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    #31
    Nachsatz Ich bin eh davon ausgegangen, dass diese Erträge das Finanzamt durch die von den Kreditinstituten geforderte IdNr. 1 zu 1 in einer nur ihr zugänglichen Datei einsehen kann.
    Bekommen wird natürlich mit 2 "m" geschrieben ;-)​

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      #32
      In der Steuerbescheinigung stehen ja nicht nur die einbehaltenen Steuern, sondern auch die Kapitalerträge, somit erübrigt sich die Frage, ob das Finanzamt die Steuerbescheinigung bezüglich der Steuern oder bezüglich der Erträge möchte. Die Kapitalerträge und die einbehaltenen Steuern werden dem Finanzamt vom Kreditinstitut nicht mitgeteilt ... bzw. die Steuern werden gesammelt für alle Kunden abgeführt.

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        #33
        Die Belegnachreichung findet man unter Alle Formulare/Anträge und Nachrichten.

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          #34
          hmmm, einer der Banker war anderer Ansicht.
          Ansonsten Ist nicht ganz so richtig: einmal ist es die Erträgnisaufstellung und einmal tatsächlich die Steuerbescheinigung - die einen Kreditinstitute trennen, die anderen wieder nicht........
          Zu dem Begriff "Steuerabzugsbeträgen" keine Meinung?

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            #35
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Die Belegnachreichung findet man unter Alle Formulare/Anträge und Nachrichten.
            sorry ich sehe nur Meine Formulare

            vielleicht mal gerade eine en Link hier reinhängen

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              #36
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Die Belegnachreichung findet man unter Alle Formulare/Anträge und Nachrichten.
              Zumindest wenn man ein Zerifikat auf IDNr Basis hat. Ein uraltes auf Steuernummer bietet die Möglichkeit nicht.

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                #37
                Hier der Link direkt zum Formular: https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung

                Falls der nach dem Login nicht mehr funktioniert, ist das Zertifikat veraltet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #38
                  Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
                  Ansonsten Ist nicht ganz so richtig: einmal ist es die Erträgnisaufstellung und einmal tatsächlich die Steuerbescheinigung
                  Das Finanzamt möchte eigentlich immer die Steuerbescheigung.

                  Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
                  die einen Kreditinstitute trennen, die anderen wieder nicht........
                  Der Inhalt der Steuerbescheinigung ist gesetzlich vorgegeben.

                  Zitat von Gerard Beitrag anzeigen
                  Zu dem Begriff "Steuerabzugsbeträgen" keine Meinung?
                  Steuerabzugsbeträge = einbehaltene Steuern.

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                    #39
                    Das Finanzamt möchte eigentlich immer die Steuerbescheinigung.​
                    Jedenfalls bei Kapitalerträgen im Inland !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #40
                      Hallo Gerard!

                      *****
                      Anforderung einer "Steuerbescheinigung" duch das Finanzamt:

                      - Dies ist meist nur ein (!) Stück Papier, da steht als Überschrift immer (!) ganz dick und fett ganz oben "Steuerbescheinigung" drauf ... !

                      - Diesen Fetzen Papier haben Sie i.d.R. von allen bundesweit tätigen Kreditinstituten schon vollautomatisch erhalten - alle Bausparkassen, Investmentfonds-Gesellschaften, Direktbanken und auch die die meisten bundeweit tätigen Banken haben Ihnen diese "vollautomatisch und kostenlos" i.d.R. zwischen Januar und März des Folgejahres zugesendet!

                      - In den letzten Jahren haben viele der oben genannten Institute von "Papierbescheinigung" auf "Online-Bescheinigung ins eigene Portal" umgestellt!

                      - ja, und dann gibt es immer noch diese "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen-/Spar- und Kreditbanken sowie Sparkassen: Die wollen i.d.R. höchstpersönlich dazu aufgefordert werden, diese "Steuerbescheinigung" Ihnen auszuhändigen ... wegen Kostenersparnis und so versenden die eben nicht vollautomatisch an ihre Kunden ...

