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Von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung - BRAUCHE DRINGEND HILFE

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    Von Zusammenveranlagung zu Einzelveranlagung - BRAUCHE DRINGEND HILFE

    Liebe Community,

    ich habe leider ein (aus meiner Sicht) großes Problem. In den letzten 10 Jahre habe ich die gemeinsame Steuererklärung immer als Zusammenveranlagung abgegeben (entsprechende Empfehlung von WISO).


    Aktuell bin ich bei der Finalisierung der Steuererklärung für 2024 - WISO empfiehlt nun die "Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Aufteilung".

    Person A: 85.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse III)
    Person B: 35.000 € Jahresbrutto - inkl. 17.000 € Abfindungszahlung in 2024 vom ehemaligen AG (Steuerklasse V)

    Bisherige Steuervorauszahlungen pro Jahr ca. 900 €

    ---

    Bei der Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Aufteilung resultiert voraussichtliche eine Erstattung von ~ 2.000 € - aber gekoppelt an ca. 3.400 € Steuervorauszahlung pro Quartal ab Q3 2025.
    Bei der Zusammenveranlagung resultiert voraussichtliche eine Erstattung von ~ 250 € - aber gekoppelt an ca. 300 € Steuervorauszahlung pro Quartal ab Q3 2025.


    Ich bin ziemlich verzweifelt, da ich so eine Situation noch nicht hatte und nicht weiß, was ich machen soll - mein Schmerz sind die prognostizierten Vorauszahlungen bei Einzelveranlagung mit Antrag auf hälftige Aufteilung. Wie kann / sollte man hier agieren? Vorab mit dem FA sprechen, Situation schildern oder in den saure Apfel beißen und die Zusammenveranlagung wählen? Oder ist das eventuell auch Quatsch mit der hohen Vorauszahlung, da es ja voraussichtlich eine einmalige Sache mit der Einzelveranlagung, aufgrund der Abfindung aus 2024 ist?


    Vielen Dank vorab für eure Antworten.

    #2
    Falls das Finanzamt wirklich eine Vorauszahlung festsetzt, kann unter Hinweis auf die einmalige Abfindung jederzeit deren Herabsetzung bzw. Aufhebung beantragt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi @Charlie24,

      vielen Dank für deine Antwort. Dann hoffe ich, dass das unproblematisch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter zu klären ist

      Zwei Fragen noch:
      Bei der Zusammenveranlagung prüft das FA m.W. ob die Fünftelregelung zum Tragen kommen kann. Wäre es dann im Endeffekt egal, ob Einzel oder Zusammen, weil am Ende der Differenzbetrag durch die Abfindung zustande kommt?

      Hast du eine Empfehlung, ob hier Einzel- oder Zusammenveranlagung geschickter wäre?

      Kommentar


        #4
        Ob für die Abfindung die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG zum Tragen kommt, wird unabhängig von der Veranlagungsart immer geprüft.

        Auch dein Steuerprogramm prüft das. Die Empfehlung für die Einzelveranlagung dürfte schon korrekt sein, bei dem großen Gehaltsunterschied ist es.

        gut möglich, dass die Einzelveranlagung günstiger ist. Ich kann dir jetzt keine Empfehlung geben, dafür müsste ich euren Steuerfall komplett nachstellen.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 09.08.2025, 19:16. Grund: Tippfehler
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ich danke dir.

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