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Aufgabebilanz oder sogar GuV?

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    Aufgabebilanz oder sogar GuV?

    Hey, ich habe mein Gewerbe 2024 beendet.
    Habe eine EÜR gemacht in Elster und habe den Aufgabegewinn 0€ eingetragen, hatte kein Vermögen, keine Forderungen, Verbindlichkeiten etc.
    Dachte es würde ausreichen. Habe jetzt aber gelesen, dass ich den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln muss. Bedeutet das, dass ich eine GuV hätte machen müssen oder nur zusätzlich zu der EÜR eine Aufgabebilanz?
    Ich bin echt total verwirrt.
    Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

    #2
    Sprich mit deinem Finanzamt. In einfach gelagerten Fällen verzichten die Finanzämter auf den im Jahr der Betriebsaufgabe

    gesetzlich vorgeschriebenen Wechsel zur Bilanzierung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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