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Wechsel von StK 4 auf 1 verpasst

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    Wechsel von StK 4 auf 1 verpasst

    Hallo ihr Lieben,

    meine Eltern sind geschieden (mehrere Jahre) und haben den Wechsel in die Steuerklassen 1 von der 4 beide verpasst. Bei den Steuererklärungen der letzten Jahre wurde immer die 1 angegeben und dass sie geschieden sind. Die Bescheide dürften trotzdem ohne Nachfrage mit 4 zurückgekommen sein. Auch die Lohnabrechnungen sind mit Steuerklasse 4 ausgewiesen.

    Ärgerlicherweise ist der Fehler jetzt auf mein Betreiben erst so richtig klar geworden. Es dürfte nach meinem Verständnis aber kein Schaden für die Staatskasse entstanden sein. Ist trotzdem ein Bußgeld üblich, wenn man jetzt die Änderungsmitteilung nachholt? Vielleicht habt ihr Tipps.

    Grüße :-/

    #2
    In den Jahressteuererklärungen gibt es keine Steuerklassen. Nur Einzel oder Zusammenveranlagung. Wenn es sich um Einzelveranlagungen handelt ist das kein Problem. Monatlich ist IV oder I kein Unterschied.Irgendwann hätte man halt das dauernd getrennt Leben erklären müssen. Das kann man natürlich auch heute noch machen. Wenn man dagegen jahrelang zu Unrecht noch eine Zusammenveranlagung gemacht hat, ist das durchaus kritisch.

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      #3
      Nein, auf gar keinen Fall. Es waren nach der Trennung, wenn welche gemacht wurden, immer getrennte Steuererklärungen, weil auch kein Kontakt mehr zueinaner bestand.

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        #4
        Danke für deine schnelle Antwort übrigens. Das beruhigt etwas. Und sollte jetzt diese Erklärung nachgeholt werden oder lediglich ein Wechsel von StK 4 auf StK 1 für ELStAM?

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          #5
          Das hätte ja eigentlich schon aufgrund getrennter Anschriften passieren müssen. Wie du den Wechsel hinkriegst, kann ich dir auch nicht sagen.

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            #6
            Eigentlich ist es ja eindeutig, wenn man im allgemeinen Teil der ESt-Erklärung einen Eintrag unter "geschieden seit" gemacht hat.

            Weiterhin sollte die Scheidung beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Dieses schickt wiederum Adressdaten und Daten zum Familienstand ans Finanzamt.
            SCJ timote
            Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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              #7
              Zitat von thraks Beitrag anzeigen
              Auch die Lohnabrechnungen sind mit Steuerklasse 4 ausgewiesen.
              Dann liegen beim Finanzamt falsche Daten vor. Der Arbeitgeber kann da nix dafür - der muss so abrechnen, wie es das Finanzamt ihm vorgibt (Arbeitgeber holen jeden Monat vor der Abrechnung die Lohnsteuerklasse/Religion/Kinderfreibeträge vom Finanzamt ab).

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                #8
                Zitat von timote Beitrag anzeigen
                Eigentlich ist es ja eindeutig, wenn man im allgemeinen Teil der ESt-Erklärung einen Eintrag unter "geschieden seit" gemacht hat.

                Weiterhin sollte die Scheidung beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Dieses schickt wiederum Adressdaten und Daten zum Familienstand ans Finanzamt.
                So wie meine Eltern etwas falsch gemacht haben, kann es sein, dass es dem Bearbeiter nicht aufgefallen ist. Ich weiß aber, dass diese Angabe „geschieden seit“ so einige Male in der Steuererklärung gemacht worden ist. Vielleicht kann das etwas die Situation entschärfen… Ich danke euch auf jeden Fall für eure Gedanken!

                Was den Status beim Einwohnermeldeamt angeht, kann ich dazu nichts sagen. Keine Ahnung. Ich werde mich darum kümmern, wenn wir das mit der Steuerklasse korrigiert haben und durchatmen können.

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                  #9
                  Hallo thraks ,

                  Zitat von thraks Beitrag anzeigen
                  ein Wechsel von StK 4 auf StK 1 für ELStAM?
                  Das kannst du ja mit dem Formular Lohnsteuer-Arbeitnehmer erledigen.

                  Und wenn im Hauptvordruck, bei den persönlichen Angaben in Zeile 18 geschieden seit xxxxxxx.das entsprechende Datum angegeben ist,
                  dann kann auch nichts passieren, denn ihr habt ja die Sache richtig dargestellt.

                  Gruß - Hans



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                    #10
                    Hallo thraks!

                    Ich glaube kaum, dass die ELSTAM-Daten ohne Kontrolle beim Einwohnermeldeamt geändert werden - da können Sie noch so viele Formulare und noch so oft "geschieden" in irgendwelche Steuerformulare eintragen!

                    Weil andersherum würd's ja ein "lustiges Steuerparmodell" mit der Freundin / dem Freund werden ... ;-)

                    Also: Die Angelegenheit ist zwingend mit dem Einwohnermeldeamt zu klären!

                    Siehe hier: https://www.schwerin.de/politik-verw...rn-beantragen/

                    Zitat:

                    "Die Meldebehörden haben dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen im Familienstand mitzuteilen. Über eine Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft brauchen Sie das Finanzamt daher nicht zu informieren."

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                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Hallo thraks!

                      Ich glaube kaum, dass die ELSTAM-Daten ohne Kontrolle beim Einwohnermeldeamt geändert werden - da können Sie noch so viele Formulare und noch so oft "geschieden" in irgendwelche Steuerformulare eintragen!

                      Weil andersherum würd's ja ein "lustiges Steuerparmodell" mit der Freundin / dem Freund werden ... ;-)

                      Also: Die Angelegenheit ist zwingend mit dem Einwohnermeldeamt zu klären!

                      Siehe hier: https://www.schwerin.de/politik-verw...rn-beantragen/

                      Zitat:

                      "Die Meldebehörden haben dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Änderungen im Familienstand mitzuteilen. Über eine Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft brauchen Sie das Finanzamt daher nicht zu informieren."
                      Ich danke Ihnen für den hilfreichen Einwurf. Dann helfe ich hierbei vorrangig und danach kümmern wir uns um die Steuerklasse, falls vom
                      Finanzamt nicht „automatisch“ etwas kommt.

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