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    Haus gekauft - neue Fenster

    Hallo zusammen,
    wir haben uns dieses Jahr ein Haus gekauft (BJ1970/Holzfenster) und entsprechend neue Fenster + Haustür gekauft. Da ich selbst alles ausgetauscht habe wurde keine Energieberatung in Anspruch genommen . Kann ich die reinen Materialkosten für Fenster+Tür steuerlich geltend machen? 20% verteilt auf 3 Jahre ? Danke

    #2
    Bei Eigennutzung Nein ! Für eine energetische Maßnahme braucht man eine Energieberatung und bei Handwerkerkosten kann man nur die Arbeitskosten

    geltend machen, keine Materialkosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      M.E. sollte man diese anschaffungsnahen Renovierungskosten rechnerisch* den Anschaffungskosten des Gebäudes hinzurechnen. Bei einer späteren Vermietung wäre die Gebäudeabschreibung entsprechend höher.

      *Z.B. in einer Excel-Tabelle
      SCJ timote
      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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        #4
        Hallo Jurexo , Charlie24 u.a. Interessierte!

        Dieses mal liegt Charlie24 falsch!

        siehe hier: https://www.energie-fachberater.de/b...leistungen.php

        " Eigenleistungen bei einer energetischen Sanierung sind in der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Genauer gesagt sind die Materialkosten förderfähig. Diese Regelung freut viele Eigentümer, enthält aber auch Fallstricke, zum Beispiel bei der Materialrechnung. Die wichtigsten Tipps, damit es mit der Förderung von Eigenleistungen klappt."

        "
        Auf die Förderung von Eigenleistungen setzen viele handwerklich begabte Eigentümer - knappe Budgets und lange Wartezeiten bei den Handwerksbetrieben lassen Eigenleistungen als attraktive Alternative erscheinen. Doch einem Nadelöhr können Eigentümer nicht entgehen: Je nach Maßnahme muss entweder ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) oder ein Fachbetrieb vor Antragstellung die technischen Daten erfassen und nach der Sanierung die fachgerechte Durchführung der Maßnahme bescheinigen.​"

        ==> der Staat möchte eine "Fachunternehmerbescheinigung", dann können Sie 20% der Materialkosten über 3 Jahre verteilt von der Steuer abziehen!

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          #5
          Zum Thema Charlie24 liegt falsch, reicht es, den Sachverhalt

          Zitat von Jurexo Beitrag anzeigen
          wir haben uns dieses Jahr ein Haus gekauft (BJ1970/Holzfenster) und entsprechend neue Fenster + Haustür gekauft. Da ich selbst alles ausgetauscht habe wurde keine Energieberatung in Anspruch genommen . Kann ich die reinen Materialkosten für Fenster+Tür steuerlich geltend machen? 20% verteilt auf 3 Jahre ? Danke
          und dann den verlinkten Artikel https://www.energie-fachberater.de/b...leistungen.php zu lesen:

          Wer Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik umsetzt - z.B. Fenstertausch, neue Haustür, Dämmung, Lüftungsanlage - benötigt auch bei Eigenleistungen einen Energie-Effizienz-Experten (EEE).
          Man lese und staune.

          Insgesamt hat das Thema aber nichts mit Elster zu tun, sondern mit Steuerrecht. Und das ist steuerlichen Beratern vorbehalten... auch wenn man damit anscheinend auch tief ins Klo greifen kann.

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            #6
            Hallo muli!

            *****
            Falsch ist falsch - Charlie24 wird es verstehen - und ich brauche keine solche Belehrungen von Ihnen wie "... reicht es ..."!

            *****
            Die Beiträge von Charlie24 haben eine fast schon "unheimliche" Trefferquote und sind für den Fragesteller sehr zielführend!

            Da habe ich sicherlich schön öfters mit meinen Beiträgen danebengelegen und nicht so zielführende Beiträge geschrieben wie Charlie24...und wurde von anderen richtiggestellt / korrigiert / gemaßregelt / ermahnt ...

            *****
            Ich habe jetzt mal Ihren unnötigen "Einwurf" zum Anlass genommen, wie es zu diesem falschem Beitrag von Charlie24 kam - ist eigentlich ganz einfach: Das wird "da draußen im Internet" mehrheitlich auch so behauptet / geschrieben, wie es Charlie24 gepostet hat: "Eigenleistung sei nicht förderfähig" - siehe z.B. hier:


            "Trotz der Ersparnisse, die Eigenleistungen mit sich bringen können, gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Sie sind steuerlich nicht absetzbar."


            "Du kannst die Sanierungskosten nur dann absetzen, wenn ein Fachunternehmendie Arbeiten ausführt. Das bedeutet auch: Wenn Du Dein Gebäude selbst sanierst, kannst Du nicht vom Steuervorteil profitieren.​"


            "... muss jedoch ein Fachbetrieb beauftragt werden und die Sanierung bescheinigen."

