Ich habe meine Steuererklärung für 2024 bereits eingereicht. Allerdings habe ich gerade festgestellt, dass ich die Möglichkeit habe, eine Günstigerprüfung zu beantragen, da mein persönlicher Steuersatz wahrscheinlich unter 25 % liegt und ich 2024 über 2000 Euro Kapitalertragsteuer gezahlt habe. Ist es möglich, einer bereits eingereichten Steuererklärung einen KAP-Anhang mit einem Antrag auf Günstigerprüfung hinzuzufügen?
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Frage zu Günstigerprüfung
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Solange noch kein Bescheid gekommen ist geht das ganz einfach durch Einreichen einer neuen, vollständigen Steuererklärung. Es gilt immer die letzte. Übernimm die Angaben der abgegebenen Erklärung in ein neues Formular (Menue rechts in der Liste der übermittelten Formulare), füge die Anlage KAP hinzu und gib ab. Falls sich die Abgabe mit dem Bescheid überschneidet (also in dem Bescheid die Kapitaleinkünfte nicht berücksichtigt wurden): Schieb einen Änderungsantrag unter Bezugnahme auf die zuletzt abgegebene Erklärung nach.
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Erstens ist weniger relevant, ob der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Denn die Frage ist ist, ob bei 8000€ Kapitalerträgen (was zu 2000€ Abgeltungssteuer korrespondieren würde) die zusätzliche tarifliche ESt, die entsteht, wenn man dem zu versteuernden Einkommen diese 8000€ hinzurechnet, weniger als die 2000€ Abgeltungssteuer sind. Da ist der Grenzsteuersatz die bessere Kenngröße. Und ohne, dass ich nachschaue (Charlie wird die Zahl sicher gerne aus dem Kopf hier reinstellen) dürften wir da von einem zvE zwischen 15 und 20 T€ reden.
Ansonsten, wenn die Übermittlung erst kurz her ist (und angesichts immer mehr vollautomatisierten Veranlagungen bewegt sich kurz im Bereich wenige Tage), kann man einfach neu übermitteln. Ansonsten, wenn man meint, die Günstigerprüfung lohnt sich, sonstige Nachricht ans FA, ggfs mit Scan einer Anlage KAP, oder einfach sagen, dass das Kreuz in Zeile 4 nachgeholt werden soll (wenn denn alle Kapitalerträge erklärt sind)...
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Zitat von Josef Testa Beitrag anzeigenda mein persönlicher Steuersatz wahrscheinlich unter 25 % liegt
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da mein persönlicher Steuersatz wahrscheinlich unter 25 % liegt und ich 2024 über 2000 Euro Kapitalertragsteuer gezahlt habe.
versteuernden Einkommen -zvE- hinzuzurechnen sind. Wenn das zvE 2024 insgesamt nicht über 23.650 € liegt, könnte die Günstigerprüfung erfolgreich
sein. Bei Zusammenveranlagung gelten die doppelten Werte, bei Anspruch auf den Altersentlastungsbetrag gelten ebenfalls höhere Werte.
Ob die Günstigerprüfung erfolgreich ist, sieht man in der Steuervorausberechnung, man muss dazu sämtliche Kapitalerträge erklären.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
Warum wahrscheinlich? Was sagt denn die Steuerberechnung.
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Zitat von Josef Testa Beitrag anzeigenWarum darf das das zvE 2024 insgesamt nicht über 23.650 € liegen?
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Zitat von Josef Testa Beitrag anzeigen
habe ich noch nicht erhalten
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Daher denke ich, dass es Zeitverschwendung ist, eine Günstigerprüfung zu beantragen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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