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Kleinunternehmer / Steuererklärung ?

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    Kleinunternehmer / Steuererklärung ?

    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zum Ablauf einer Steuererklärung bzw. zum Vorgang allgemein. Ich habe seit Ende 2024 eine Kleinunternehmung angemeldet und habe im Elsterprogramm das Dokument Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt. Hier habe ich auch Angaben zur Steuervoranmeldung für das Jahr 2024 und 2025 gemacht, die Angaben sind unter der Freigrenze von 24.000 €. Real sind sogar keine Einnahmen erfolgt für das Jahr 2024.

    Muss ich jetzt noch separat eine Steuererklärung rückwirkend machen, oder reicht es aus für jedes Jahr die Voranmeldung zu machen? Und wenn ja welche Dokumente muss ich hierfür nutzen.

    Ich bin was da angeht absoluter Neuling.

    Vielen Dank schon einmal vorab.

    MfG


    #2
    Die Voranmeldung heißt Voranmeldung, weil sie schon für das laufende (bzw. gerade vergangene) Jahr gemacht wird. Eine Jahresvoranmeldung gibt es also nicht. Du solltest einfach die Jahreserklärungen abgeben.
    Seit 2024 sind Kleinunternehmer nur noch in Ausnahmefällen verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.

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      #3
      Hallo DonZalog,
      geht es bei der Frage nur um die Umsatzsteuer oder auch um Einkommen- und Gewerbesteuer?

      Wenn in 2024 eine Kleinunternehmung gegründet wurde, muss für 2024 "natürlich" eine EÜR abgegeben werden, günstigenfalls im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung. Und wenn es gar keine Einnahmen in 2024 gab, müssen in der EÜR die in 2024 bezahlten Kosten der Unternehmung eingetragen werden. Es berechnet sich dann ein Verlust, der unter Umständen die Einkomensteuer 2024 senkt.


      Das war schon klar, oder?

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        #4
        Hallo Prabha,
        danke für die Rückmeldung. Eine Einkommenssteuererklärung habe ich gemacht bzw. musste ich machen. Für 2024 habe ich aber keine EÜR abgegeben, da keine Umsetze. Das wird wohl auch erst einmal so bleiben.
        Heißt also für mich, wenn ich eine EÜR abgebe kann ich zu mindestens einige entstandene Kosten geltend machen? Für 2024 wohl nicht mehr machbar.

        MfG

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          #5
          Heißt also für mich, wenn ich eine EÜR abgebe kann ich zu mindestens einige entstandene Kosten geltend machen?
          Hättest du geltend machen können ! Ob das nach Erhalt und Bestandskraft des Steuerbescheids für 2024 noch akzeptiert wird, ist fraglich.

          Die Abgabenordnung ist da eher restriktiv.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von DonZalog Beitrag anzeigen
            Hallo Prabha,
            danke für die Rückmeldung. Eine Einkommenssteuererklärung habe ich gemacht bzw. musste ich machen. Für 2024 habe ich aber keine EÜR abgegeben, da keine Umsetze. Das wird wohl auch erst einmal so bleiben.
            Heißt also für mich, wenn ich eine EÜR abgebe kann ich zu mindestens einige entstandene Kosten geltend machen? Für 2024 wohl nicht mehr machbar.

            MfG
            Und auch keine Anlage S bzw. G in der Einkommensteuererklärung?

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              #7
              Ok, dann hab ich Dich missverstanden. Die Formulierung Deiner Frage hat mich auf die falsche Fährte geführt, dass es Dir um die Umsatzsteuer ginge:

              Zitat von DonZalog Beitrag anzeigen
              Kleinunternehmer
              Zitat von DonZalog Beitrag anzeigen
              Angaben zur Steuervoranmeldung für das Jahr 2024 und 2025
              Zitat von DonZalog Beitrag anzeigen
              die Angaben sind unter der Freigrenze von 24.000 €.
              Zitat von DonZalog Beitrag anzeigen
              reicht es aus für jedes Jahr die Voranmeldung zu machen?

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                #8
                Mich wundert ja, dass das FA die EÜR offenbar bis jetzt nicht angefordert hat. Oder wurde das Formular zur steuerlichen Erfassung nur ausgefüllt, aber nicht versendet?

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                  #9
                  Wenn die Verluste nicht nur Peanuts waren, würde ich eine EÜR 2024 zumindest versuchen. Ich habe z.B. für 2022 eine Feststellungserkärung für eine Erbengemeinschaft wg. Vermietung gemacht. Der Finanzbeamte sagte im Vorfeld am Telefon, die ESt-Bescheide der Erben würden von Amts wegen korrigiert. Vielleicht funktioniert das ja auch bei dir mit der EÜR.
                  Zuletzt geändert von timote; 03.09.2025, 13:46.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                    Mich wundert ja, dass das FA die EÜR offenbar bis jetzt nicht angefordert hat
                    Oft verzichtet das Finanzamt drauf, wenn man angibt, keine Einnahmen gehabt zu haben und auch keine Ausgaben geltend macht.

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                      #11
                      Hallo zusammen,
                      vorab vielen Dank für die zahlreichen Antworten, dass hat weitergeholfen.
                      Für 2024 werde ich keine EÜR nachreichen, da die Ausgaben lediglich auf 150 € gewesen sind. Für 2025 werde ich dann gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung eine EÜR abgegeben, denn in diesem Jahr hatte ich wesentlich mehr Ausgaben.

                      MfG

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