            Es ist also zwischenzeitlich leider so: Die KI als auch das Internet
            - "halluzinieren" und
            - verbreiten manchmal "bullshit" oder
            - veraltete Informationen - weil diese Internet-Schreiberlinge viel zu oft Ihren Beiträgen kein Veröffentlichungsdatum beifügen!

            Also diese Fehlinformation von Charlie24 ist erklärbar - und nein, er hat ganz sicher nicht "ins Klo gegriffen" !

            *****
            Hier die Original-Fundstelle für meine Behauptungen:

            einfach im hochgeladenen pdf-dokument nach "Eigenleistung" suchen!

            *****
            also, Charlie24, abschließend eine Bitte: Nehmen Sie sich diesen "Ausreißer" nicht zu Herzen und machen Sie weiter so wie bisher!









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              #7
              Es geht nicht darum, ob Eigenleistung förderfähig ist. Es geht um die Voraussetzungen der Förderung. Da muss wohl jemand lesen lernen. Glaushaus. Steine.



              5 Gegenstand der Förderung

              5.1 Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
              Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der
              Gebäudehülle, darunter:
              a) Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen) sowie
              Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
              b) Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
              c) sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtun-
              gen mit optimierter Tageslichtversorgung.​


              9.3 Fachunternehmererklärung/Einbindung eines Energieeffizienz-Experten

              Für Anträge, die auch die Förderung von Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2 oder 5.5 beinhalten, sowie für
              Anträge mit einem iSFP-Bonus oder zur Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, ist für die
              Beantragung der Förderung ein Experte der Energieeffizienz-Experten-Liste der jeweils zutreffenden Kategorie
              (BEG – Wohngebäude beziehungsweise BEG – Nichtwohngebäude) einzubinden​
              Es ist wirklich selten dämlich, zuerst einen Artikel als Beleg anzubringen, dass eine Bescheinigung vom Fachbetrieb reicht, nach Korrektur anhand der selbst vorgebrachten Quelle dann zu behaupten, dass diese KI-falschgeneriert gewesen sei, um sich dann anhand der originalen Quelle dann wieder eines Besseren belehren zu lassen. Willst du diese Peinlichkeit noch fortführen?

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                #8
                Hallo multi!

                ha ha, ich lach fallend vom Stuhl - den Ball

                Es ist wirklich selten dämlich ... Willst du diese Peinlichkeit noch fortführen?
                spiele ich liebend gerne zurück:

                "Inhalt

                1 Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Vorbemerkungen .................................................. ...............6
                ...
                1.5 Eigenleistungen................................... .................................................. ............................................12
                1.5.1 Eigenleistungen von Privatpersonen .................................................. ........................................12
                1.5.2 Eigenleistungen von Unternehmen....................................... .................................................. ....13
                ​...
                1.5 Eigenleistungen
                Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen nach Nummer 8.

                1.5.1 Eigenleistungen von Privatpersonen
                Wird eine Maßnahme ganz oder teilweise nicht durch ein Fachunternehmen, sondern in Eigenleistung durch Privatpersonen durchgeführt, werden in diesem Zusammenhang nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Materialkosten gefördert. Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden. Rechnungen über Materialkosten bei Eigenleistungen müssen den Namen des Antragstellers ausweisen, in deutscher Sprache ausgefertigt sein und sind nur förderfähig, wenn auf der entsprechenden Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthalten sind.
                ..."

                *****
                Aber ich bin ja nett - deshalb auch für Sie ein "Türöffner", um hier ohne Gesichtsverlust rauszukommen:

                Natürlich muss ein Fachmann bescheinigen, da habe ich nichts Gegenteiliges behauptet -

                Meine Aussage betraf Eigenleistungen, die, wenn fachlich begutachtet und für i.O. befunden, förderfähig sind!

                Sind wir uns jetzt wieder einig - und tritt Ruhe ein - oder wollen Sie weiter treten?

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                  #9
                  Leider ist es jetzt an Dämlichkeit nicht mehr zu überbieten.

                  Da ich selbst alles ausgetauscht habe wurde keine Energieberatung in Anspruch genommen . Kann ich die reinen Materialkosten für Fenster+Tür steuerlich geltend machen? 20% verteilt auf 3 Jahre ?
                  Nein ! Für eine energetische Maßnahme braucht man eine Energieberatung​
                  Dieses mal liegt Charlie24 falsch! ... der Staat möchte eine "Fachunternehmerbescheinigung"
                  Für Anträge, die auch die Förderung von Einzelmaßnahmen nach Nummer 5.1, 5.2 oder 5.5 beinhalten, sowie für
                  Anträge mit einem iSFP-Bonus oder zur Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes, ist für die
                  Beantragung der Förderung ein Experte der Energieeffizienz-Experten-Liste der jeweils zutreffenden Kategorie
                  (BEG – Wohngebäude beziehungsweise BEG – Nichtwohngebäude) einzubinden​
                  Eine "Fachunternehmerbescheinigung"​ reicht nicht.

