was soll bitte im EÜR-formular unter "Nicht abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" eingetragen werden? unter "Abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" kommen ja wohl die tagespauschalen, die man für sich in anspruch nimmt... sollen dann unter "Nicht abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung" entweder die ganzen, nach alter art berechneten kosten des arbeitszimmers rein, oder ggf. nur die differenz zwischen diesen kosten und den tagespauschalen? danke! ;-)
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Nicht abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung
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Wenn du ein nach "alter art" berechnetes Arbeitszimmer hast, kannst du die Tagespauschale gar nicht geltend machen.
Das Finanzamt Brandenburg schreibt z.B.: "Ein gleichzeitiger Abzug von Homeoffice-Pauschale und Abzugsbetrag für ein häusliches Arbeitszimmer in einem Veranlagungszeitraum (meist das Kalenderjahr) ist aber nicht möglich. Sie müssen sich also entscheiden, welche der beiden Abzugsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen. Ihr Finanzamt führt keine Prüfung für Sie durch, welche Variante günstiger ist."
Der ganze Link: https://finanzamt.brandenburg.de/fa/...arbeitszimmer/
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Welche Software verwendest Du denn? In Mein Elster in der EÜR für 2024 stehen in Zeile 65 Nicht abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und in Zeile 66 Tagespauschale für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung. Nicht abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung finde ich dort nicht.
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lieber Prabha, ich habe nichts davon gesagt, dass ich das nach "alter art" berechnete arbeitszimmer (in 2023) "in anspruch" nehme. m.w. geht das garnicht (mehr). wenn man ein arbeitszimmer hat, und kein anderer arbeitsplatz zur verfügung steht, darf man die tagespauschalen ansetzen. ok? aber was muss dann unter "Nicht abziehbare Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung"?? das war meine frage?
ps: die berechnung "nach alter art" ist m.w. die basis für die umsatzsteuerliche geltendmachung! denn, so sagt https://steuerkanzlei-gera.de/haeusl...er-homeoffice/ : "Vorsteuerabzug: Ist der Unternehmer zum Vorsteueranzug berechtigt, kann er den Vorsteuerabzug auch dann geltend machen, wenn ertragsteuerlich ein Abzug der Aufwendungen nicht möglich oder begrenzt ist. Die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer müssen aber innerhalb der Buchführung einzeln und gesondert ausgewiesen (gebucht) werden."Zuletzt geändert von BerlinerTourGuide; Heute, 11:40.
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Tatsächlich, da steht das genauso drin.Zitat von BerlinerTourGuide Beitrag anzeigenich bin (noch) in 2023 unterwegs
Ich versteh sowohl den Gesetzestext als auch das in der Eingabehilfe erwähnte BMF-Schreiben so, dass unter den entsprechenden Voraussetzungen durchaus die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden können.Zitat von BerlinerTourGuide Beitrag anzeigenm.w. geht das garnicht (mehr)
Welche Eingaben das Finanzamt jetzt konkret bei Nicht abziehbare Aufwendungen erwartet weiß ich leider auch nicht. Evtl. könnten da vielleicht z. B. Renovierungskosten fürs Haus angegeben werden, soweit sie aufteilungsgemäß nicht auf das Arbeitszimmer entfallen.
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