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Sohn (18) soll Berechtigung zum Datenabruf erteilen

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    Sohn (18) soll Berechtigung zum Datenabruf erteilen

    Sohn (18) soll Stiefmutter Berechtigung zum Abruf elektronischer Bescheinigungen freigeben. Ich möchte nur wissen, warum?
    welchem Zweck dient das? Er macht seit 3 Monaten eine Ausbildung. Mein ex Mann sagt, das ihr Steuerberater sonst die Steuererklärung nicht machen kann, ist das korrekt. Ich möchte es einfach nur nachvollziehen können, wozu genau sie die elektronischen Bescheinigungen braucht.
    Danke vorab für eure Hilfe und viele Grüße

    #2
    Hallo Walensina,

    der Sohn, der seit 3 Monaten die Ausbildung macht, ist also dein Ex-Mann.
    Und die Stiefmutter macht für euch die gemeinsame Steuer?
    Ist nicht ganz leicht zu verstehen!

    Gruß - Hans

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      #3
      Hallo Walensina,

      Wann war denn eure Scheidung?

      Gruß - Hans

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        #4
        Zitat von Walensina Beitrag anzeigen
        Sohn (18) soll Stiefmutter Berechtigung zum Abruf elektronischer Bescheinigungen freigeben. Ich möchte nur wissen, warum?
        welchem Zweck dient das? Er macht seit 3 Monaten eine Ausbildung. Mein ex Mann sagt, das ihr Steuerberater sonst die Steuererklärung nicht machen kann, ist das korrekt. Ich möchte es einfach nur nachvollziehen können, wozu genau sie die elektronischen Bescheinigungen braucht.
        Danke vorab für eure Hilfe und viele Grüße
        Ich könnte es nachvollziehen, wenn der Steuerberater für den Abruf freigeschaltet werden soll. Die Stiefmutter freizuschalten erscheint mir sinnlos, es sei denn, der Steuerberater hätte Zugriff auf das Konto der Stiefmutter.

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          #5
          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
          Hallo Walensina,

          der Sohn, der seit 3 Monaten die Ausbildung macht, ist also dein Ex-Mann.
          Und die Stiefmutter macht für euch die gemeinsame Steuer?
          Ist nicht ganz leicht zu verstehen!

          Gruß - Hans
          Mutter vom Sohn fragt. Vater hat eine Neue = Stiefmutter. Vater meint, Sohn = Stiefsohn von neuer Schnalle, soll seiner neuen Stiefmutter Abruf freigeben. Mutter wundert sich.

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            #6
            Mutter wundert sich.
            Ahhh - jetzt ja!!!
            Ich mich aber auch!
            Ich sagte ja bereits - ist nicht ganz leicht zu verstehen!

            Gruß - Hans

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              #7
              Sohn 18 in Ausbildung sollte sich lieber einen eigenen ELSTER Account zulegen und seine Erklärung selber machen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Guten Morgen,

                trotzdem noch zur Vollständigkeit für alle Mitleser und die Fragestellerin. Mit der Freischaltung zum Datenabruf bekommt der Antragsteller den Zugriff auf die Daten, welche dem Finanzamt bereits übermittelt wurden: Lohndaten, Beiträge zur KV/PV, einige Lohnersatzleistungen wie ALG 1 oder Rentenzahlungen. Natürlich nur Daten die für den Sohn auch vorliegen.

                Für Die Steuererklärung der Steifmutter wird nichts davon benötligt. Außerdem macht es keinen Sinn der Stiefmutter die Berechtiguzng zu ersteilen wenn diese doch einen Steuerberater hat.

                PS: Ich bin voll auf Seiten von Beamtenschweiß, der Sohn in Ausbildung sollte über ein eigenens Benutzerkonto und eine eigene Erklärung nachdenken.

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                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Sohn 18 in Ausbildung sollte sich lieber einen eigenen ELSTER Account zulegen und seine Erklärung selber machen.
                  Genau! Das ist der Beginn der Selbständigkeit.

                  Gruß - Hans

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                    #10
                    Zitat von Walensina Beitrag anzeigen
                    Sohn (18) soll Stiefmutter Berechtigung zum Abruf elektronischer Bescheinigungen freigeben. Ich möchte nur wissen, warum?
                    welchem Zweck dient das? Er macht seit 3 Monaten eine Ausbildung.
                    Damit sie für ihn eine Steuererklärung erstellen kann. Das macht nur Sinn, wenn sie sein Vertrauen genießt und auch weiterhin seine Steuererklärung machen wird.
                    Zitat von Walensina Beitrag anzeigen
                    Mein ex Mann sagt, das ihr Steuerberater sonst die Steuererklärung nicht machen kann, ist das korrekt
                    Wenn allerdings der Steuerberater die Steuererklärung machen soll, dann muss doch wohl der die Abrufberechtigung bekommen.
                    Zitat von Walensina Beitrag anzeigen
                    Ich möchte es einfach nur nachvollziehen können, wozu genau sie die elektronischen Bescheinigungen braucht.
                    Statt der Stiefmutter oder dem Steuerberater eine Berechtigung zu erteilen, sollte sich der Sohn tatsächlich besser selbst mit Elster beschäftigen. Zumal der Steuerberater für so eine banale Steuererklärung viel zu kostspielig ist.

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                      #11
                      wozu genau sie die elektronischen Bescheinigungen braucht.
                      Ich denke mal, sie ist schlicht und ergreifend furchtbar neugierig.

                      Gruß - Hans

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