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Frage zur Belegnachreichung

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    Frage zur Belegnachreichung

    Hallo der Sachbearbeiter vom Finanzamt wollte noch wichtige Unterlagen von mir. Die habe ich jetzt fertig gestellt und möchte sie einreichen. In Mein Elster gibt es da ja die Belegeinreichung. Da ich die noch nie benutzt habe, würde ich gerne wissen ob das auch sicher beim Sachbearbeiter ankommt. Wie sind da so Eure Erfahrungen? Ist es besser vieleicht dazu noch eine Information über sonstige Nachricht an den Sachbearbeiter zu schreiben, dass man die angeforderten Unterlagen über die Belegnachreichung eingereicht hat damit der Bescheid weiß?

    #2
    das kommt beides gleich an. Du darfst es nur nicht mit dem Belege hochladen auf deinem Konto verwechseln.

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      #3
      OK also funktioniert das mit der Belegeinrichtung. Mir ist wichtig das es direkt beim Sachbearbeiter ankommt. Belege hochladen ist nur für mich. Da geht nichts raus.
      Was ich nur gerne gewusst hätte macht es Sinn den Sachbearbeiter über Sonstige Nachricht nochmal zu informieren dass ich Ihn über die Belegnachreichung Unterlagen geschickt habe?

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        #4
        Hi,
        du kannst die Belege zusammen mit der Sonstigen Nachricht versenden (Datei anhängen). Dann kommen Beleg und Nachricht gemeinsam beim Sachbearbeiter an.

        (Ich verlasse mich dabei darauf, dass die Nennung der Steuernummer dazu führt, dass das Ganze beim richtigen Menschen ankommt.

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          #5
          OK was geht den schneller Belegnachreichung oder sonstige Nachricht. Habe Frist bis Donnerstag.

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            #6
            Also mit schneller meine ich wann er darauf zugreifen kann.

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              #7
              Ich würde da jetzt nicht drüber nachgrübeln, sondern senden!
              Auf der Sendebestätigung steht das Sendedatum mit dem du die Sendung in der Frist nachweisen kannst, auch wenn der eine oder andere digitale Weg unerwartet lange bis zum Sachbearbeiter benötigt.

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                #8
                Gut mache ich vielen Dank. Rein Interesse halber wenn ich alles über sonstige Nachricht abwickeln kann auch mit Hochladen einer Datei, wieso gibt es dann noch eine Belegnachreichung als Möglichkeit. Ist irgendwie doch dann überflüssig und doppelt.

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                  #9
                  Bei der Belegnachreichung ist der nachgereichte Beleg einem Formular zugeordnet, wenn ich richtig informiert bin.
                  Beim Hochladen als Anhang einer sonstigen Nachricht muss im Text der Sonstigen Nachricht "in Prosa" dargestellt werden, warum der Beleg geschickt wird.

                  (So erkläre ich mir den Unterschied, kann auch falsch sein.)

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                    #10
                    Die nachgereichten Unterlagen betreffen bei mir die EÜR. Da hat der Sachbearbeiter noch etwas angefordert. Da werde ich lieber die Belegnachreichung nehmen. Ich hab da eine Datei erstellt als PDF. Aber trotzdem vielen Dank für den Tipp mit der sonstigen Nachricht, obwohl ich da jetzt keinen großen Unterschied sehe

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                      #11
                      Hallo kasunke und andere Interessierte!

                      Was sagt denn "Elster" dazu?

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                        #12
                        Hallo kasunke und andere Interessierte!

                        "Belegnachreichung" könnte zu Bürokratie-Entlastung dank Digitalisierung führen:

                        Wenn Sie "nur Belege und kurze Erläuterungen hierzu bis maximal 1.000 Zeichen" zu einer Steuererklärung oder einem Steuerformular einreichen, und Sie machen das über "Sonstige Nachricht", dann dürfte das m.E. "Beschäftigungstherapie" für die Leut vom "Posteingang" sein - bei "Belegnachreichung" könnten die erste Stufe oder vielleicht sogar die zweite Stufe der personellen Bearbeitung "automatisch" übersprungen werden ... !?

                        Weiterer Unterschied: Bei der "Sonstigen Nachricht" können Sie die Finanzbeamten so richtig voll zutexten und beschäftigen - es stehen Ihnen in den Erläuterungen 15.000 Zeichen zur Verfügung!

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                          #13
                          OK vielen Dank für die Infos. Da der Sachbearbeiter noch Unterlagen für die EÜR angefordert hat werde ich dafür wohl die Belegnachreichung benutzen.

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                            #14
                            Sonstige Nachricht geht den Dienstweg im FA über Vorgesetzten, da man nicht weiß, was sich darunter verbirgt. Belegnachreichung geht direkt in die bearbeitende Einheit. Je genauer die Bezeichnung trifft, umso schneller geht es. Es kann alllerdings ein zwei Werktage gehn, da das noch über die Elster-Clearingstellen läuft.
                            Zuletzt geändert von Kloebi; 24.09.2025, 06:18.

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                              #15
                              Hallo an alle Interessierten!

                              In BW scheint es technisch - zumindest teilweise - wirklich sehr schnell zu gehen - aber anscheinend zweistufig. Der "Posteingang" einer ESt-Erklärung ist nahezu "sofort" beim Empfänger-Finanzamt sichtbar, die ESt-Erklärung selbst kann aber erst am Folgetag bearbeitet werden ...

                              Danach folgt noch - wohl nicht mehr immer, aber immer noch oft - die übliche personelle Bearbeitung "schön der Reihe nach", so wie es Kloebi gesagt hat.

                              Es ist schon sehr schade, dass wir Anwender hier "rätselraten" müssen, wie die Technik und die Ämter funktionieren ...

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