Rentnerin und kleine Einkünfte aus Vermietung, Einbau Wärmepumpe mit 70% KfW Förderung und Kredit für die restsumme, wie steuerlich behandeln , in welche Formulare und Spalten bei Elster eintragen?
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Keine Ankündigung bisher.
Rentnerin Mieteinnahmen KfW flrderung
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Vielleicht hilft auch ein Lohnsteuerhilfeverein weiter. (Ich weiß nicht, ob die sich dazu äußern (dürfen).Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo,
wo ist denn die Wärmepumpe eingebaut worden? In dem vermieteten Objekt, oder bei der Rentnerin zuhause?
Nur bei der Vermietung wären es normale Werbungskosten, wahlweise auf bis zu 5 Jahre verteilbar. Und absetzbar sind die gesamten Kosten abzüglich der Förderung, zudem in jedem Jahr die Zinsen (nicht aber die Tilgung).
Einzutragen ist das in der Anlage V.
Grundsätzlich ändert die Wärmepumpe aber nicht viel, wenn das schon Fragen aufwirft sollte die Erklärung vielleicht einmal* von einem Steuerberater gemacht werden.
*im nächsten Jahr kann man es dann einfach nachmachen
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Vielen Dank für die Antwort.
Bei der Vermietung handelt es sich um 2 teilmöblierte Zimmer im selbst bewohnten Haus ( ich besitze nur diese 1 Immobilie.
ich bin verunsichert, weil mir erzählt wurde ich muss die KfW Förderung ( 21 Tsd) als Einkommen angeben und darf dann die ganze RG (38 Tsd ) als handwerkerkosten absetzen.
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Da du eine KfW-Förderung erhalten hast, ist eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG (Handwerkerkosten) schon mal ausgeschlossen.
Siehe § 35a Abs. 3 Satz 2 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html
Auch eine Steuermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG ist nicht möglich.
Was bleibt, wäre die anteilige Geltendmachung der selbst getragenen Kosten im Rahmen der Vermietung. Das ist eine gewisse Rechenarbeit,
die wir nicht für dich erledigen können. Einkommen ist die KfW-Förderung nicht !Freundliche Grüße
Charlie24
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Hallo,
… weil mir erzählt wurde ich muss die KfW Förderung ( 21 Tsd) als Einkommen angeben und darf dann die ganze RG (38 Tsd ) als handwerkerkosten absetzen.
Handwerkerkosten im Sinne des §35a sind es gar nicht, eben weil gefördert (außerdem wären 38 Tsd. viel zu viel, aber das nur nebenbei).
Einzig im Rahmen der Werbungskosten der Vermietung können die Kosten abgesetzt werden. Du musst die Kosten - genauso wie viele andere Kosten auch - auf die einzelnen Wohnungen aufteilen. Und der selbstbewohnte Anteil ist natürlich nicht absetzbar.
Da du von „2 teilmöblierte Zimmer“ schreibst dürfte da anteilig nicht viel übrig bleiben, denke ich.
Ob man nun in der Steuererklärung die Förderung extra angibt, oder direkt von den Kosten abzieht - am Ende kommt das Gleiche heraus.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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