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FA schickt mir keine Bescheide

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    FA schickt mir keine Bescheide

    Ich benutze Elster seit langer Zeit um Steuererklärungen einzureichen und Nachrichten an das FA zu übermitteln.

    Ich habe aber bislang per Elster noch nie weder einen Steuerbescheid noch sonst eine Nachricht vom FA erhalten, obwohl ich darum schon vor einigen Jahren gebeten hatte (alles geht wie vor 50 Jahren per Post).

    Gibt es eine Möglichkeit, das FA verbindlich anzuweisen, mir Steuerbescheide und sonstige Nachrichten per Elster zuzustellen? Oder liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters?

    #2
    Ab dem nächsten Jahr geht das automatisch

    Man kann aber vorher separat einen Antrag auf elektronische Bekanntgabe (oder so ähnlich) stellen.... Moment, ah, hier:

    elster326.png

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      #3
      Es wird aber trotzdem Fälle geben, in denen aus technischen Gründen trotzdem ein Papierbescheid kommt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Es wird aber trotzdem Fälle geben, in denen aus technischen Gründen trotzdem ein Papierbescheid kommt.
        Das ist richtig. Die elektronische Bekanntgabe funktioniert aktuell nur bei "Standard-Einkommensteuerbescheiden". Sobald es da irgendwelche "Spezialfälle" gibt (z.B. ein korrigierter Bescheid), funktioniert das nicht mehr.

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          #5
          Ich wage kaum zu fragen, weil die Antwort wohl "nein" sein wird, aber sei's drum: kann man das FA anweisen, per Elster oder Email zumindest bekannt zu geben, dass ein Bescheid per Brief rausgegangen ist? Denn was ist wenn der Brief nicht ankommt (z.B. weil man im Ausland wohnt und die Zustellung eben nicht so zuverlässig wie in Deutschland ist), bzw. wenn man etwas länger verreist ist?

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            #6
            Nein, geht nicht. Das Finanzamt "kann" elektronisch bekannt geben, muss es aber nicht. Bescheidübersendung per Mail wird in einigen Bundesländern generell wegen Datenschutzbedenken abgelehnt. Das Finanzamt kann bei Auslandsanschriften außerhalb von EU und EWR nach § 123 AO verlangen, dass Du einen inländischen Empfangsbevollmächtigten benennst.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Zitat von kmatt Beitrag anzeigen
              kann man das FA anweisen, per Elster oder Email zumindest bekannt zu geben, dass ein Bescheid per Brief rausgegangen ist?
              Das geht hier eigentlich automatisch (ohne dass ich eine solche Anweisung erteilt hätte), weil man ja die Bescheiddaten immer bekommt (und darüber eben eine E-Mail erhält). Parallel zu den Bescheiddaten geht dann auch der Post-Brief raus; also weiß man dann schon, dass da bald was im Briefkasten liegt.

              Ob und wie man die Bescheiddatenbereitstellung manuell aktivieren muss, weiß ich nicht. Ich verwende ein kommerzielles Steuerprogramm für meine Einkommensteuer, das beantragt die Bescheiddatenübermittlung wohl automatisch (und übermittelt parallel dazu auch die Benachrichtigungs-E-Mail-Adresse).

              Abgesehen davon kann man sich ankommende Briefe auch mit der GMX-Briefankündigung anzeigen lassen. Kostnix und funktioniert (meistens) ganz gut. (Aber vermutlich nur für deutsche Adressen.)

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                #8
                Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                Nein, geht nicht. Das Finanzamt "kann" elektronisch bekannt geben, muss es aber nicht. Bescheidübersendung per Mail wird in einigen Bundesländern generell wegen Datenschutzbedenken abgelehnt. Das Finanzamt kann bei Auslandsanschriften außerhalb von EU und EWR nach § 123 AO verlangen, dass Du einen inländischen Empfangsbevollmächtigten benennst.
                In meinem letzten Post ging es mir nicht um eine "Bescheidübersendung per Mail", sondern nur um eine Nachricht "Herr X wir haben Ihnen heute den Einkommensteuerbescheid für 2024 zugeschickt, zur freunlichen Kenntnisnahme". Dann wüsste man Bescheid, dass Post vom FA kommen sollte und wenn der Brief nach 14 Tagen noch nicht im Briefkasten ist, könnte man entsprechen reagieren. Ich wohne innerhalb der EU, in Portugal. Und es ist mir tatsächlich passiert, dass der Bescheid nicht zugestellt wurde (obwohl ich vorher schon Post vom FA an diese Adresse bekommen hatte), was mir viel Ärger und Kosten verursacht hat. Ich möchte damit nur ausdrücken, dass das hier keine Theorie ist, sondern traurige Praxis.

