Hallo, ich verzweifle gerade an der Steuerklärung meines Sohnes. Er befindet sich in einer Ausbildung und liegt mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag. Da sich seine Ausbildungsstätte 27 km vom Wohnort befindet, kann er die Mobilitätsprämie beantragen. Zudem entstehen ihm hohe Fahrt- und Verpflegungskosten für die Berufsschulblöcke (je 1 Woche), da die Berufsschule über 300 km entfernt ist. Die Unterkunft inkl. Frühstück und Mittag an 4 Tagen werden vom Arbeitgeber gezahlt, Anfahrt und Abendessen jedoch nicht. Die Unterkunft hat keine Küche, sodass keine Selbstversorgung möglich ist. Wie können wir dies korrekt in der Steuererklärung angeben? Gilt die Berufsschule als 2. Arbeitsstätte, ist das Einsatzwechseltätigkeit oder...? Wir haben versucht, die Kosten an unterschiedlichen Stellen einzutragen und festgestellt, dass sich dies stark auf die Höhe der Mobilitätsprämie auswirkt. Kann uns hier jemand weiterhelfen? Vielen Dank!
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Ausbildungskosten Berufsschule und Mobilitätszuschuss
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Die Berufsschule fällt m. E. unter Auswärtstätigkeit, die Anfahrt dementsprechend unter Reisekosten. Da erhöhen sich zwar die Werbungskosten,
aber steuerlich bringt das leider nichts.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hallo Frenzis!
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Sie sind hier zum ersten mal unterwegs - deshalb folgende Tipps:
1. Über Klick auf das Fragezeichen geht die "Hilfe" auf, da findet man manchmal Informationen, die dem Anwender weiterhelfen!
2. Wenn das nicht weiterhilft (beim Formular für die Mobilitätshilfe gibt es keine Fragezeichen), kann der "Hilfe"-Button und der "Chat"-Button weiterhelfen, die Sie ganz oben finden - ein Klick in Ihrem Fall auf den "Chat"-Button, dann geht ein neues Fenster auf, Klick auf "Fragen zu steuerlichen Themen" - und geben auf der dann aufgehenden Seite das Suchwort "Mobilitätsprämie" ein - und erhalten schon mal ganz ordentliche Informationen!
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Zu Ihrem Sachverhalt:
1. Wenn die Werbungskosten den Bruttoarbeitslohn Ihres Sohnes übersteigen, ergibt das einen Verlust, der auf Folgejahre vorgetragen werden kann - bei den hohen Azubi-Entgelten, die heutzutage bezahlt werden, ist das äußerst unwahrscheinlich ... !?
dann bedeutet das, grundsätzlich betrachtet, dass der Eintrag der Reisekosten in Ihrem Fall höchstwahrscheinlich steuerliche "ins Leere" läuft - aber:
2.Wir haben versucht, die Kosten an unterschiedlichen Stellen einzutragen und festgestellt, dass sich dies stark auf die Höhe der Mobilitätsprämie auswirkt.
Wenn Sie wissen wollen, warum das so ist, und wie gerechnet wird, hier ein Link:
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Der Rest sind steuerliche Fragen - hier findet keine Steuerberatung statt - ich würde mal im Internet rechieren oder den Chat fragen - wenn Sie Fragen haben, was wie wo in welchem Formular einzutragen ist, dürfen wir hier weiterhelfen.
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Dass es Zweifelsfragen gibt - siehe hier: https://www.haufe.de/steuern/steuerw...70_577060.html
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Kurzer fachlicher gedanklicher Ausflug:
Mobilitätsprämie gibt es nur als "Ersatz" für den "erhöhten Anteil" der Entfernungspauschale, also ab dem 21. km.
Ob schon irgendwer vor Gericht gezogen ist, weil er die Mobiliätspauschale auch für die Fahrten zur Berufsschule haben möchte, ist mir nicht bekannt ...
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