Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kindergeld wird im Steuerbescheid berücksichtigt, obwohl ich es nicht erhalte

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kindergeld wird im Steuerbescheid berücksichtigt, obwohl ich es nicht erhalte

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Einkommensteuererklärung für die Jahre 2021 bis 2024 über ELSTER eingereicht. In der Steuerberechnung wird bei mir Kindergeld in Höhe von ca. 3.000 € berücksichtigt, obwohl ich in keinem dieser Jahre Kindergeld beantragt oder erhalten habe.

    Meine Kinder leben bei meiner Ex-Frau, die das Kindergeld bezieht. Ich zahle monatlich Unterhalt, habe aber das Kindergeld selbst nie erhalten.

    Ich habe vorher falsche Informationen erhalten und angenommen, dass bei der Berechnung meines Unterhalts das Kindergeld bereits berücksichtigt wird.

    Mir ist aufgefallen, dass die Steuerberechnung scheinbar das Kindergeld in meine Steuerlast einrechnet, was zu einer höheren Steuer führt. Ist das ein bekannter Fehler? Muss ich dagegen Einspruch einlegen, um dies zu korrigieren? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was soll ich jetzt denn machen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    Kindergeld wird einkommensteuerlich den Eltern im Regelfall zur Hälfte zugerechnet, egal an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Wenn bei Dir das hälftige Kindergeld zur Einkommensteuerlast hinzugerechnet wurde dann wohl deshalb, weil Du ein relativ hohes Einkommen hast und die hälftigen Kinderfreibeträge sich stärker steuermindernd auswirken als es dem Kindergeldbetrag entspricht. Wenn also bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens Kinderfreibeträge abgezogen wurden ist vermutlich alles richtig, Du profitierst von den Kinderfreibeträgen mehr als vom Kindergeld.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
      Kindergeld wird einkommensteuerlich den Eltern im Regelfall zur Hälfte zugerechnet, egal an wen das Kindergeld ausgezahlt wurde. Wenn bei Dir das hälftige Kindergeld zur Einkommensteuerlast hinzugerechnet wurde dann wohl deshalb, weil Du ein relativ hohes Einkommen hast und die hälftigen Kinderfreibeträge sich stärker steuermindernd auswirken als es dem Kindergeldbetrag entspricht. Wenn also bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens Kinderfreibeträge abgezogen wurden ist vermutlich alles richtig, Du profitierst von den Kinderfreibeträgen mehr als vom Kindergeld.
      Vielen Dank für deine Antwort. Das heißt, Finanzamt hat alles richtig berechnet und ich brauche keinen Widerspruch einzulegen?

      Kommentar


        #4
        Das heißt, Finanzamt hat alles richtig berechnet und ich brauche keinen Widerspruch einzulegen?
        Ob wirklich alles richtig berechnet wurde, wissen wir nicht. Die Günstigerprüfung beim Kindergeld dürfte richtig sein.

        Man kann das in der Steuervorausberechnung und im Steuerbescheid doch auch sehen. Wenn der Kinderfreibetrag zu einer günstigeren Besteuerung

        führt als das (in deinem Fall halbe) Kindergeld, wird der halbe Kinderfreibetrag beim zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Einkommensteuer

        um den halben Kindergeldanspruch erhöht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Elsterbonbon!

          Wenn Sie die Anlage Kind "ganz genau lesen", werden Sie erkennen, dass dort steht "Anspruch auf Kindergeld" und nicht "erhaltenes Kindergeld" !

          Warum ist das so?

          Sie haben Ihren hälftigen Kindergeldanspruch im Rahmen der Kindesunterhaltsberechnung an die Mutter des Kindes übertragen - müssen also nur Kindesunterhalt gekürzt um Ihren halben Kindergeldanspruch bezahlen - und dieses Hin- und Hergeschiebe ignoriert das Steuergesetz!

          Übrigens:

          Es ist dem Elster-Berechnungstool völlig egal, was Sie in der Anlage Kind als Kindergeld eintragen - wenn alle übrigen Einträge korrekt sind, rechnet die Kiste immer mit Ihrem "gestzlichen Anspruch"!

          Ergänzender Hinweis:

          Wenn aus welchen Gründen auch immer Kindergeld versehentlich nicht bezahlt wurde, und die 6-monatige Antragsfrist für zurückliegende Monate - die m.E. eine gesetzgeberische Unverschämtheit gegenüber Familien und der Gipfel der "Familien-/Kinder-Unfreundlichkeit" darstellt - vorbei ist, kommt man über das Finanzamt über folgenden Umweg doch noch an das Kindergeld:

          Erklärungsabgabe - Finanzamt rechnet immer (!) mit dem "Kindergeld-Anspruch" - und dann
          1. sofort einen Kindergeldantrag bei der Kindergeldkasse stellen, die stellen dann fest, "Anspruch auf Kindergeld bestand ab / von / bis - wird leider nur für die letzten 6 Monate nachbezahlt".
          2. nach Erhalt des ESt-Bescheides Einspruch einlegen und den Kindergeldbescheid der Familienkasse vorlegen,
          dann rechnet das Finanzamt neu ohne das Kindergeld zu berücksichtigen!

          Wer jetzt denkt, da hat doch der Gesetzgeber "letztendlich" gar keine familien-unfreundliche Frist ins Gesetz geschrieben, den muss ich enttäuschen: Die Finanzverwaltung hat nicht besser agiert, die haben die von mir genannte Variante über viele Jahre nicht anerkannt, dieser Weg musste über den BFH freigekämpft werden ...

          armes, familien-unfreundliches Deutschland ... !

          Kommentar

          Lädt...
          X