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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    2. wenn jemand daneben lag, wird er pauschal gekreuzigt und auf alle Ewigkeit verdammt, ohne zu differenzieren!
    Nein, das trifft so nicht zu. Ich und auch die meisten anderen Teilnehmer lagen schon mal daneben und wurden korrigiert. Der eine kann Kritik ab, der andere eben nicht. Wenn jemand aber staendig die Digitalisierung in Deutschland kritisiert (milde formuliert!), dann muss er sich nicht wundern, wenn andere Teilnehmer das mit der Zeit als laestig empfinden und entsprechend reagieren. Wir wissen doch alle selber, dass die Digitalisierung in Deutschland verschlafen wurde und es besser werden muss. Aber das geht eben nicht von heute auf morgen und die dafuer notwendigen Ressoucen stehen auch nicht sofort und vollstaendig zur Verfuegung - weder die erforderlichen Finanzen, noch das benoetigte qualifizierte Personal.

    Antworten auf gestellte Fragen oder Probleme werden von jedem gerne gelesen - wenn sie denn auch zum Thema passen. Ausdruecklich auch von Dir, Gast ;-)

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    ... dass auch andere "Schreiberlinge" mit ihren "headlines" kraeftig daneben lagen - siehe merkur.de und taxpro.gmbH.de !
    Im Impressum der taxpro-gmbh.de steht ebenfalls die vermeintliche kompetente Dame als Geschaeftsfuehrerin! Kein Wunder also, wenn dort ebenfalls nur Mist steht.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo multi!

    *****
    Ihre Aussagen stimmen bezüglich meines ersten Links.

    Aber: Wenn Sie sich sich die weiteren Links von mir ansehen, erkennen Sie, dass auch andere "Schreiberlinge" mit ihren "headlines" kräftig daneben lagen - siehe merkur.de und taxpro.gmbH.de !

    *****
    Beim zweiten Thema dagegen, den Meldepflichten von Plattformen wie ebay u.dergl., stimmt aber ihre Aussage zumindest grundsätzlich!

    *****
    Fazit: Wir haben zwei Probleme in Deutschland:

    1. schlecht recherchierte Informationen (meine Verlinkung hier war ebenfalls schlecht recherchiert weil nicht geprüft) in den Sozialen Medien (dazu zähle ich auch den auf "wortfilter" verlinkten Beitrag)
    2. wenn jemand "daneben" lag, wird er "pauschal gekreuzigt und auf alle Ewigkeit verdammt", ohne zu differenzieren

    !?

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  • multi
    antwortet
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Und zur angeblich kompetenten Fachanwaeltin fuer Steuerrecht kann man nur sagen: traurig, dass man so einen Schwachsinn in Deutschland verbreiten kann, wie die Dame es macht! Bei einer kurze Suchanfrage im Browser kommen haarstraeubende Informationen ueber die Dame zu Tage, so z.B. https://wortfilter.de/kommentar-taxp...ion-zum-psttg/ sowie diverse irritierende Podcasts. Die die soll Mandanten vor diversen Gerichten vertreten? Dann kann ich mir schon vorstellen, welche Klientel sie vertritt.
    Auch vor Anwälten und Steuerberatern machen "die Sozialen Medien" keinen Halt. Daher ist es kein Wunder, dass es neben Katzenbildern-, Food-, Fitness- und XYZ-Influencern nun auch Jura- und Steuer-Influencer gibt. Kennzeichen ist, dass diese über ihre Kanäle möglichst reißereische Schlagzeilen und Teaser verbreiten, Clickbaiting pur, um Mandanten zu generieren.

    Unabhängig von der fachllichen Qualifikation der Protagonisten (auch beim Goldenen Blatt, Bunte, Bild etc. arbeiten mutmaßlich ausgebildete Journalisten) liegt die Headline "Quadrillionen Steuerbescheide falsch, so werden Sie geholfen" auf ähnlichem Niveau wie "Schockierende Neuigkeiten: Prinzession Kate, jetzt sprich ihre Schneiderin".

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    Trau keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast.

