Hallo zusammen,
Es geht um folgendes Szenario: Kauf einer Wohnung Ende 2021 (5.12.21) in einem größeren Objekt (ca. 30 Wohnungen). Fertigstellung ist deutlich SPÄTER (coronabedingt ?), nämlich Ende 2023.
Bei "geradliniger" Nutzung des BMF Excels zur Kaufpreisaufteilung mit
- Feld "Datum des Kaufvertrages" = 5.12.2021 und
- Feld "Ursprüngliches Baujahr" = 2023
ergibt sich ein Wertverhältnis Gebäude/Boden von 76:24.
Hätte man die Wohnung einen Monat später gekauft (z.B. 1.1.2022), so erhielte man ein anderes Wertverhältnis, nämlich von 79/21 !!
Grund ist, daß das BMF Excel den THK (=typisierte Herstellungskosten) des Kaufvertrag-Jahres für die Berechnung des Sachwertes nimmt ! Dies entspricht natürlich nicht der Realität, da die Kosten (und auch die bei der Preisfindung vom Bauträger gewählten Kosten) in diesem Szenario natürlich gleich sind. Das THK des "Ursprünglichen Baujahres" scheint hier adäquater zu sein.
Zusammenfassuing für dieses Szenario:
- Ist die BMF Arbeitshilfe überhaupt vorgesehen/freigegeben für dieses Szenario ?
- Sollte das "Datum des Kaufvertrages" durch das "ursprüngliche Baujahr" ersetzt werden ?
- Liegt ein Bug im Algorithmus vor ?
- Sollte ggf. das Ergebnis der "Arbeitshilfe" händisch angepasst werden ?
mit Dank und Grüssen
Ali Gerhard
P.S."Interessanterweise" zeigt die Arbeitshilfe in diesem Szenario zum Eingabefeld "Ursprüngliches Baujahr" eine rote Warnung/Fehlermeldung "Nach KV?" !!! Der Umstand, daß die Arbeitshilfe Werte ausspuckt, bedeutet natürlich nicht, daß das Ergebnis korrekt ist, bzw. die Arbeitshilfe für dieses Szenario geeignet ist !!!
Es geht um folgendes Szenario: Kauf einer Wohnung Ende 2021 (5.12.21) in einem größeren Objekt (ca. 30 Wohnungen). Fertigstellung ist deutlich SPÄTER (coronabedingt ?), nämlich Ende 2023.
Bei "geradliniger" Nutzung des BMF Excels zur Kaufpreisaufteilung mit
- Feld "Datum des Kaufvertrages" = 5.12.2021 und
- Feld "Ursprüngliches Baujahr" = 2023
ergibt sich ein Wertverhältnis Gebäude/Boden von 76:24.
Hätte man die Wohnung einen Monat später gekauft (z.B. 1.1.2022), so erhielte man ein anderes Wertverhältnis, nämlich von 79/21 !!
Grund ist, daß das BMF Excel den THK (=typisierte Herstellungskosten) des Kaufvertrag-Jahres für die Berechnung des Sachwertes nimmt ! Dies entspricht natürlich nicht der Realität, da die Kosten (und auch die bei der Preisfindung vom Bauträger gewählten Kosten) in diesem Szenario natürlich gleich sind. Das THK des "Ursprünglichen Baujahres" scheint hier adäquater zu sein.
Zusammenfassuing für dieses Szenario:
- Ist die BMF Arbeitshilfe überhaupt vorgesehen/freigegeben für dieses Szenario ?
- Sollte das "Datum des Kaufvertrages" durch das "ursprüngliche Baujahr" ersetzt werden ?
- Liegt ein Bug im Algorithmus vor ?
- Sollte ggf. das Ergebnis der "Arbeitshilfe" händisch angepasst werden ?
mit Dank und Grüssen
Ali Gerhard
P.S."Interessanterweise" zeigt die Arbeitshilfe in diesem Szenario zum Eingabefeld "Ursprüngliches Baujahr" eine rote Warnung/Fehlermeldung "Nach KV?" !!! Der Umstand, daß die Arbeitshilfe Werte ausspuckt, bedeutet natürlich nicht, daß das Ergebnis korrekt ist, bzw. die Arbeitshilfe für dieses Szenario geeignet ist !!!

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