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kleinunternehmer / Quartal/Umsatzsteuer

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    kleinunternehmer / Quartal/Umsatzsteuer

    Hallo!
    Das Geld für den Monat Dezember 2024 habe ich im Januar 2025 erhalten. Das Geld für den Januar 2025 habe ich im Februar 2025 erhalten. Jetzt fordert das Finanzamt Quartalsweise Umsatzsteuer an. Was bedeutet das? Bedeutet dies die Umsatzsteuer für Januar, Februar und März? Oder die Umsatzsteuer für die Monate Februar, März und April. Das frage ich, weil ich das Geld für Januar 2025 erst im Februar 2025 erhalten habe. Im Januar 2025 habe ich doch das Geld für Dezember 2024 erhalten.

    #2
    Hi,
    in der Themenüberschrift steht: Kleinunternehmer
    Richtig genutzt bedeutet das Wort eine Selbstständigkeit, die so geringfügig ist, dass weniger als (aktuell) 25 T€ Einnahmen (Einnahmen, nicht Gewinn!) im Jahr zusammen kommen und man vor dem FA die Kleinunternehmerschaft angenommen hat. Und Kleinunternehmerschaft bedeutet: In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen und ausgewiesen, es muss dementsprechend keine ans Finanzamt abgeführt werden und die Vorsteuer in den Ausgaben wird nicht erstattet.

    Ist diese Form der Kleinunternehmerschaft gemeint? Wenn ja, dann sollte das Finanzamt darauf hingewiesen werden und dass es keine USt-Voranmeldungspflicht gibt.
    Wenn nein (oder wenn in 2024 die Einnahmen höher als 25 T€ waren) bedeutet Quartalsmeldung bei einem IST-Versteuerer: Alle Einnahmen (Geldeingang) eines Quartals fließen (unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung) in die Quartalsmeldung ein, und alle im Quartal gezahlte Vorsteuer fließt ebenfalls ein.

    Ich mag diesen Exkurs in kaufmännischem Wissen nicht weiter ausführen. Sollte fraglich sein, ob Istversteuerung vorliegt, sollte die Vereinbarung mit dem FA geprüft werden. Eine Ist-Versteuerung muss streng genommen beantragt werden. Sollte fraglich sein, ob eine Kleinunternehmerschaft vorliegt, empfehle ich einen Kurs in Kaufmännischem Grundlagenwissen, den Kontakt zu einem Menschen aus der steuerberatenden Zunft und/oder den Kontakt mit dem Finanzamt.

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      #3
      Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
      Hi,
      in der Themenüberschrift steht: Kleinunternehmer
      Richtig genutzt bedeutet das Wort eine Selbstständigkeit, die so geringfügig ist, dass weniger als (aktuell) 25 T€ Einnahmen (Einnahmen, nicht Gewinn!) im Jahr zusammen kommen und man vor dem FA die Kleinunternehmerschaft angenommen hat. Und Kleinunternehmerschaft bedeutet: In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen und ausgewiesen, es muss dementsprechend keine ans Finanzamt abgeführt werden und die Vorsteuer in den Ausgaben wird nicht erstattet.

      Ist diese Form der Kleinunternehmerschaft gemeint? Wenn ja, dann sollte das Finanzamt darauf hingewiesen werden und dass es keine USt-Voranmeldungspflicht gibt.
      Wenn nein (oder wenn in 2024 die Einnahmen höher als 25 T€ waren) bedeutet Quartalsmeldung bei einem IST-Versteuerer: Alle Einnahmen (Geldeingang) eines Quartals fließen (unabhängig vom Datum der Rechnungsstellung) in die Quartalsmeldung ein, und alle im Quartal gezahlte Vorsteuer fließt ebenfalls ein.

      Ich mag diesen Exkurs in kaufmännischem Wissen nicht weiter ausführen. Sollte fraglich sein, ob Istversteuerung vorliegt, sollte die Vereinbarung mit dem FA geprüft werden. Eine Ist-Versteuerung muss streng genommen beantragt werden. Sollte fraglich sein, ob eine Kleinunternehmerschaft vorliegt, empfehle ich einen Kurs in Kaufmännischem Grundlagenwissen, den Kontakt zu einem Menschen aus der steuerberatenden Zunft und/oder den Kontakt mit dem Finanzamt.
      Hallo,

      in deinen Ausführungen stimme ich dir vollkommen zu, nur eine kleine Richtigstellung. Der § 19 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) stellt auf den umsatzsteuerpflichtigen Umsatz und nicht auf die Einnahmen ab.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Gerald v. R. Beitrag anzeigen

        Hallo,

        in deinen Ausführungen stimme ich dir vollkommen zu, nur eine kleine Richtigstellung. Der § 19 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) stellt auf den umsatzsteuerpflichtigen Umsatz und nicht auf die Einnahmen ab.
        Danke für die Richtigstellung!

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