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                  #9
                  Ob und wie man die Bescheiddatenbereitstellung manuell aktivieren muss, weiß ich nicht.
                  In Mein ELSTER muss die nicht extra aktiviert werden, die E-Mailadresse ist ja im Konto hinterlegt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    ... sondern nur um eine Nachricht "Herr X wir haben Ihnen heute den Einkommensteuerbescheid für 2024 zugeschickt, zur freunlichen Kenntnisnahme".
                    Eine Nachricht mit diesem Wortlaut gibt es zwar nicht, man wird aber per E-Mail über die Bereitstellung der Bescheiddaten informiert.

                    Zeitgleich versendet das Rechenzentrum auch den Steuerbescheid. Die Bescheiddaten enthalten zwar keine Abrechnung, man sieht aber die Höhe

                    der festgesetzten Einkommensteuer und auch, ob das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist.

                    Unabhängig davon würde ich in die elektronische Bekanntgabe einwilligen (siehe Beitrag '#2). Daraus erwächst zwar kein Rechtsanspruch, aber in der Regel

                    funktioniert das. Dann erhält man eine weitere Benachrichtigung, dass auch der verbindliche Steuerbescheid zum Abruf bereitgestellt wird.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      ergänzend zum Beitrag #7 von mhanft

                      ich kannte das nicht - hier die vollständige Übersicht, wie das funktioniert (geht auch mit web.de und App)




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                        #12
                        Hallo kmatt u.a. Interessierte!

                        Neben dem schon genannten "Brief-Ankündigungsverfahren" gibt es auch noch das "Postscan-Verfahren" - dann erhalten Sie auch den Inhalt von Briefen per Mail zugesendet!

                        siehe hier:


                        es gibt auch andere Anbieter als die Deutsche Post!

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                          #13
                          Meines Wissens werden aber auch keine Bescheiddaten übermittelt, wenn es sich z. B. um einen berichtigten Bescheid oder auch um andere Spezialfälle handelt.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            Neben dem schon genannten "Brief-Ankündigungsverfahren" gibt es auch noch das "Postscan-Verfahren" - dann erhalten Sie auch den Inhalt von Briefen per Mail zugesendet!
                            Das hatte ich mal laufen, als es noch "ePost-Scan" hieß. Funktioniert eher unzuverlässig und ist auch noch sehr teuer. Man kann dort (im Gegensatz zu Nachsendung und Lagerung) keinen "Familien-Account" anlegen, d.h. jeder Ehepartner braucht das einzeln zu je 25 € pro Monat (oder so ähnlich). Und Briefe an "Max und Renate Mustermann" gehen dann trotzdem nicht... also falls sich das in den letzten Jahren nicht extrem verbessert hat, würde ich davon abraten - schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.

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                              #15
                              ... würde ich davon abraten - schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis.
                              Die E-Mail, dass Bescheiddaten zum Abruf bereitstehen, reicht doch als Info vollkommen aus. Man kann davon ausgehen, dass der Bescheid am gleichen Tag

                              zur Post gegeben wird. Wie lange Post nach Portugal üblicherweise unterwegs ist, wird sich recherchieren lassen. Der Titel des Themas ist ja ohnehin eher

                              irreführend. Richtig wäre gewesen: Steuerbescheid per Post kommt nicht an. Die beste Lösung ist m. E. die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe des.

                              verbindlichen Steuerbescheids. Die gibt es ja noch nicht ewig. Wenn der TE schon früher ("vor einigen Jahren") um elektronische Bekanntgabe gebeten hatte,

                              dann stand diese Möglichkeit damals wahrscheinlich noch nicht zur Verfügung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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