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Verlustvortrag - Kapitalerträge

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    Verlustvortrag - Kapitalerträge

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes theoretisches Szenario und brauche eure Schwarm-Meinung.

    Es wurden jahrelang Verluste aus Kapitalvermögen vorgetragen und in 2024 mit Kapitalerträgen erstmalig verrechnet. Diese Verrechnung wirkt sich aus anderen Gründen nicht auf die Steuerlast aus, da Sonderausgaben etc. hoch waren. Kann man das FA dann bitten, die Verluste im Jahr ( z.B. 2024) NICHT zu berücksichtigen und auf das nächste Jahr weiter vorzutragen? Ich kann mir vorstellen, daß ein erster Änderungswunsch vom FA abgelehnt werden würde.

    #2
    Kann man nicht, klare gesetzliche Regelung in § 10d EStG und § 20 Abs. 6 EStG. Falls Du allerdings nicht verpflichtet bist zur Abgabe der Anlage KAP, musst Du ja diese nicht abgeben und damit auch keinen Antrag auf Günstigerprüfung stellen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hi Picard777, danke erst einmal .Ich tue mich schwer in §10d und §20 Abs.6 einen Ausschluss des Wahlrechts ( nämlich die alten Verlustvorträge trotz Erträgen in einem Jahr NICHT zu verrechnen und weiter vorzutragen, bis es mal genehm ist), zu finden. Aber der TExt in §10d Satz 4 ist nicht gerade einfach

      Kommentar


        #4
        Zitat von Abos Beitrag anzeigen
        einen Ausschluss des Wahlrechts
        Es gibt da kein Wahlrecht.

        Kommentar

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