    Wenn Steuerpflichtige Einspruch einlegen weil sie in der ursprünglichen Erklärung Angaben vergessen haben oder mangels Abgabe einer Erklärung geschätzt wurden, ist dies auch ein "falscher Bescheid". Der Fehler liegt dann aber nicht beim FA sondern dem Steuerbürger selbst und ich behaupte jetzt mal ganz frech, dies ist die Mehrzahl der Einsprüche welche bei den FAs eingehen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo HundKatzeMaus!

    Ich habe weder das Video auf der verlinkten Seite angesehen noch den Artikel selbst vollständig durchgelesen.

    Fundstellen wie youtube oder wortfilter vermeide ich!

    M.E. haben jedoch beide recht:

    Es gilt grundsätzlich für ebay und auch für ebay-Kleinanzeigen und all die anderen Plattformen eine Meldepflicht gem. Plattform-Steuertransparenzgesetz (PStTG), siehe hier:

    Wenn du deine Sachen privat verkaufst, zahlst du in der Regel keine Steuern.

    (aktuell)
    Wer nur ab und zu etwas Überflüssiges verkauft, der kann in vielen Fällen seine Einnahmen steuerfrei kassieren. Das gilt jedenfalls bei einem Jahresgewinn von weniger als 1.000 Euro. Bei häufigeren Verkäufen können Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer anfallen.

    (22.05.2025)

    Dass diese Meldepflicht jedoch aus technischen Gründen nicht immer erfolgen kann, steht natürlich auf einem anderen Blatt Papier:

    (21.02.2024)
    (ich habe nicht recherchiert, ob das so heute noch stimmt!)

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Und zur angeblich kompetenten Fachanwaeltin fuer Steuerrecht kann man nur sagen: traurig, dass man so einen Schwachsinn in Deutschland verbreiten kann, wie die Dame es macht! Bei einer kurze Suchanfrage im Browser kommen haarstraeubende Informationen ueber die Dame zu Tage, so z.B. https://wortfilter.de/kommentar-taxp...ion-zum-psttg/ sowie diverse irritierende Podcasts. Die die soll Mandanten vor diversen Gerichten vertreten? Dann kann ich mir schon vorstellen, welche Klientel sie vertritt.

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  • HundKatzeMaus
    antwortet
    Das BMF erstellt jaehrlich eine Einspruchsstatistik und veroeffentlicht diese auf seiner Internetseite. Darueber hinaus hat das BMF in verschiedenen Monatsberichten die Statistikdaten fuer die Jahre 2009 bis 2022 veroeffentlicht. Diese Statistiken erfassen allerdings nur die bei den Finanzaemtern eingegangenen Einsprueche, nicht aber Einsprueche, die bei anderen Finanzbehoerden erhoben werden. Da dem BMF keine Daten ueber die Gesamtzahl der durch die Finanzaemter erlassenen Verwaltungsakte vorliegen, ist nicht bekannt, wie haeufig gegen die von den Finanzaemtern erlassenen Steuerbescheide Einspruch eingelegt wird. Grund ist, dass mit dem Einspruch nicht nur Steuerbescheide angefochten werden koennen, sondern auch sonstige Verwaltungsakte wie z. B. die Ablehnung einer Stundung, eines Steuererlasses oder einer Aussetzung der Vollziehung, die Anordnung einer Aussenpruefung, die Festsetzung eines Verspaetungszuschlags oder eine Pfaendung. Daten zur Anzahl der insoweit erlassenen Verwaltungsakte liegen dem BMF ebenfalls nicht vor. Das und mehr kann man nachlesen auf der Internetseite des BMF: https://www.bundesfinanzministerium....anzaemter.html

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Es freut mich zu erkennen, dass meine Beiträge intensivst gelesen und recherchiert werden!

    Und ich bedanke mich ausdrücklich bei timote, dass er mir bewiesen hat, dass die von mir zitierten Aussagen so nicht stimmen können - ärgert mich granatenmäßig, solch einen eklatanten Fehler gemacht zu haben!

    Also bin ich nun seinem Rat entsprechend heute morgen trotz allem gut gelaunt seinen berechtigten Hinweisen nachgegangen.

    Und hier nun meine Ergebnisse:

    1. timote hat mit "46 Mio Einkommensteuererklärungen" recht!

    mmhh - was bleibt denn nun von meinen Argumenten übrig?

