Hallo ich habe letztes Jahr meine kleine selbstständige Tätigkeit aufgegeben. Ich war Kleinunternehmer und war von der Umsatzsteuer befreit. Alle meine Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens habe ich in das Privatvermögen übernommen. Ich habe versucht, die Betriebsaufgabe vereinfacht über die EÜR zu machen. In die EÜR in Mein Elster habe ich auch alles gut eingetragen und mit Begleitschreiben erläutert. Das Finanzamt möchte jetzt jedoch eine Aufgabebilanz und eine Ermittlung des Aufgabegewinns formell. Ich sitz da gerade dran und beim Aufgabegewinn habe ich eine Verständnisfrage. Zur Betriebsaufgabe habe ich natürlich meine AVEÜR bereinigt. Ich hatte noch Restbuchwerte von insgesamt 3 Euro. Diese 3 Euro sind natürlich in der EÜR in Zeile 38 als Restbuchwerte ( Abgänge ) aufgeführt und mindern den Gewinn. Meine Frage ist: Muss oder kann ich die 3 Euro Restbuchwert jetzt auch nochmal bei der Berechnung des Aufgabegewinns berücksichtigen? Da bin ich mir unsicher.
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Hallo kasunke!
Diese 3 Euro sind natürlich in der EÜR in Zeile 38 als Restbuchwerte ( Abgänge ) aufgeführt und mindern den Gewinn. Meine Frage ist: Muss oder kann ich die 3 Euro Restbuchwert jetzt auch nochmal bei der Berechnung des Aufgabegewinns berücksichtigen? Da bin ich mir unsicher.
wenn die noch werthaltig sind, sind diese 3 Euro aus der EÜR rauszunehmen und nur bei der Ermittlung des Aufgabegewinnes in Abzug zu bringen!
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Erst mal Danke für die Antwort. Die EüR ist schon seit Ende Juli weg beim Sachbearbeiter. Ich habe die EÜR über Mein Elster gemacht. Die 3 Euro Restbuch-werte hat das Programm automatisch in Zeile 38 eingetragen als ich die AVEÜR zur Betriebsaufgabe auf 0 Euro gesetzt habe.
Also wenn ich die 3 Euro in der EÜR drin stehen lasse, dann kann ich diese 3 Euro Restbuch-werte nicht mehr bei der Berechnung zum Aufgabegewinn abziehen. Umgekehrt wenn ich sie aus der EÜR rausnehme, kann ich sie beim Aufgabegewinn berücksichtigen. Also können im Grunde genommen die 3 Euro Restbuch-werte nur einmal berücksichtigt werden entweder in der EÜR oder bei der Berechnung des Aufgabegewinns. Liege ich da richtig.
Ich weiß allerdings nicht wie ich das in mein Elster machen soll, denn wenn ich die Aveür bereinige so wie ich es machen muss, dann trägt der die Werte automatisch in Zeile 38 der EÜR ein. Vielleicht wäre es besser wegen den 3 Euro die Werte in der Eür zu belassen und sie dann in der Aufgabegewinn Berechnung wegzulassen. Könnte man das so praktikabel machen.
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Hallo kasunke!
wegen 3€ ... machen Sie was immer Sie wollen ... !
richtig wäre: in der AVEÜR bleiben die Restbuchwerte stehen, keine "Abgänge" während dem laufenden Geschäftsbetrieb, die "Abgänge/Privatentnahmen" der Wirtschaftsgüter erfolgen erst eine Sekunde nach Beendigung des laufenden Geschäftsbetriebes und haben weder in der AVEÜR noch in der EÜR was verloren!
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