Guten Tag zusammen,
Ich hatte mit einem Kollegen K eine GbR. K ist zum 31.12.2024 aus der GbR ausgeschieden, wir haben diese aufgelöst und ich habe als Einzelunternehmerin neu gegründet. Alle Wirtschaftsgüter wurden von mir in das Einzelunternehmen übernommen, auch das Konto etc blieben gleich.
Ist es nun richtig, dass ich bei der EÜR der GbR für 2024 bei „Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet“ angebe „Unentgeltiche Übertragung“?
Muss ich ansonsten irgendetwas beachten?
Vielen Dank!
Rosi
Ich hatte mit einem Kollegen K eine GbR. K ist zum 31.12.2024 aus der GbR ausgeschieden, wir haben diese aufgelöst und ich habe als Einzelunternehmerin neu gegründet. Alle Wirtschaftsgüter wurden von mir in das Einzelunternehmen übernommen, auch das Konto etc blieben gleich.
Ist es nun richtig, dass ich bei der EÜR der GbR für 2024 bei „Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet“ angebe „Unentgeltiche Übertragung“?
Muss ich ansonsten irgendetwas beachten?
Vielen Dank!
Rosi
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