    1. Wieviele Bürger legen
    - aus Bequemtlichkeit,
    - aus Kostengründen,
    - aus Zeitmangel,
    - wegen mangelndem Fachwissen,
    - weil sie "Einspruch" weder auf Papier noch über Elster "können" und auch nicht "wollen",
    gar keinen Einspruch ein, obwohl erkennbar von der eingereichten Steuererklärung abgewichen wurde?

    2. Wieviele Bürger überprüfen Ihren Einkommensteuerbescheid überhaupt nicht?

    3. https://www.bundesfinanzministerium....anzaemter.html
    Es wurden 2022 rd. 3 Mio Einsprüche eingelegt,
    davon 68% durch "Abhilfe", d.h. durch Zustimmung, erledigt.
    Das sind Einsprüche gegen sämtliche (!) Bescheide der Finanzämter.

    Fazit:

    So wie timote schon in seinem P.S. vermutete:
    Das leidige Problem mit den unvollständigen und damit vollständig in die Irre führenden Zitaten ...
    "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt ... das sind 68,8 % aller Bescheide."
    da fehlen schlicht und einfach am Ende die Worte "..., gegen die Einspruch erhoben wurde" !

    Es bleibt letztendlich "nur" übrig:
    Wer Bescheide des Finanzamtes überprüft,
    eine Abweichung zur eingereichten Steuererklärung feststellt,
    hat eine statistisch begründete 2/3-Chance, dass seinem Einspruch abgeholfen wird!
    Zuletzt geändert von Gast; 05.10.2025, 11:13.

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  • Charlie24
    antwortet
    Dass fehlerhafte Steuerbescheide ergehen, ist ja kein Geheimnis und wird von mir auch nicht bestritten. Das liegt aber nicht nur

    an den Kenntnissen der Sachbearbeiter, sondern auch daran, dass der eine oder andere Erlass des BMF Fehler geradezu fördert.

    Ich habe das in den letzten 10 Jahren bei zwei unserer Kinder erlebt, die eine große Anwartschaftssicherung zur PKV fortgeführt

    hatten, weil absehbar war, dass sie sich in absehbarer Zeit dauerhaft in der PKV versichern können.

    Wenn dann so ein Erlass an unterschiedlichen Stellen widersprüchliche Aussagen zur steuerlichen Anerkennung solcher Beiträge

    enthält, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Mitarbeiter der Finanzämter darüber stolpern.

    Es ging da um die Randnummern 83 und 114 des BMF-Schreibens vom 24.05.2017, da waren in der ursprünglichen Fassung die

    Formulierungen der Randnummer 83 zumindest missverständlich , bei der Vorgängerregelung aus dem Jahr 2013 war das auch so.

    In einem Fall war ein Einspruch erforderlich, im zweiten Fall reichte ein Antrag auf schlichte Änderung.

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  • timote
    antwortet
    @ 12:"Tatsächlich steht da geschrieben:
    "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt ... das sind 68,8 % aller Bescheide.""

    Irgendwo hakt es jetzt bei mir. Wenn 2,5 Mio (ESt ??) - Bescheide und zwar aufgerundet 70 % aller Bescheide falsch sind, dann liegt die Gesamtzahl der Bescheide in 2023 bei grob 3,6 Millonen. Es gibt also nur ca. 3,6 Mio Arbeitnehmer, Rentner, Kapitalanleger, .. , die 2023 oder ggf. 2022 aus Pflicht oder freiwillig eine ESt-Erklärung abgegeben haben?

    Ich habe soeben etwas von 46 Mio ESt-Erklärungen gesuchmaschint, das klingt irgendwie plausibler. Also bitte nochmal nachrechnen.

    P.S.: Gast: Vielleicht fehlt in deinem Zitat nur das eine Wort, also 68.8 % aller angefochtenen Bescheide oder aller reklamierten Bescheide, o.ä.

    Ansonsten wünsche ich dir nach Klärung der Zahlen ein gutes und entspanntes Wochenende (keine Ironie).

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo Charlie24!

    Ich denke, es ist die Vielzahl der Steuererklärungen, die den Unterschied machen zwischen Ihrer zu meiner Erfahrungswelt!

    Ich hatte mal alle Finanzamts-Fehler-Fälle über mehrere Monate gesammelt - also Fälle, bei denen ich völlig unnötigerweise Einspruch einlegen müsste "wegen fehlender Anhörung"!

