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Frage zur Belegnachreichung

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    #46
    Unsere geliebten und gelobten Politiker verwenden ja gerne "starke Worte" wie "Doppelwumms" und so, ich nehm denen jetzt mal die "Kreativ-Arbeit" ab:Gerade bei den Kapitaleinkünften müsste der "Bürokratie-Entlastungshammer" kommen:

    1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt - und wir wären dieses ganze "Scheiß Gedöns" ein für allemal los!

    2. Sofern das einem Steuerpflichtigen nicht gefällt, dann soll er eben seinen Freibetrag bei den Banken parken und die volle Abgeltungssteuern bezahlen ohne Möglichkeit der "Günstigerprüfung" über die Einkommensteuererklärung!

    Wow, wäre das ein "Donner-Wumms", der durch Deutschland dröhnen würde!

    aber unsere Politiker ...

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      #47
      1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt -
      Das wird doch von den Banken im Inland gemacht, wenn auch nicht personenbezogen ! Niemand ist verpflichtet, seine im Inland erzielten Kapitalerträge,

      die dem Steuerabzug unterlegen haben, in seiner Steuererklärung anzugeben. Man muss doch nur darauf achten, die Freistellungsaufträge so zu verteilen,

      dass der Sparerpauschbetrag vollständig ausgeschöpft wird, dann kann man sich den Aufwand für die Erklärung und die Belegnachreichung sparen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #48
        Hallo Gerard ,

        schicken die unvollständige, haben aber das Konto gelöscht,
        Du hast aber viel Ungemach mit deiner Bank und dann löschen die dir auch noch das Konto, da kriegst du natürlich nichts mehr raus!
        Und die anderen schicken per Post, die nicht ankommt! So viel Pech kann doch ein einzelner Mensch gar nicht haben.
        Ich habe all meine Konten schon seit vielen Jahren auf papierlosen Schriftverkehr umgestellt und erhalte, monatlich meine Auszüge als pdf,
        wie Charlie das auch beschrieben hat.
        Nach dem Jahreswechsel erhalte ich die Erträgnisaufstellung sowie die Entgeltaufstellung, die sind für dich persönlich, und
        selbstverständlich auch die Jahressteuerbescheinigung, die für die Einkommensteuererklärung wichtig ist.

        Vielleich solltes du mal ne andere Bank probieren, also ich hab mit den Holländern keinerlei Probleme.

        Gruß - Hans

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          #49
          Hallo Charlie24

          1. Die Banken melden grundsätzlich alle Kapitaleinkünfte mit Steuerabzügen vollständig an das Finanzamt -
          Das wird doch von den Banken im Inland gemacht, wenn auch nicht personenbezogen !​
          Nein, wird nicht gemacht: Die Banken melden nur (!) "die vom Steuerabzug freigestellten Kapitalerträge", und das nur deshalb, um zu überprüfen, ob der Stpfl. zuviel Freistellung beantragt/erhalten hat!

          Nur auf der Steuerbescheinigung, die die Banken dem Steuerpflichtigen aushändigen, stehen alle Kapitalerträge drauf!

          Und weil hier nur "unvollständige" Kapitaleinkünfte gemeldet werden, kann das Finanzamt nicht (!)
          - vollautomatisch die Günstigerprüfung durchführen,
          - auf zwei Banken "falsch/ungeschickt" verteilte Freibeträge vollautomatisch über die ESt-Veranlagung "ausgleichen",
          - u.a.

          und wenn ein Stpfl. das möchte, muss das "Verwaltungsgedöns" durchlaufen: Alle Bescheinigungen anfordern, aufaddieren, in Formular eintragen, Finanzamt-Rückfragen beantworten!
          Zuletzt geändert von Uwe64; 30.09.2025, 12:25.

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            #50
            Nein, wird nicht gemacht:
            Ich habe geschrieben:

            ... wenn auch nicht personenbezogen !​
            Bei dem Punkt hat sich die Bankenlobby nun mal durchgesetzt. Die Banken haben dem Fiskus ja auch jede Menge Arbeit abgenommen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #51
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Hallo Gerard!

              Sie schrieben



              *****
              Sorry, Gerard, aber nur ich "echauffiere" mich, ganz sicher nicht ein Finanzbeamter!



              nicht nur die Finanzbeamten nicht ;-) - ich denke, die Beamten allgemein ........und ich konnte meinen Enkel nicht aufhalten, beim Finanzamt um die Ecke den Finanzwirt zu erlernen .......hihihihihi

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                #52
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                Hallo Gerard ,



                Du hast aber viel Ungemach mit deiner Bank und dann löschen die dir auch noch das Konto, da kriegst du natürlich nichts mehr raus!
                Und die anderen schicken per Post, die nicht ankommt! So viel Pech kann doch ein einzelner Mensch gar nicht haben.

                Vielleich solltes du mal ne andere Bank probieren, also ich hab mit den Holländern keinerlei Probleme.

