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Benachrichtigung Elster fehlt

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    Benachrichtigung Elster fehlt

    Hallo ich habe heute meinen Papiersteuerbescheid bekommen per Post. Was mich wundert ist, dass es vor her über mein Elster immer eine Benachrichtigung gab das Bescheiddaten für das betreffende Jahr da sind. Das kam immer so ein bis Tage bevor der Papierbescheid da war. Dieses Jahr gar nichts. Ist das das überhaupt so möglich oder liegt da ein Fehler seitens des Sachbearbeiters vor. Weil normalerweise so habe ich es in Erinnerung geht das doch automatisch bevor der Papierbescheid kommt.

    #2
    man muss das m. E. immer anhaken, dass Bescheiddaten übermittelt werden.

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      #3
      Hallo kasunke und Kloebi !

      Ich erhalte die sogenannten "Bescheiddaten" gemeinsam mit dem "Vergleich Bescheiddaten" immer noch vorab in "Mein Posteingang" zugestellt - und zusätzlich noch eine Info-Mail über den Nachrichtenzugang im "Mein Posteingang"-Ordner.

      Die "Bescheiddaten" erhält m.W. jeder, das kann man nirgends einstellen/abbestellen.

      Die "Info-Mail über einen Posteingang" kann unter "Mein Benutzerkonto - E-Mail-Einstellungen" abbestellt werden - würde das aber nicht abbestellen - ich habe dort alle Häkchen gesetzt.

      Nur den "verbindlichen elektronischen Bescheid" muss man zumindest noch dieses Jahr separat anfordern unter "Formuale & Leistungen - Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" - das soll sich zukünftig ändern, also es soll zukünftig genau andersherum laufen: Standard soll die elektronische Bekanntgabe sein, nur wer noch Papierbescheid haben möchte, muss das beantragen - ist "Zukunftsmusik".​​

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        #4
        Ja deshalb wundert es mich, dass in Elster vorab keine Meldung kam. Gar nichts. Heute nur der Papierbescheid. Vielleicht lag es daran, dass der Sachbearbeiter noch eine Nachfrage hatte. Die hatte der auch per Briefpost geschickt. Hatte er ja auch über Mein Elster machen können. Aber vielleicht habe ich ja jemanden erwischt der nicht so Elster zugänglich ist?

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          #5
          Der Sachbearbeiter kann das nicht steuern, nur der Bürger selbst.

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            #6
            Wiurde vielleich nicht direkt mit mein Elster sondern mit Fremdsoftware übermittelt?

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              #7
              Der Sachbearbeiter kann das nicht steuern, nur der Bürger selbst.
              Bei Mein ELSTER muss man bezüglich der Bescheiddatenübermittlung m. W. nichts beantragen, bei Steuerprogrammen muss man eine E-Mailadresse angeben.

              Ich habe hier gelegentlich schon gelesen, dass die Bescheiddaten nicht bzw. verspätet zum Abruf bereitgestellt wurden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo kasunke!

                Vielleicht lag es daran, dass der Sachbearbeiter noch eine Nachfrage hatte.
                Nein!

                Die hatte der auch per Briefpost geschickt. Hatte er ja auch über Mein Elster machen können.
                Nein, geht per Elster nicht!

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                  #9
                  Seit kurzem schon, wenn eine Einwilligung z. B. zum elektronischen Bescheid, erteilt wurde.

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                    #10
                    Aber Achtung: In einigen Bundeslaendern sind aktuell mehrere Faelle von gefaelschten Steuerbescheiden mit Zahlungsaufforderungen bekannt geworden. Die gefaelschten Steuerbescheide kamen per Post und darin werden diese aufgefordert, Einkommensteuer nachzuzahlen. Oft sind in den Bescheiden sind lediglich der Name und die Adresse der Steuerpflichtigen korrekt, aber die angegebene Steuernummer und Steueridentifikationsnummer falsch.
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                      #11

                      Hallo Kloebi!

                      Funktioniert das wirklich - oder steht das wie die Meldung des Behinderungsgrades irgendwo in irgendeinem Gesetz, funktioniert aber nicht?

                      Weil in der "Elster-Hilfe" findet sich noch folgende "Hilfe":​ https://www.elster.de/eportal/helpGl...obal=help_diva


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                        #12
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                        "noch nicht alle"

                        das ist ein Mist der Sondergleichen sucht - sowas braucht man gar nicht freizuschalten, wenn nicht "alles" geht - solch ein "Stückwerk" verkompliziert das Arbeiten unheimlich, und keiner weis mehr, ob er im Briefkasten an der Haustür, in den Mails, im EOP oder sonstwo suchen muss!

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                          #13
                          Das funktioniert, zumindest in Sachsen und vielen anderen Bundesländern, seit ungefähr September. Wenn die enstprechende Vollmacht vorliegt, ist dies der Weg, der dem Bearbeiter bevorzugt angeboten wird.

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                            #14
                            Ich habe über Elster abgegeben. Keine Fremdsoftware. Ich habe auch nichts verändert in den Einstellungen. Letztes Jahr und die Jahre davor hat es ja auch geklappt. Der Bescheid ist auch kein Fake und ich kriege was wieder. Wenn es aber schon Fälle wie meinen schon gegeben hat, muss es ja irgendwas oder irgendjemand geben der das verhindert

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                              #15
                              Hallo kasunke!

                              vorab:

                              Diese Ihre Fehlermeldung ist wichtig - sowas darf nicht "fehlen" oder "verloren gehen" oder "mal kommen und mal nicht" - wenn das mit "Bescheiddaten" passieren sollte, kann das auch mit "verbindlichen e-Beschieddaten" und "verbindlichen Nachrichten der Finanzämter" passieren - und das ist ein absolutes nogo!

                              Aber bevor wir die hotline und himmel und hölle in Bewegung setzen, habe ich noch ein paar Ideen

                              zur Sache/Lösung:

                              1. Gehen Sie auf "ELSTER / Mein ELSTE / Mein Posteingang", scrollen dort ganz nach unten, am Ende der Bildschirmseite, direkt oberhalb der grünen LInie, gibt es diese Funktion:

                              grafik.png
                              probieren Sie mal "jetzt erneut abholen" aus!

                              2. Gehen Sie auf "ELSTER / Mein Benutzerkonto / E-Mail-Einstellungen"

                              grafik.png
                              klicken nacheinander beide Kacheln an und prüfen mal, ob da was falsch eingetragen ist oder ob irgendwo Häkchen fehlen!


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