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Abgabe der Steuererklärung

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    Abgabe der Steuererklärung

    Hallo,
    ich möchte zukünftig auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichten,da ich mittllerweile
    Rentner bin und das zu versteuernde Einkommen dauerhaft unter dem Grunfreibetrag liegt.
    Wie und in welcher Form kann ich dieses beantragen?
    Vielen Dank!

    #2
    In dem du deinem Finanzamt den Sachverhalt so schilderst, per E-Mail, Sonstiger Nachricht, Anruf oder persönlicher Vorsprache.

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      #3
      Hallo,

      das musst du gar nicht beantragen, einfach keine Einkommensteuererklärung abgeben, fertig.

      Erst wenn das Finanzamt an die Erklärung erinnert sollte man kurz erläutern, warum man meint nicht mehr erklärungspflichtig zu sein.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Mit dem Risiko, dass, wenn man das FA nicht überzeugen kann oder falsch gerechnet hat, ggf. ein Verspätungszuschlag oder Zinsen fällig werden.

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          #5
          ... und das zu versteuernde Einkommen dauerhaft unter dem Grundfreibetrag liegt.
          Da § 56 EStDV für die Erklärungspflicht nicht auf das zu versteuernde Einkommen sondern auf den Gesamtbetrag der Einkünfte abstellt,

          wirst du dich möglicherweise an dein Finanzamt wenden müssen, jedenfalls dann, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem

          Grundfreibetrag liegt. Es gibt kein spezielles Formular, die Sonstige Nachricht an das Finanzamt würde aber passen.

          Ob es sinnvoll ist, eine sogenannte Nichtveranlagungsverfügung zu erwirken, ist ein anderes Thema. Rentenerhöhungen sind bekanntlich

          zu 100% steuerpflichtig, die Einschätzung, das zvE würde dauerhaft unter dem Grundfreibetrag bleiben, ist deshalb auch nicht belastbar.





          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Hallo fuzzilein ,

            Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
            In dem du deinem Finanzamt den Sachverhalt so schilderst, per E-Mail, Sonstiger Nachricht, Anruf oder persönlicher Vorsprache.
            Ich meine auch, dass es besser ist, das FA genau zu informieren. Wenn es auf die Erklärung verzichtet, die wollen ja auch keine "Nullnummern",
            braucht man auch keine mehr abgeben. Jedenfalls hat man dann kein Risiko mehr!

            Gruß - Hans

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              #7
              Jedenfalls hat man dann kein Risiko mehr!​
              Man bleibt aber insoweit in der Verantwortung, als man die Entwicklung der eigenen steuerpflichtigen Einkünfte selbst überwachen muss.

              Die Finanzämter überprüfen die Höhe der Einkünfte von Rentenempfängern zwar sporadisch, aber nach meiner Kenntnis nicht jährlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Man bleibt aber insoweit in der Verantwortung
                Natürlich müsste man plötzliche Veränderungen der Einkommensituation melden,
                aber wo sollen die in so einem Rentnerleben denn herkommen.
                So wird er weiterhin unter der Freibetragsgrenze entlanglavieren und die steigt ja auch jährlich.
                Außer er hätte plötzlich einen Lottogewinn, mit Zinserträgen in ungeahnten Höhen.

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Und wenn das FA einem erst einmal "bescheinigt", dass man derzeit keine Einkommensteuererklärung abgeben muss, hätte man beim Verspätungszuschlag ggf. noch den Joker "§ 152 Abs. 5 Satz 3 AO".
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                    aber wo sollen die in so einem Rentnerleben denn herkommen.
                    Zum Beispiel dadurch, dass es in den letzten Jahren immer mal wieder deutliche Rentenerhöhungen gab, die bekanntlich voll steuerpflichtig sind.

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                      #11
                      Man bleibt aber insoweit in der Verantwortung
                      Natürlich hoffe ich als Rentner auch weiterhin auf größtmögliche Rentenerhöhungen.

                      Gruß - Hans

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                        #12
                        ... dass es in den letzten Jahren immer mal wieder deutliche Rentenerhöhungen gab, die bekanntlich voll steuerpflichtig sind.
                        So ist es ! 2025 betrug die Rentenerhöhung 3,74%, für 2026 werden 3,73% prognostiziert. Der Grundfreibetrag wurde 2025 um 2,65% erhöht,

                        2026 steigt er um 2,08%, da ist jeweils mehr als 1% Differenz. Natürlich kommt es im konkreten Einzelfall darauf an, wie weit man mit dem zvE

                        betragsmäßig unter dem Grundfreibetrag liegt und natürlich können auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiter steigen, aber

                        eine Vorhersage, dass nie Steuern anfallen werden, habe ich mir bei meinen Angehörigen, die z. T. knapp unterhalb der Steuerpflicht lagen, nie

                        zugetraut.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo fuzzilein u.a. Interessierte!

                          Ergänzung zu Charlie24 :

                          *****
                          Er schrieb "Nichtveranlagungs-Verfügung", das ist richtig so - bitte nicht mit der "Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung" verwechseln!

                          *****
                          So wie die "Rentnerbesteuerung" zur Zeit läuft, gilt: Fast alle Rentner werden in die "ewige Steuererklärungspflcht bis zum Lebensende" reinrutschen ...
                          - weil siehe obige Beiträge, und
                          - weil ein Ehegatte verstirbt und der Längerlebende dann eine Witwen-/Witwerrente erhält, aber gleichzeitig sich der Grundfreibetrag nur noch 1x gewährt wird,
                          - weil der Ertragsanteil sich für jede "Neurente" Jahr für Jahr erhöht, bis wir bei einem Ertragsanteil von 100% sind.

                          *****
                          Deshalb mein Rat, auch falls "Nichtveranlagungs-Verfügung" erhalten:

                          Die Feststellung eines Behinderungsgrades führt zu einem zwischenzeitlich recht ordentlichen steuerlich abziebaren Behinderten-Pauschbetrag - das allein führt schon mal dazu, dass man sich damit weitere Jahre "Luft" verschafft hat und sich weitere Jahre die Abgabe einer Einkommensteuerklärung ersparen kann!

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                            #14
                            Die Feststellung eines Behinderungsgrades führt zu einem zwischenzeitlich recht ordentlichen steuerlich abziehbaren Behinderten-Pauschbetrag
                            Ordentlich Steuern spart man damit allerdings nur, wenn der Grenzsteuersatz hoch ist. Ich gelte zwar seit 9 Jahren als chronisch krank,

                            habe aber bisher keinen gdB beantragt, weil ich mich subjektiv nicht krank fühle.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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