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Handwerkerkosten und haushaltsnahen Aufwendungen bei nicht vermietetem Eigentum

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    Handwerkerkosten und haushaltsnahen Aufwendungen bei nicht vermietetem Eigentum

    Guten Tag,

    wir haben ein Ladengeschäft das nach Selbstständigkeitaufgabe nicht mehr benutzt wird und ins Privatvermögen übergegangen ist. Der Laden ist leer und ist nicht vermietet. Dürfen die Kosten vom Hausmeister und haushaltsnahen Aufwendungen gemäß Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung bei Elster eingetragen werden? Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüßen
    Freddy

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht.

    Wird denn der leerstehende Laden von eurem bzw. für euren Haushalt genutzt ? Wenn nicht, dann sehe ich schwarz.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, Danke für die Antwort.
      Schönen Tag noch.

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        #4
        Hallo Freddy1930!

        Ihre Frage
        Dürfen die Kosten vom Hausmeister und haushaltsnahen Aufwendungen gemäß Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung bei Elster eingetragen werden?
        ist allgemein gehalten!

        Charlie24 hat nur einen Aspekt Ihrer Frage beantwortet: Haushaltsnahe Handwerkerleistungen und Haushaltsnahe Dienstleistungen!

        ergänzend zu seiner Antwort:

        wenn diese Räumlichkeiten zwischenzeitlich als Lager-/Keller-/allgemeiner Abstellraum/Gefrierschrank-Abstellraum/Hobbykeller/-werkstatt/e-Bike-Garage/Partykeller/Saunaraum/Enkelkinder-Spielzimmer-Räuberhohle usw.usw. genutzt werden bzw. eine derartige Nutzung in Planung ist, dann absetzbar, weil private Nutzung!

        Andere Aspekte:

        - "nachträgliche Betriebsausgaben" ... !?
        - "vorweggenommene Werbungskosten für geplante Vermietung" ... !?

        Dann
        - "negative Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit"
        - "negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung"

        Also: Im Internet recherchieren oder steuerlichen Rat vom Fachmann einholen!

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          #5
          Haushaltsnahe Aufwendungen und Handwerkerkosten lassen sich normalerweise nur bei selbstgenutztem Wohneigentum oder vermietetem Objekt absetzen. Ein leerstehender, nicht vermieteter Laden zählt steuerlich eher nicht – das Finanzamt sieht da keine „private Nutzung“, also auch keine abziehbaren Kosten.

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            #6
            Hallo Randy Silva, Freddy1930 u.a. Interessierte!

            *****
            Ich habe doch ausdrücklich Beispiele in meinen Beitrag reingenommen, die zur privaten Nutzung führen - also selbst die Nutzung als Keller/Abstellraum privater Gegenstände führt zur privaten Nutzung!

            Fazit:

            Da besteht "Gestaltungspielraum" - ob da die Marmeladen- oder Gurkenglaser oder das Sommer-Fahrrad oder im Winter ein Schrank mit den Sommerklamotten oder die alten Kinderspielzimmersachen für das jetzt 17jährige Kind zwecks Aufbewahrung für die Enkelkinder drin herumstehen/liegen - scheiß egal, das ist und bleibt eine Privatnutzung, photographierbar und damit gegenüber dem Finanzamt nachweisbar!

            , lassen Sie sich von Randy Silva nicht in die Irre führen!

            Übrigens:

            Niemand hindert Sie daran, die Absetzung zu versuchen - sofern Sie dabei mit "offenen" Karten spielen und gegenüber dem Finanzamt eine eventuell zweifelhafte Nutzungart erläutern!

            Könnte ja auch sein, dass der hinter dem ehemaligen kleinen Laden liegende Lagerraum privat genutzt wird, der Laden selbst aber nicht ...

            *****
            Und das Thema "vorweggenomme Werbungskosten" ist eine Idee, der man sich als Eigentümer solch einer Immobilie durchaus auch mal mit "Schmackes" annehmen kann:

            - je nach Lage des Objektes und Größe des Ladens und der Nebenräume und örtlicher "großer Wohnungsnot" darf man "soziales Denken und Renditegesichtspunkte" durchaus miteinander verbinden!

            - der Gedanke an "ermäßigte" Vermietung nach Umbau zu Wohnraum an Kinder/Enkelkinder ist ja auch so eine Sache, die man sich durch den Kopt gehen lassen kann!

            - und der Staat unterstützt finanziell durch KfW- und BAfA-Förderung:


            *****
            wie man sieht: eine einzige steuerliche Frage kann manchmal zu ganz überraschenden Ergebnissen, die wirtschaftlich sinnvoll sind, führen!







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              #7
              Ich verweise auf Beitrag Nummer 2. Weitere in der Moderationsschleife landende Beiträge werde ich nicht mehr freigeben.

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                #8
                Hallo Freddy1930 u.a.!

                Ich öffne nur das Portal der Möglichkeiten, die das deutsche Steuerrecht bietet!

                Mit nur einem einzigen Ziel:

                Den Fragestellern und Lesern aufzuzeigen, dass es in außerordentlichen, einmaligen und erstmailigen persönlichen Einkommens- und Vermögenssituationen durchaus sehr sehr viel Sinn macht, sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberater (der sich auch solch kleinen Mandaten mit Engagement widmet ...) fachlichen Rat zu holen!

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                  #9
                  Vielen Dank für Ihre Beiträge.
                  Mit freundlichen Grüßen
                  Freddy

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