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Betriebsausgaben: Standgebühr am Kunstmarkt: wo eintragen?

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    Betriebsausgaben: Standgebühr am Kunstmarkt: wo eintragen?

    Guten Abend,
    ich bin Freiberufler, verkaufe meine dekorative Keramik beim Kreativmarkt und bezahle für den Platz am Markt. Zu welchem Art von Betriebsausgaben gehört Standgebühr beim Kreativmarkt? (Sonstige Betriebsausgaben oder etwas mehr spezifisches?)

    hab leider bei Themen keine Information gefunden.

    Danke im Voraus!

    #2
    Ich habe das jahrelang als "Miete/Pacht für geschäftlich genutzte Grundstücke" eingetragen. Passt vielleicht nicht so ganz aber ich hatte nichts Zutreffenderes gefunden. Im Grunde kommt es darauf aber nicht entscheidend an. Wenn es ein kleiner Betrag ist passt es auch unter "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben".

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      #3
      aufwendungen für Miete / Pacht für bewegliche Wirtschaftsgüter
      bei mir ist das Konto 4963 oder wen du es schon länger so bucht sonstige Betriebsausgaben bei mir Konto 4980

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        #4
        Es gibt in der EÜR ein Feld für Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen.

        Für mich wäre dieses Feld die 1. Wahl für die Standgebühr.

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          #5
          Für mich wäre dieses Feld die 1. Wahl für die Standgebühr.
          Für mich nicht, denn objektiv betrachtet ist das eine Zahlung für die konkrete Nutzung einer Fläche, also wohl eher eine Standmiete.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Im engeren Sinn zahlt man "Gebühren" eigentlich nur an ein Amt, also eine Behörde.

            Am zutreffendsten erscheint mir tatsächlich noch "Miete/Pacht für geschäftlich genutzte Grundstücke". Denn "Miete / Pacht für bewegliche Wirtschaftsgüter" kanns ja eigentlich nicht sein, denn der Stand bewegt sich ja nicht

            Wobei "Sonstiges" in diesem Fall meiner Meinung nach aber auch nicht falsch ist.

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              #7
              Da mich das interessierte, habe ich in die Suchmaschine eingegeben: Ist eine Standgebühr eine Gebühr oder eine Miete?

              Die Antwort habe ich in den Anhang gestellt. (Da das über einen Screenshot vom Handy lief, den ich dann wieder am PC zusammengefügt habe, ist leider die Qualität etwas liderlich.) Standgebuehr.png
              Wenn ich dieser Antwort folge, kann beides richtig sein.
              In einer EÜR ist aber das Wichtigste, dass die Gebühr überhaupt in den Kostenpositionen auftaucht. Wenn ein evtl. Prüfer meint, das ist keine Miete, sondern eine Gebühr/Abgabe oder umgekehrt, ändert das nichts am Ergebnis der EÜR.

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                #8
                Gebühr/Abgabe oder umgekehrt, ändert das nichts am Ergebnis der EÜR.
                Hier sieht man es mal wieder. je genauer die Beschreibung, desto mehr kann man rauslesen.
                Aber wie sagte mal unser Bundeskanzler - wichtig ist was hinten rauskommt!

                Gruß - Hans

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                  #9
                  # 6: ​​​ Unabhängig von dem zu verwendenden Konto möchte ich nochmal auf den Begriff "bewegliche Wirtschaftsgüter (WG)" eingehen. Dabei geht es weniger um die mechanische Beweglichkeit, sondern um bewegliche WG im Gegensatz zu Immobilien.

                  Anlagen der Betriebs- und Geschäftsausstattung (BuG) sowie technische Anlagen und Maschinen eines Unternehmens gelten in diesem Sinne als bewegliches Anlagevermögen, auch wenn sie im Einzelfall fest montiert sind, z.B. Maschinen, Prüfstände.
                  SCJ timote
                  Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                    #10
                    Jetzt wird ja die Standgebühr normalerweise nicht dafür bezahlt, dass einem evtl. auch ein Tisch o. ä. zur Verfügung gestellt wird, sondern dafür, dass man auf dem Markt, in der Halle oder wo auch immer, eine Fläche nutzen kann.

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