Guten Tag,
bin neu hier, und habe eine Frage zur Anlage V: Nicht umgelegte Kosten.
Vor dem Jahr 2024 hatte ich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen.
Meine Frage: kann ich in 2024 die Steuerberaterrechnungen als Werbungskosten ansetzen, und wo trage ich die ein?
(Mitte 2024 erhalte ich die Abrechnungen vom Steuerberater für die vorherigen Jahre und habe diese dann auch sofort bezahlt.)
Danke für Ihre Bemühungen
Gruß
M. H.
bin neu hier, und habe eine Frage zur Anlage V: Nicht umgelegte Kosten.
Vor dem Jahr 2024 hatte ich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen.
Meine Frage: kann ich in 2024 die Steuerberaterrechnungen als Werbungskosten ansetzen, und wo trage ich die ein?
(Mitte 2024 erhalte ich die Abrechnungen vom Steuerberater für die vorherigen Jahre und habe diese dann auch sofort bezahlt.)
Danke für Ihre Bemühungen
Gruß
M. H.

Kommentar