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Fahrtkostenzuschuss bei Dienstwagen

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    Fahrtkostenzuschuss bei Dienstwagen

    Hallo, der Arbeitgeber hat bei dem Dienstwagen die pauschale Versteuerung mit 15 % angewendet. Dies entspricht nicht der Wahrheit, es hat keine einzige Fahrt im Jahr 24 von Wohnort zur 1. Tätigkeitstätte stattgefunden. Es handelts sich um klassischer Außendiensttätigkeit mit wechselnden Kunden und 1 % Regelung.
    Ist das Sozialversicherungsbetrug ? Dies wurde bei mehren Mitarbeitern durchgeführt.
    Der Fahrtkostenzuschuss wurde dem Finanzamt über die L-Bescheinigung übermittelt, hat das für mich steuerlich irgendwelche Auswirkungen, evtl. die 0,03 % Reglung ?

    #2
    Hallo Thomas21!

    0. Es ist ohne genaueste (!) Kenntnis Ihrer Verhältnisse nicht ersichtlich, ob der Arbeitgeber alles richtig gemacht oder alles falsch gemacht hat!

    1. Wenn der Arbeitgeber "grundsätzlich" für alle seine Arbeitnehmer eine "bewusste Zuordnungsentscheidung" dergestalt getroffen hat, dass er alle seine Mitarbeiter einer "ersten Tätigkeitsstätte" ausdrücklich (!) zuordnet, dann ist diese Abrechnung unter AG-Gesichtspunkten zuerst mal i.O..

    Warum macht das ein Arbeitgeber?

    z.B. (u.a.!) wegen Mitarbeitern, die kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führten, und der AG dann anschließend nach 4 Jahren ordentlich "Ärger" mit den Prüfern bekam, die nachträglich für 4 Jahre eine ganze Menge Steuern und Abgaben festsetzten, die der AG selbst und alleine zu tragen hatte!

    Lohnsteuerlich per Haftungsbescheid und bei den Sozialkassenbeiträgen muss der Arbeitgeber nicht nur seinen AG-Anteil, sondern auch gleich noch den AN-Anteil bezahlen - und verzinst wird der ganze Mist dann auch noch!

    2. An nachfolgend verlinktem Beispiel erkennen Sie, dass
    - kein Sozialversicherungsbetrug stattfand, sondern ganz im Gegenteil, zuviel Sozialversicherungsbeiträge bezahlt wurden,
    - außerdem sind unnötigerweise vom AG Pauschalsteuern
    - und von Ihnen zuviel Lohnsteuern bezahlt worden:
      Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ebenso darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und der 22 Kilometer entfernten ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Der inländische Brutto-Listenpreis für das Fahrzeug ...


    3. Sozialversicherungbeitragsabzüge können Sie als Arbeitnehmer nachträglich nicht korrigieren!

    4. Einkommensteuerlich kann man die Zuviel-Lohnsteuerabzüge zurückbekommen, wenn man z.B. durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist, dass die pauschale Versteuerung durch den Arbeitgeber nicht der Realität entspricht.

    Dafür gibt es in der Anlage N neuerdings sogar eine extra Zeile mit Kästchen zum anhaken:
    Anlage N Seite 1 Zeile 10: "In Zeile 5 wurde ein von der Lohnsteuerbescheinigung abweichender Bruttoarbeitslohn wegen einer Korrektur der Firmenwagenbesteuerung erklärt.​"

    Empfehlung meinerseits: Reden Sie mal mit Ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeiten, unter welchen Umständen er von dieser für alle Beteiligten "teuren" Abrechnungsmethode abweichen kann!

    Hinweis: Auch der 1%-Betrag ist bei Außendienstmitarbeitern i.d.R. viel zu hoch!

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