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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: 19: One-Stop-Shop

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: 19: One-Stop-Shop

    Hallo zusammen,
    Ich gründe mein Ug, das Einnahmen aus Google und Apple Stores generieren wird.
    Ich fülle den Elster-Fragebogen zur Registrierung aus.
    Abschnitt 19 befasst sich mit dem One-Stop-Shop.
    Soll ich darunter 207 und 208 ankreuzen?​
    207: Die Gesellschaft hat keine Niederlassung in einem anderen EU-Mitgliedstaat und der Gesamtbetrag - ohne Umsatzsteuer - der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe (§ 3c Absatz 1 Sätze 2 und 3 UStG) und Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen an in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässige Nichtunternehmer überschreitet im laufenden Kalenderjahr nicht 10.000 EUR und hat dies auch im vorangegangenen Kalenderjahr nicht getan.​
    208: Die entsprechenden Umsätze wird die Gesellschaft im Inland (§ 3a Absatz 5 Satz 3 und § 3c Absatz 4 Satz 1 UStG) versteuern.
    Danke​

    #2
    Kannst du im Prinzip beides ankreuzen, ist aber irrelevant, weil Google und Apple Irland keine Nichtunternehmer sind.

    Das wäre nur relevant, wenn du direkt was für 19,95 Euro an den Privatmann John Doe in Dublin verkaufen würdest. Bis 10.000 €/Jahr solche "Privatumsätze" kannst du mit 19% in Deutschland versteuern, drüber musst du die Umsatzsteuer des jeweiligen Landes berechnen und dorthin abführen (geht aber zentral übers BZST). Aber wie gesagt, das ist alles irrelevant, wenn du nur an Apple und Google verkaufst.

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      #3
      Danke für deine Nachricht. Das ergibt Sinn!

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