Hallo,
ich habe mal folgende Frage:
Ich habe im März 2010 eine Anstellung in Hannover angenommen und mir dort kurzfristig ein möbiliertes Zimmer genommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch eine Wohnung in Leipzig - wegen 3monatiger Kündigungsfrist hatte ich beide Wohnungen gleichzeitig für 3 Monate.
Mein bisheriges Leben habe ich in Leipzig gewohnt. Meine Freundin wohnt ebenfalls in Leipzig. (Wir sind nicht verheiratet - aber schon 3 Jahre zusammen)
Ich bin nun jedes Wochende nach Leipzig gefahren und wohne am Wochenende bei ihr. Diese Wohnung dort ist auch mein gemeldeter Wohnsitz bei Einwohnermeldeamt und KFZ-Zulassungsbehörde. Desweiteren habe ich dort meine Bank usw.
Dies ist alles erstmal so weil der Job nur befristet war auf ein halbes Jahr - nun wurde er zwar verlängert aber ich fühle mich hier dennoch nicht heimisch und werde auch zukünftig immer hin und her fahren.
Ich beteilige mich da auch mit an den Kosten stehe aber nicht im Mietvertrag als Mieter - dem Vermieter ist aber bewusst das ich dort mit wohne.
Da meine Freundin studiert bekommt sie für die Wohnung in Leipzig Wohngeld.
nun meine Frage: Ist es möglich für die Fahrtkosten irgendwie einen Steuervorteil für mich zu bekommen. Ich bin nunmal nur nach Hannover gegangen wegen des Jobs - ansonsten wäre ich ja noch in Leipzig. Da dies dort mein Lebensmittelpunkt ist. Die Miete ist mir nicht so wichtig. Die Fahrtkosten sind der erhebliche Teil.
Doppelte Haushaltsführung anzugeben fällt ja weg, da ich in Leipzig nicht mit im Mietvertrag stehe und dieser ja mit beigelegt werden muss (oder?)
Wie gesagt - doppelte Haushaltsführung in dem Sinne ist es nicht wirklich weil meine Freundin in Leipzig die Wohnung zahlt und ich die in Hannover. Aber ich fahre halt jedes Wochenende dorthin um sie zu besuchen.
Was kann man da angeben?
ich habe mal folgende Frage:
Ich habe im März 2010 eine Anstellung in Hannover angenommen und mir dort kurzfristig ein möbiliertes Zimmer genommen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich noch eine Wohnung in Leipzig - wegen 3monatiger Kündigungsfrist hatte ich beide Wohnungen gleichzeitig für 3 Monate.
Mein bisheriges Leben habe ich in Leipzig gewohnt. Meine Freundin wohnt ebenfalls in Leipzig. (Wir sind nicht verheiratet - aber schon 3 Jahre zusammen)
Ich bin nun jedes Wochende nach Leipzig gefahren und wohne am Wochenende bei ihr. Diese Wohnung dort ist auch mein gemeldeter Wohnsitz bei Einwohnermeldeamt und KFZ-Zulassungsbehörde. Desweiteren habe ich dort meine Bank usw.
Dies ist alles erstmal so weil der Job nur befristet war auf ein halbes Jahr - nun wurde er zwar verlängert aber ich fühle mich hier dennoch nicht heimisch und werde auch zukünftig immer hin und her fahren.
Ich beteilige mich da auch mit an den Kosten stehe aber nicht im Mietvertrag als Mieter - dem Vermieter ist aber bewusst das ich dort mit wohne.
Da meine Freundin studiert bekommt sie für die Wohnung in Leipzig Wohngeld.
nun meine Frage: Ist es möglich für die Fahrtkosten irgendwie einen Steuervorteil für mich zu bekommen. Ich bin nunmal nur nach Hannover gegangen wegen des Jobs - ansonsten wäre ich ja noch in Leipzig. Da dies dort mein Lebensmittelpunkt ist. Die Miete ist mir nicht so wichtig. Die Fahrtkosten sind der erhebliche Teil.
Doppelte Haushaltsführung anzugeben fällt ja weg, da ich in Leipzig nicht mit im Mietvertrag stehe und dieser ja mit beigelegt werden muss (oder?)
Wie gesagt - doppelte Haushaltsführung in dem Sinne ist es nicht wirklich weil meine Freundin in Leipzig die Wohnung zahlt und ich die in Hannover. Aber ich fahre halt jedes Wochenende dorthin um sie zu besuchen.
Was kann man da angeben?
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