                Gruß - Hans
                na ja, die es mit der Post geschickt haben will ist eine spanische - keine kleine .........und der Postweg ist dabei ellenlang - angeblich sei der entsprechende Schrieb wieder unterwegs. Und gerade die lässt KEINEN Download zu, hinterlegt die auch nicht im Konto, versendet diese NUR mit der Post! Grrrrrrr.....


                Das ist im übrigen ein richtig heftiger Aufwand, diese Dinge bei Elster einzupflegen - mehrere derartige pdf-Bescheinigungen hintereinander nimmt das Tool nicht. Erst als ich die in einem pdf zusammen fasste, ging es dann. Jetzt fehlen noch ein paar, gerade ist wieder einmal eine von einer europäischen mit Niederlassung in Germany hier eingetroffen. Schaun mer mal.......
                Zuletzt geändert von Gerard; 30.09.2025, 12:53.

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                  #53
                  Charlie24, ich glaube, wir haben aneinander vorbeigepostet ...

                  Sie schreiben ganz allgmein, dass niemand was erklären muss, die Steuer erledigen die Bankinstitute - ist ja auch grundsätzlich richtg!

                  Sobald es aber um Korrekturen geht, muss
                  - die Bank Bescheinigungen an ihre Kunden versenden,
                  - der Kunde/Stpfl. die aufaddieren und in ein Formular eintragen
                  - der Finanzbeamte sich das anschauen, warum der das so gemacht hat,
                  - seine Fragen stellen,
                  - der Stpfl. muss antworten
                  ...

                  Wie einfach wäre das Leben, wenn das Finanzamt die vollen Kapitalerträge gemeldet bekäme und dann vollautomatisch und äußerst bürgerfreundlich alle steuersparenden Korrekturen durchführen würde - gerade bei Rentner ein ständiges Thema!

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                    #54
                    Das ist im übrigen ein richtig heftiger Aufwand, diese Dinge bei Elster einzupflegen - mehrere derartige pdf-Bescheinigungen hintereinander nimmt das Tool nicht. Erst als ich die in einem pdf zusammen fasste, ging es dann. Jetzt fehlen noch ein paar, gerade ist wieder einmal eine von einer europäischen mit Niederlassung in Germany hier eingetroffen.
                    Ich weiß sowieso nicht den Zweck der Übung dieser Finanzamtsmitarbeiterin, weil ich ALLE Erträge deklariert habe und sich auch mit den Bescheinigungen am Steuerergebnis insgesamt gar- aber gar nichts ändert. Schaun mer mal...

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                      #55
                      Die Finanzverwaltung ist schon selbst mit schuld, dass sie heute nachfragen muss. Bis 2016 mussten die Steuerbescheinigungen für erklärte

                      Kapitalerträge generell eingereicht werden. Inzwischen steht selbst bei Erträgen im Ausland in der Hilfe, dass die Erträgnisaufstellungen

                      nur auf Anforderung eingereicht werden sollen. Verknüpfen kann man bisher nur eine Bescheinigung pro Person, wir haben aber 7 Bescheinigungen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #56
                        Erst als ich die in einem pdf zusammen fasste, ging es dann.
                        Deshalb gibt es bei mir nach wie vor eine Exceltabelle, in der sämtliche Steuerbescheinigungen personenbezogen erfasst und aufaddiert werden.

                        Für den Fall, dass wir unsere Kapitalerträge ausnahmsweise mal erklären müssten, hätte ich sofort alle Zahlen parat.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #57
                          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                          Deshalb gibt es bei mir nach wie vor eine Exceltabelle, in der sämtliche Steuerbescheinigungen personenbezogen erfasst und aufaddiert werden.

                          Für den Fall, dass wir unsere Kapitalerträge ausnahmsweise mal erklären müssten, hätte ich sofort alle Zahlen parat.

                          Bei mir ebenfalls, und zwar für JEDEN Ertrag im Laufe des Jahres 2024 und jetzt halt für 2025 egal bei welchem Kreditinstitut.
                          Wie es halt Excel bei entsprechender Programmierung tut, wird addiert ..........und deswegen hatte ich im ELSTER-Formular (KAP) auf einen Satz sowohl für mich wie meinem Mädel die entsprechenden Eintragungen "auf einen Satz" vornehmen können. Es ging der Sb.'in ja nicht nur um die Zahlen, sondern um Steuerbescheinigungen.
                          Ich habe in den letzten Jahren NIE eine solche "Übung" mit diesem Aufwand vornehmen müssen. Nun ja, einmal ist es augenscheinlich immer so weit.
                          Zuletzt geändert von Gerard; 30.09.2025, 15:40.

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                            #58
                            Bei mir ebenfalls, und zwar für JEDEN Ertrag im Laufe des Jahres 2024 und jetzt halt für 2025 egal bei welchem Kreditinstitut.
                            Eine manuelle Erfassung wäre mir unterjährig zu aufwändig, da reichen mir die Berichte meiner Banking-Software, die summiert die einzelnen Kategorien ebenfalls auf.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #59
                              auch gut :-)

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