                      --- sollten Sie dauerhaft auch von diesen örtlichen Banken jedes Jahr die "Steuerbescheinigung" haben wollen, dann müssen Sie sich einen der "besseren" Banker dieser Bank zur Brust nehmen und dem erklären, dass er "da im Compter ein Häkchen setzen soll bei den Kundenstammdaten, wo gefragt wird 'Kunde möchte jedes Jahr vollautomatisch Steuerbescheinigung' " ... ja und dann erhalten Sie oh Wunder der Technik und der analogen Kommunikation auch von diesen Hinterwälder-Banken jedes Jahr Ihre Steuerbescheinigung, zwischenzeitlich direkt vom Rechenzentrum aus, kostenlos, auf Papier oder elektronisch ins Postfach Ihres Bankportals zugesendet!

                      *****
                      Erträgnisaufstellung:

                      Wird selten gebraucht - und kostet i.d.R. Geld - also lassen Sie sich von Ihrem Banker keine i.d.R. kostenpflichtige Erträgnisaufstellung aufschwatzen, wenn das Finanzamt nur die kostenlosen Steuerbescheinigungen angefordert hat!

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                        #41
                        Hallo Gerard!

                        Sie schrieben

                        und nun geht es aber gem. ihrem Tel.-Anruf um die Steuerbescheinigungen zu den Zinserträgen.
                        Sie echauffierte sich über die in der E.-St.-erklärung 2024 angegebene Höhe.​
                        *****
                        Sorry, Gerard, aber nur ich "echauffiere" mich, ganz sicher nicht ein Finanzbeamter!

                        "Bedeutungsverwandte Ausdrücke
                        • Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.
                        (sich) erhitzen (an) · künstlich aufregen

                        (sich) empören · (sich) entrüsten · (sich) ereifern · (sich) erregen · empört reagieren · in Wallung geraten · in Wallung kommen · in Wut geraten · sich aufregen · wütend werden ● aufbrausen aus der Haut fahren Schnappatmung (kriegen) sarkastisch, variabel · die Wände hochgehen · einen Tanz aufführen"

                        *****
                        Ein Finanzbeamter "hinterfrägt" bzw. "fragt neugierig" - und das tut er i.d.R. so klar und präzise wie nur irgend möglich!

                        Es gibt eigentlich keinen "Normalfall" mehr, in dem ein Finanzbeamter sich an der Höhe von Kapitalerträgen "stört" oder "neugierig wird" - also: Wie waren denn nun die in einem "Tel.-Anruf" nachträglich vorgebrachten Wünsche (das ist außergewöhnlich hoch dreizehn, dass Sie persönlich angerufen werden !!!) des Herrn oder der Dame vom Finanzamt?







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                          #42
                          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                          Hallo Gerard!

                          *****
                          Anforderung einer "Steuerbescheinigung" duch das Finanzamt:



                          - Diesen Fetzen Papier haben Sie i.d.R. von allen bundesweit tätigen Kreditinstituten schon vollautomatisch erhalten - alle Bausparkassen, Investmentfonds-Gesellschaften, Direktbanken und auch die die meisten bundeweit tätigen Banken haben Ihnen diese "vollautomatisch und kostenlos" i.d.R. zwischen Januar und März des Folgejahres zugesendet!

                          - In den letzten Jahren haben viele der oben genannten Institute von "Papierbescheinigung" auf "Online-Bescheinigung ins eigene Portal" umgestellt!

                          - ja, und dann gibt es immer noch diese "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen-/Spar- und Kreditbanken sowie Sparkassen: Die wollen i.d.R. höchstpersönlich dazu aufgefordert werden, diese "Steuerbescheinigung" Ihnen auszuhändigen ... wegen Kostenersparnis und so versenden die eben nicht vollautomatisch an ihre Kunden ...

                          --- sollten Sie dauerhaft auch von diesen örtlichen Banken jedes Jahr die "Steuerbescheinigung" haben wollen, dann müssen Sie sich einen der "besseren" Banker dieser Bank zur Brust nehmen und dem erklären, dass er "da im Compter ein Häkchen setzen soll bei den Kundenstammdaten, wo gefragt wird 'Kunde möchte jedes Jahr vollautomatisch Steuerbescheinigung' " ... ja und dann erhalten Sie oh Wunder der Technik und der analogen Kommunikation auch von diesen Hinterwälder-Banken jedes Jahr Ihre Steuerbescheinigung, zwischenzeitlich direkt vom Rechenzentrum aus, kostenlos, auf Papier oder elektronisch ins Postfach Ihres Bankportals zugesendet!

