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Frage zur Unentgeltlichen Übertragung

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    Frage zur Unentgeltlichen Übertragung

    Guten Tag zusammen,

    Ich hatte mit einem Kollegen K eine GbR. K ist zum 31.12.2024 aus der GbR ausgeschieden, wir haben diese aufgelöst und ich habe als Einzelunternehmerin neu gegründet. Alle Wirtschaftsgüter wurden von mir in das Einzelunternehmen übernommen, auch das Konto etc blieben gleich.

    Ist es nun richtig, dass ich bei der EÜR der GbR für 2024 bei „Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet“ angebe „Unentgeltiche Übertragung“?
    Muss ich ansonsten irgendetwas beachten?

    Vielen Dank!

    Rosi

    #2
    Hallo Rosi23!

    *****
    "Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen"!

    Hätten Sie vor dem 31.12. angefragt, wäre die klare Empfehlung gewesen, sich für diesen Fall steuerlichen Rat vom Fachmann bzw. der Fachfrau einzuholen!

    jetzt müssen Sie durch ... Betriebsaufgabegewinnermittlung oder Schenkungsteuer ... ich hoffe jetzt mal, dass das ein Kleinstunternehmen war ohne nennenswertes Anlage- und Umlaufvermögen ...

    *****
    zu Ihren Fragen:

    Sie haben sicherlich beim Gewerbeamt entweder eine Ab- und Anmeldung oder eine Gewerbe-Ummeldung abgegeben, und diese landet auch beim Finanzamt - also die wissen heute schon, dass ihr beide das gemacht habt!

    Klar, kennzeichnen Sie auf der Anlage EÜR was immer Sie wollen - und schreiben Sie zusätzlich vielleicht genau das ans Finanzamt, was Sie oben geschrieben an
    "Ich hatte mit einem Kollegen K eine GbR. K ist zum 31.12.2024 aus der GbR ausgeschieden, wir haben diese aufgelöst und ich habe als Einzelunternehmerin neu gegründet. Alle Wirtschaftsgüter wurden von mir in das Einzelunternehmen übernommen, auch das Konto etc blieben gleich."

    das Finanzamt wird sich melden, wenn noch was zu klären ist!


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      #3
      Ich hatte den Fall auch mal vor 30-oder-so Jahren. Ich hab dem Gesellschafter einfach seinen Anteil ausbezahlt; der hat sein Gewerbe abgemeldet, und ich hab dem Finanzamt (und dem BZST wegen der USt-ID) einen Brief geschrieben, dass ich das Gewerbe jetzt als Einzelunternehmer weiterführe. Die USt-ID durfte ich unverändert behalten; vom Finanzamt hab ich eine neue Steuernummer gekriegt, und das war's. Keine Sonderlocken, und die Buchhaltung hab ich auch unverändert weitergeführt. Ois easy

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        #4
        Hallo an alle Interessierten!

        Sicherlich ist alles "easy" - ob man dabei "Steuerersparnismöglichkeiten" verschenkt, steht auf einem anderen Stück Papier: Bei solch einem Vorgang kann man je nach Betrieb und Anlage-/Umaufvermögen durchaus "Abschreibungs-Volumen" für die Zukunft gewinnen!

        Ob es sich wirklich lohnt, kann vor einer Beratung nie gesagt werden - aber im Rahmen einer "Erstberatung" ist das Gebührenrisiko beim Steuerberater auf 190€ netto beschränkt (§ 21 StBVV).

        Zuletzt geändert von Uwe64; 26.08.2025, 10:24.

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          #5
          Haben wirklich eine Auflösung und eine Neugründung stattgefunden? Normalerweise wäre doch nur ein Gesellschafter aus der GdbR ausgeschieden. Auch wenn's vorher nur zwei waren, der Betrieb läuft ja dann weiter.
          So wäre das normalerweise zu handhaben.

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