    Und die dann dem Finanzamts-Vorsteher vorgelegt - mit dem Hinweis, dass das alles ja eigentlich "Amtshaftungs-Fälle" sind, und deshalb meine Einspruchgebühr vom Land Baden-Württemberg zu bezahlen sei!

    Hat dem nicht gefallen!

    Nein, ich habe nie einen Finanzbeamten persönlich angegriffen, sondern "das System" - Fehler sind menschlich, niemand kann alles wissen - was mich aber granatenmäßig ankekste, war die Arroganz, ohne Nachfrage bei mir Angaben aus von mir erstellen Einkommensteuererklärungen "nach Gutsherrenart ungefragt herauszustreichen" - und dann auch noch nirgends zu erläutern!

    dieses Problem ist zwischenzeitlich zugegebenermaßen fast gegen Null gesunken ... !

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo HundKatzeMaus!

    Ihre Aussagen muss ich widersprechen:

    *****
    2,5 Millionen Steuerbescheide sind falsch - das ist eine unkorrekte Aussage. Laut Artikel wurden offensichtlich bei 2,5 Millionen Steuerbescheiden ein Einspruch eingelegt wurde und es wurden wohl daraufhin 68% der Steuerbescheide korrigiert.
    Tatsächlich steht da geschrieben:

    "Das Bundesfinanzministerium hat es am 20. September 2024 offiziell bestätigt: 2023 wurden über 2,5 Millionen falsche Steuerbescheide verschickt ... das sind 68,8 % aller Bescheide."

    ==> Ihre Aussage widerspricht vollumfänglich der Aussage des Bundesfinanzminiteriums!

    *****
    Es koennten sowohl abweichende Auslegungen durch die Finanzaemter der Grund sein, aber auch fehlerhafte bzw. falsch interpretierbare Angaben durch den Steuerpflichtigen gemacht worden sein.
    "abweichende Auslegungen" - also das bedeutet dann,
    - dass von den Damen und Herren beim Finanzamt "frisch-frei-fröhlich" Angaben des Steuerpflichtigen "einfach so ohne Anhörung" (also entgegen den AO-Vorschriften und den OFD-Anweisungen) rausgestrichen wurden - und deshalb ein Einspruch notwendig und zu 2/3 erfolgreich war!
    - dass die Damen und Herren Finanzbeamten fachlich nicht auf der Höhe waren - sonst wären ja nicht in 2/3 der Einsprüche abgeholfen worden!

    "aber auch fehlerhafte bzw. falsch interpretierbare Angaben durch den Steuerpflichtigen gemacht" - also das bedeutet dann nämlich, dass die Sachbearbeiter nicht "angehört" haben, was eigentlich ihre Pflicht ist - sonst wären ja nicht in 2/3 der Einsprüche abgeholfen worden!






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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo HundKatzeMaus!

    Hier noch weitere Fundstellen:

    München - Steuerzahler bekommen in diesen Wochen ihre Bescheide fürs Jahr 2009. Man sollte Sie genau prüfen. Etwa jeder dritte ist falsch.

    12.08.2010

    Das Bundesfinanzministerium bestätigt wieder einmal: 2 von 3 Steuerbescheiden sind falsch. Korrigiert das Finanzamt dann automatisch? Bundesfinanzministerium 21. Oktober 2022Jedes Jahr ist es dasselbe: Das Bundesfinanzministerium untersucht wieviele Steuerbescheide richtig und wieviele falsch sind. Und jedes Jahr mit demselben vernichtenden Ergebnis: 2 von 3 Steuerbescheiden sind falsch. Das Bundesfinanzministerium bestätigt dies im aktuellen Monatsbericht für September 2022. Der Bericht

    07.11.2022

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Hallo HundKatzeMaus!

    Wen interessiert der Sitz - der Steuerberater aus München muss nicht besser sein als der Steuerberater aus'm "Kuhdorf" - ein angesehenes Steuerberater-Aus- und Fortbildungsinstitut hat seinen Sitz in Bad Herrenalb-Rotensol - schauen Sie sich mal den Ort an - und recherchieren Sie mal, wieviele Steuerfachleute da Jahr für Jahr hinpilgern!

    Was zählt ist dagegen das hier:

    Patricia Lederer
    Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

    Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.



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