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    Sterbegeld auf Nachlasskonto überweisen

    Das beamtenrechtliche Sterbegeld meines 2025 verstorbenen Vaters wurde auf mein Konto überwiesen - mit Einverständnis meiner vier Geschwister.
    Ich möchte den Gesamtbetrag auf das Nachlasskonto überweisen. In meiner Steuererklärung würde ich den Betrag einmal als Einnahme und einmal als negative Einnahme angeben - so dass keine positiven Einkünfte entstehen und damit kein Steuerabzug erfolgt.
    Bei der Steuererklärung meines Vaters für 2025 würde dann der Betrag als Einnahme angegeben und besteuert. Ich will so die Aufteilung an alle Geschwister und den Aufwand für jeden einzelnen bei der Steuererklärung vermeiden. Ist das möglich so lange ja ein Konto auf den Namen meines Vaters besteht?

    #2
    Bei der Steuererklärung meines Vaters für 2025 würde dann der Betrag als Einnahme angegeben und besteuert.
    Das wäre aber falsch ! Das Sterbegeld ist eine Einnahme der Erben und von diesen zu versteuern, also muss jeder 1/5 versteuern.

    Ansonsten musst du das beachten: https://forum.elster.de/anwenderforu...104#post463104.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      hab´s gerade auf finanzamt.nrw.de gelesen:
      "Die erzielten Einkünfte nach dem Tod der bzw. des Verstorbenen sind unmittelbar der Erbin bzw. dem Erben in ihrer bzw. seiner eigenen Steuererklärung zuzurechnen, und zwar grundsätzlich in derselben Einkunftsart wie zuvor bei der verstorbenen Person."
      Schade....

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        #4
        Schade....
        Warum ? Da bei Verteilung jeder nur 1/5 versteuern muss, ist die Progression doch verkraftbar, falls die Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 einbehalten wurde,

        .wird es vielleicht sogar günstiger. Die Verteilung ist doch kein Riesenaufwand.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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