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Bescheiddaten Umsatzsteuererklärung

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    Bescheiddaten Umsatzsteuererklärung

    Hey, ich habe bezüglich meiner Umsatzsteuerjahreserklärung folgenden Text erhalten:

    "Bestätigung der Festsetzung für 2024 zur Umsatzsteuer

    Die Anzeige der Bescheiddaten ist ein Service der Finanzverwaltung der Länder und hat keine rechtliche Bindungswirkung!

    Es werden keine detaillierten Bescheiddaten bereitgestellt bzw. angezeigt"

    Was bedeutet das für mich? Kommt da noch etwas vom Finanzamt? Habe einen ähnlichen Text hier im Forum gesehen, dort wurde zusätzlich erwähnt, dass die Umsatzsteuerjahreserklärung akzeptiert wird und unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. In den Fällen war ja alles so richtig. Ist es bei mir ähnlich?

    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus! ​

    #2
    Kommt da noch etwas vom Finanzamt?
    Nein, da kommt nichts mehr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Umsatzsteuer ist eine Anmeldesteuer, d.h. die von Dir abgegebene Umsatzsteuererklärung ist der Steuerbescheid. Nur im Falle einer Erstattung muss das Finanzamt erst noch zustimmen, was aber konkludent geschehen kann z.B. einfach dadurch, dass das Guthaben auf Deinem Konto eingeht.

      Ganz unabhängig davon kann es sein, dass eine Abrechnung kommt ggf. verbunden mit einem Bescheid über einen Verspätungszuschlag, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen. Oder natürlich tatsächlich ein Bescheid, wenn das Finanzamt von Deiner Steuererklärung abweicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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