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Ein Kaufvertrag - mehrere Wohnungen/Garagen / AFA / Anlage V

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    Ein Kaufvertrag - mehrere Wohnungen/Garagen / AFA / Anlage V

    Guten Morgen zusammen.

    Ich habe 4 Wohnungen und 2 Garagen in einem Paket gekauft.

    Da ich ja nun zukünftig 6 weitere Anlage V's in Elster anlegen muss und nicht jedes einzelne Objekt bei einer einzelnen Bank finanziert habe, wäre hier meine folgende Frage:

    Wie breche ich die gesamte Summe X (beispielsweise 200.000€) und die zu jedem einzelnen Objekt befindliche AFA nun runter?

    Bei 1 Wohnung und einer Summe X ist eine Anlage V leicht - bei einer Summe und 4 WE / 2 Garagen ist bei mir noch eine Blockade im Kopf...

    Ich hoffe man versteht was ich meine und man kann mir den entscheidenen ,,Tipp'' geben.

    (Wie breche ich die AFA auf die einzelnen Objekte runter? Grob schätzend in den Notarvertrag mit einfügen lassen - jedes Objekt mit Preis auflisten...? Oder dies selbst übernehmen und dem Finanzamt eine Exel-Tabelle zur Übersicht zusenden?)

    Liebe Grüße

    Patt

    #2
    Die Aufteilung muss nachvollziehbar und sachgerecht sein. Ein Ansatzpunkt wären die kürzlich neu festgestellten Einheitswerte. In deren Verhältnis könnte ich mir eine Aufteilung gut vorstellen wenn es keine anderen Gesichtspunkte gibt.

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      #3
      Ich danke! :-)

      Hatte das auch so angedacht - die Einheitswerte bei BORIS NRW sind da für das Finanzamt bestimmt ganz legitim.

      Evtl. hat ja noch jemand eine Idee/Erfahrung?... :-)

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        #4
        Ich glaube nicht dass Du die steuerlichen Einheitswerte bei BORIS abrufen kannst, dort sind nur die Bodenrichtwerte gespeichert (die dann allerdings in die Einheitsbewertung eingegangen sind).

        Da musst Du die früheren Eigentümer bitten, Dir die letzten Einheitswertbescheide auszuhändigen. Oder beim Finanzamt - Bewertungsstelle - nachfragen. Die Einheitswert-Aktenzeichen brauchst Du ja sowieso für die Anlagen V.

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          #5
          Ah jo... da war eine Hirnhälfte woanders! ;-)

          Alles klar, besten Dank!

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            #6
            Heißt jetzt nicht mehr Einheitswerte sondern in der Regel Grundsteuerwerte. Zur Kaufpreisaufteilung gibt es eine Hilfe des BMF:

            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Patt1995!

              *****
              Wer sich im "Miilionärs-Bereich" bewegt und keinen Steuerberater zu Hilfe nimmt, läßt Steuergelder einfach auf der Straße liegen!

              *****
              Die Antworten sind allesamt falsch - sorry, liebe Leut, aber ich kann an den Realitäten ja auch nichts ändern:

              - Die Grundsteuerwerte können nicht unerheblich vom Verkehrswert und vom Verkaufspreis abweichen - kann man im Internet recherchieren!

              - Die Grundsteuerwerte aus Bundesländern, die nicht das Bundesmodell anwenden, sind meist nicht verwendbar, ganz sicher ist der Grundsteuerwert in BW nicht verwendbar!

              - Die Kaufpreisaufteilung dient nicht der Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises für 6 ETW's, sondern der Aufteilung von Boden- un Gebäudewert!

              *****
              Ganz dringende Empfehlung: Suchen Sie sich einen Steuerberater!

              Kommentar


                #8
                Hallo Patt1995 u.a. Interessierte!

                *****
                siehe hier: https://www.notarkammer-mv.de/index....34067aa3f3fe50

                "Gemeinsame Pressemitteilung
                des Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin Notarkammer Mecklenburg-Vorpommern

                10. Januar 2024

                Teurer Irrtum beim Immobilienverkauf:

                Grundsteuerwert und Verkehrswert einer Immobilie sind nicht identisch

                ..."

                *****
                ​es fehlt noch die Freischaltung meines vorherigen Beitrags mit weiteren allgemeinen Hinweisen!

                Kommentar


                  #9
                  Die Antworten sind allesamt falsch - sorry, liebe Leut, aber ich kann an den Realitäten ja auch nichts ändern:
                  Du musst die Antworten genauer lesen ! Dass die Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 nichts mit den Verkehrswerten bzw. Kaufpreisen zu tun haben,

                  das wissen die Leute, die die Antworten gegeben haben natürlich auch. Es ging nur um das Verhältnis der Werte:

                  :Ein Ansatzpunkt wären die kürzlich neu festgestellten Einheitswerte. In deren Verhältnis könnte ich mir eine Aufteilung gut vorstellen wenn es keine anderen Gesichtspunkte gibt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo Charlie24!

                    *****
                    Ist doch ganz einfach für Patt1995, zu überprüfen, ob die Grundsteuerwerte eine vernünftige Grundlage für die Kaufpreisaufteilung auf die 6 Einheiten darstellen:

                    Grundsteuerwerte aufaddieren, Prozentsätze je Objekt ermitteln, mit diesen Prozentsätzen den Gesamtkaufpreis aufteilen - und dann sich dann das Ergebnis ansehen und mit gesundem Menschenverstand beurteilen, das "passt schon" oder "passt nicht".

                    Patt1995, es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie das mal so berechnen/aufteilen und uns mitteilen würden, wie dann das Ergebnis war: passt schon oder passt nicht?

                    *****
                    gem. Sachverhaltsdarstellung
                    - gehe ich davon aus, dass 6 x Wohneigentum erworben wurde ... !?
                    - haben Sie (teilweise) fremdfinanziert

                    selbst wenn die finanzierende Bank wirklich nur ein einziges Darlehen gegeben hat, stellt sich die Frage, wie die Grundschuldeinträge aussehen - das Gesamtdarlehen müsste doch hierfür aufgeteilt und den einzelnen Objekten zugeordnet werden ... !?

                    das wäre dann ein Aufteilungsmaßstab ... !?

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                      #11
                      Guten Abend! :-)

                      Termin beim Steuerberater gemacht - damit ich das Thema nochmal im Detail angehe…

                      Ich gebe dann gerne ein Update! :-)

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