                          *****
                          Erträgnisaufstellung:

                          Wird selten gebraucht - und kostet i.d.R. Geld - also lassen Sie sich von Ihrem Banker keine i.d.R. kostenpflichtige Erträgnisaufstellung aufschwatzen, wenn das Finanzamt nur die kostenlosen Steuerbescheinigungen angefordert hat!

                          Richtig - die "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen schicken die unvollständige, nämlich die NUR mit den Abzugsbeträgen, nicht die Kapitalerträge und kommen dann mit der abenteuerlichen Forderung, wenn die vollständige " nach verlangt mit 10 EUR Gebühr und so weite. Gut, dass es hier den Hinweis auf deren gesetzliche Verpflichtung gab.

                          Ist für mich kein Problem, die Steuerbescheinigung aus dem Konto herunterzuladen, wenn sie den dort hinterlegt ist. Die Volks-/Raiffeisenbank hat aber das Konto gelöscht, OHNE irgendwelche Bescheinigungen dort zum Download zu hinterlegen und mache jetzt Problem, wie ausgeführt.

                          Die anderen haben sie angeblich bereits längst postalisch geschickt, sind aber NIE angekommen. Und nun kämpfe ich darum, weil es das Finanzamt so verlangt. Nun ja, die Deutsche Post AG ist auch nicht mehr die Zuverlässigste.

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                            #43
                            Unsere Raiffeisenbank bietet die Steuerbescheinigungen seit Jahren als PDF zum Download an, so machen das auch unsere anderen Banken.

                            Würde ich einen Ausdruck auf Papier haben wollen, müsste ich dafür sicher Gebühren zahlen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #44
                              Hallo Gerard!

                              Richtig - die "Schnapsnasen" der örtlichen Volks-/Raiffeisen schicken die unvollständige, nämlich die NUR mit den Abzugsbeträgen, nicht die Kapitalerträge
                              Gerard, ausdrücklich schrieb ich doch "... dann müssen Sie sich einen der "besseren" Banker dieser Bank zur Brust nehmen und dem erklären ..." - weil wenn Sie nur beim "Zweigstellen-ich-weiß-nix-Banker" waren, dann hat der Ihnen irgendeinen bescheuerten Direktausdruck aus seiner Kiste vorgelegt, auf dem jeder nur erdenkliche "Mist" draufstehen kann!

                              Es ist und bleibt auch ganz einfach: Schauen Sie sich den Fetzen Papier dieser Bank an und suchen Sie ganz oben das Wort "Steuerbescheinigung" - wenn das nicht draufsteht, dann ist es auch keine!

                              Jetzt ist mir auch klar, warum sich der Finanzbeamte "echauffiert" hat !

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                                #45
                                Hallo Gerard!

                                Zumindest bei badischen Genossenschaftsbanken und Sparkassen wird die Steuerbescheinigung "nur auf Anforderung" und "i.d.R. auf Papier" zugesendet, da werden Sie im Bankportal höchstwahrscheinlich keine finden!

                                Anscheinend sind Sie ja noch Kunde dieser Bank - dann sollte die Steuerbescheinigung kostenlos auch nachträglich noch ausgehändigt werden können - dieser "schlaue Banker" soll Ihnen im Gebührenverzeichnis dieser armen Bank die Stelle zeigen, wo drinsteht, dass die "Ersterstellung einer Steuerbescheinigung" 10€ kostet!

                                Bei der Postbank - na ja, das ist ja eine "bundeweit tätige" Bank, könnte schon sein, dass die die Steuerbescheinigungen standardmäßig versenden - da kann es natürlich sein, dass für die Ausstellung einer "Zweitbescheinigung" eine Gebühr in Rechnung gestellt wird ... kann man im Gebührenverzeichnis der Bank nachlesen ...

                                Postbank-Steuerbescheinigung: Ich wäre vorsichtig mit Behauptungen wie "kam nie an" ... schauen Sie sich mal Ihre Postbank-Unterlagen der ersten 6 Monate des Folgejahres an, ob da nicht irgendwo zwischendrin diese Bescheinigung auftaucht ... !?

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