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Anlage V, Nicht umgelegte Kosten (Gesonderte und einheitliche Feststellung ...)

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    Anlage V, Nicht umgelegte Kosten (Gesonderte und einheitliche Feststellung ...)

    Guten Tag,
    bin neu hier, und habe eine Frage zur Anlage V: Nicht umgelegte Kosten.
    Vor dem Jahr 2024 hatte ich die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch genommen.
    Meine Frage: kann ich in 2024 die Steuerberaterrechnungen als Werbungskosten ansetzen, und wo trage ich die ein?
    (Mitte 2024 erhalte ich die Abrechnungen vom Steuerberater für die vorherigen Jahre und habe diese dann auch sofort bezahlt.)
    Danke für Ihre Bemühungen
    Gruß
    M. H.​

    #2
    Maßgeblich ist der Abflusszeitpunkt, man kann aber nur die Kosten für die Überschussermittlung als Werbungskosten geltend machen.

    Nicht umgelegte Kosten passt schon.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke die Charlie24.
      auf der Rechnung vom Steuerberater stehen 4 Positionen:
      Erklärung zur gesonderten . . . . § 24 Abs. 1 Nr. 2 StBVV
      Ermittlung des Überschusses . . § 27 Abs. 1 StBVV
      Prüfung eines Steuerbescheids .§ 28 StBVV u. § 13 Satz 1 Nr. 1 u. Satz 2 StBVV
      sowie eine Auslagenpauschale.
      Das müsste soweit passen?
      Kann man in den Werbungkosten dann diese Kosten unter "Steuerberater" eintragen?
      Viele Grüße
      M. H.​

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        #4
        Werbungskosten sind m. E. eigentlich nur die Kosten für die Ermittlung des Überschusses zuzüglich der Auslagenpauschale (anteilig)

        Das ist aber Steuerrecht, du musst dich deshalb selbst schlau machen.



        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für die schnelle Antwort

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            #6
            Hallo an alle Interessierte - hier mal was zum Thema "Über den Umgang mit (Steuer)Beratern (und Lohnsteuerhilfevereinen)":

            Wenn man vom Berater weggeht, hat man doch die ESt-Erklärung des Vorjahres bzw. der Vorjahre vollumfänglich vorliegen - die bekommt man nämlich vom Berater ausgehändigt - analog oder digital!

            Ein "längerer Blick" da hinein ist unumgänglich, bevor bzw. während man die erste eigene ESt-Erklärung mit Anlage V erstellt!

            Und sollten Sie nicht nur die letztjährige ESt-Erklärung vom Berater haben erstellen lassen, sondern einige vorherige Jahre - ja dann finden Sie in den Anlagen V der Vorjahre, wenn der Berater nicht "gepennt" hat, auch eine Zeile mit dem Eintrag "Steuerberatungskosten" !

            Und niemand braucht hier im Forum "Steuerberatung" ...

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              #7
              Hallo Michaela_2025, Charlie24 u.a. Interessierte!

              Was die Gebührenrechnung für eine EGF-Erklärung betrifft - da setz ich meist alles ab - warum?

              Was ist der Unterschied zwischen einer Gebühr für die ESt-Erklärung und die für eine EGF-Erklärung?

              Bei der EGF-Erklärung wird meist nur der Hauptvordruck mit Adress- und Bankdaten ausgefüllt!

              Bei der ESt-Erklärung werden noch allerhand andere rein private Dinge bearbeitet/abgefragt.

              Und: M.W. gibt es keine Rechtsprechung, die mir das verbietet!

              Außerdem: Das ist m.E. vergleichbar mit der Gebührenrechnung für die Körperschaftsteuererklärung ... !?

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                #8
                Danke UWE64 für deine Nachricht.
                Leider hat der Steuerberater alle seine alten Rechnungen erst 2024 erstellt. "eine Zeile mit dem Eintrag "Steuerberatungskosten" ist somit ohne Rechnungstellung in keinen der Bescheiden vorhanden. Da ich die gesamten Belege sortiert und eingescannt und für den Steuerberater noch dazu fertige Exceltabellen erstellt habe, kam dann der kleine Hammer mit den Rechnungen. Das einzige was der Steuerberater noch trennen musste waren 3 Posten "Nicht umgelegte Kosten" davon zwei Pauschalen wie z. B. Eigenverwaltung und Kontoführung. Bei der Eigenverwaltung hat er € 150,00 angesetzt (Haus mit 2 Wohnungen). Im Internet seht, dass Verwaltungskosten bis zu € 343,69 pro Wohnung angesetzt werden können, das werde ich auch machen.
                noch eine schönen Sonntag
                M. H.

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                  #9
                  und schon wieder steht bei mir "Nicht freigeschaltet"

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                    #10
                    die Nachricht an UWE64 ging nicht raus

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                      #11
                      ... und schon wieder steht bei mir "Nicht freigeschaltet"
                      Das passiert bei neuen Benutzern recht häufig. Es kann etwas dauern, bis ein Moderator den Beitrag sieht und freischaltet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hier hat es offenbar keine 20 Minuten gedauert!

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