                  Da anzunehmen ist, dass du den Nachweis deiner Leseinkompetenz weiterhin als Steuerberaterlästerung interpretieren willst: EOD.
                  Zuletzt geändert von multi; 25.11.2025, 11:46.

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                    #10
                    Hallo multi u.a. Interessierte!

                    ***** erste Vorabbemerkung *****

                    Ich zitiere aus dem Schreiben

                    Bundesförderung für effiziente Gebäude: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen - Sanieren
                    ​des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
                    Version 10.0 vom 01.07.2025

                    multi zitiert aus der

                    Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
                    ​im Bundesanzeiger
                    vom 21.12.2023

                    ***** zweite Vorabbemerkung *****

                    Wir bewegen uns hier im Steuerrecht, und nicht im BAFA-Antragsrecht - das ist vielleicht der "springende Punkt" zwischen unseren beiden Ansichten ... !?

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo multi u.a. Interessierte!

                      *****
                      Wo bitteschön ist bei meinen "allgemeingültigen (!) Vorbemerkungs (!) Zitaten" - die auch für das Steuerrecht gelten - aus dem offiziellen und neuesten Anwendungs-Schreiben des Bundesministeriums denn irgendetwas missverständlich?

                      Da steht

                      "Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten müssen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten oder ein berechtigtes Fachunternehmen mit dem Verwendungsnachweis bestätigt werden."

                      Also da steht zunächst mal nichts von wegen "muss vorab eingebunden werden"!

                      Stattdessen steht da "Die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe ...müssen ... bestätigt werden" - und das ist immer (!) ein nachträglicher (!) Vorgang!

                      Das bedeutet: Die energetische Begutachtung erfolgt immer nachträglich - mit dem Recht auf steuerliche Förderung!

                      Also gilt für Jurexo : wenn er einen Energieberater findet, der das nachträglich bescheinigt / bescheinigen kann, dann erhält er auch die steuerliche Förderung!

                      soweit i.O., multi ?

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                        #12
                        Hallo multi u.a. Interessierte!

                        *****
                        Sie zitieren

                        "ist für die Beantragung der Förderung ein Experte der Energieeffizienz-Experten-Liste der jeweils zutreffenden Kategorie (BEG – Wohngebäude beziehungsweise BEG – Nichtwohngebäude) einzubinden​​​"

                        Sehen Sie da inhaltlich irgendeinen Unterschied?

                        Auch da steht nix von wegen "vorab einzubinden", da steht nur "einzubinden"!

                        also doch dasselbe Ergebnis wie oben !?

                        *****
                        ich habe in Ihrer Fundstelle nach "Eigenleistung" gesucht, und folgendes gefunden:

                        "8 Art und Umfang der Förderung, Höhe der Förderung

                        8.1 Art der Förderung

                        Die Förderung erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis* in Form der Anteilfinanzierung (ein Teil der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“).

                        Daneben kann ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben nach Nummer 8.2 beantragt werden. Selbstnutzenden Eigentümern mit einem zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90 000 Euro wird für die selbstgenutzte Wohneinheit ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt. Die Zinsverbilligung wird aus Mitteln des Bundes gewährt.

                        8.2 Förderfähige Ausgaben

                        Förderfähige Ausgaben sind die vom Antragsteller für die energetische Maßnahme tatsächlich zu tragenden Bruttoausgaben (einschließlich Mehrwertsteuer). Sofern für Teile des Investitionsvorhabens eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers besteht, können nur die Nettoausgaben (ohne Mehrwertsteuer) berücksichtigt werden. Wird die Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt (Eigenleistung), werden nur die direkt mit der energetischen Sanierungsmaßnahme verbundenen Ausgaben für Material gefördert, wenn ein Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmer die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Ausgaben für Material mit dem Verwendungsnachweis bestätigt.



                        Lösungsvorschlag, vielleicht treffen wir uns dann:

                        1. Irgendwo habe ich gelesen, dass ein BAFA-Antrag nur gestellt werden kann, wenn vorher ein Energieberater in Anspruch genommen wurde

                        Bezogen auf den Sachverhalt des TE: Wenn er "bis heute" keine Energieberatung in Anspruch genommen hat - dann kann er doch heute noch einen Energieberater mit der nachträglichen Begutachtung beauftragen !?

                        Oder sind Sie da anderer Meinung - und woher haben Sie diese andere Meinung, dass die Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme​​​

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                          #13
                          Hier geht's doch um

                          Zitat von Jurexo Beitrag anzeigen
                          die reinen Materialkosten für Fenster+Tür steuerlich geltend machen

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