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Elektronischer Abruf von ESterkl. der Schwiegermutter in Elster einrichten

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    Elektronischer Abruf von ESterkl. der Schwiegermutter in Elster einrichten

    Hallo,
    ich bin bei Elster angemeldet und habe die Abrufberechtigung für Bescheinigungen meiner Schweigermutter. Seit heute habe ich auch eine Vollmachnehmer ID. Was bitte muss ich "Schritt für Schritt" tun um auch die EStbescheide meiner Schwiegrmutter elektronisch abrufen zu können?

    Die Beantragung der Einwilligung zur elektronichen Bekantgabe für die Steuernummer + Steuer ID meiner Schweigermutter wird immer zurückgewiesen
    a) Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber des Steuerkontos identifiziert
    b)Identitätsprüfung für Steuerkto aufgrund abweichenden Geburtsdatums fehlgeschlagen,
    c)keine gültigen Steuerkonten zur Einwilligungserklärung angegeben

    Und ich weiss nicht was ich falsch bzw andern machen kann.

    #2
    Hallo RolfGS!

    Ich nutze ein Organisations-Zertifikat - und bei mir bietet "Formulare und Leistungen" folgende Auswahl an:

    grafik.png

    Der Weg über die Kachel "Vollmachten verwalten" ist der richtige Weg - Sie wollten wohl über die Kachel "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" gehen, diese für "die Einwilligung für sich selbst für das eigene Elster-Konto des Steuerpflichtigen" !

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      #3
      Danke, ich werde es mir anschauen/versuchen!

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        #4
        Hallo,
        es sieht momentan gut aus: bin via Vollmacht verwalten-->Anlegen einer Abrufvollmacht gegangen und sehe jetzt in der "Vollmachnehmersicht..." unter Status " Vollmacht ID beantragt"". Unter "Vollmachtgeber" steht der Name meine Schwigermutter , sowie ihre Steuernr und Steuer ID beide "(inaktiv)" - aber das muss micht jetzt wohl nicht stören.
        Unter "Elektronisch Bekanntgabe" steht noch "Nein" ---> wie kann ich das bitte aktivieren?

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          #5
          Ich würde zunächst bis zur Freischaltung der Vollmacht abwarten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            So, jetzt hat Elster mich wieder erfolgreich verwirrt:
            Ich habe a) wie oben empfohlen die Abrufvollmacht via " Form. u. Leistg-->Vollmachten" verwalten beantragt und
            b) danach nochmal via "Formulare u. Leistungen--> Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe für die Schwiegermama beantragt.
            Darauf erhielt ich folgende 2 Nachrichten

            1.die Vollmacht 0304G00003313xxxxxxxxxx19 für den Vollmachtgeber Frau Ilse Bxxxx mit der Identifikationsnummer 8xxxxxx9 ist am 28.11.2025 eingegangen. Zur Freischaltung wird dem Vollmachtgeber ein Vollmachtcode postalisch zugesendet. Die Frist zur Freischaltung der Vollmacht endet am 26.02.2026.
            und
            2.
            Sie haben am 28.11.2025 eine Abrufvollmacht für den Vollmachtgeber Frau Ilse Bxxxx mit der Identifikationsnummer 8yyyyyyyyy9 angelegt. Für diesen Vollmachtgeber existiert für Sie bereits eine Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen für die vorausgefüllte Steuererklärung. Sobald die Abrufvollmacht geprüft wurde geht diese Berechtigung in die Abrufvollmacht über.

            Anm.: ich habe seit Mai25 bereits Abrufvollmacht für Belege meiner Schwiegermutter u. weiss nicht ob das genügt um auch den EStbesch iab 2026 abzurufen. Auch weiss ich nicht was ich noch tun muss um den EStbesch ab 2026 elektronisch abrufen zu können/dürfen.

            A. Muss ich nochmals extra freischalten mit dem Vollmachtcode der per Post an meine Schwiegermutter geht? Oder hat sich das schon aufgrund Nachricht 2 erledigt ?

            B. Danach beantragte ich die "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" (via "Formulare u. Leistgen-->Einwilligg. z. el. Bekanntgabe" :
            B1. ist das der richtige Weg der Beantragung ?
            B2. unter "Aktive Einwilligungen" kann ich diese nicht sehen, nur 1 andere an mich u. meine Frau. Unter "Inaktive Einwilligungen" finde ich etliche zurückgewiesene aus früherer Zeit, allerdings
            ohne Datum, so kann ich nicht sicher sagen ob die letzte evtl schon eine Zurückweisung von heute ist. Vermutlich nicht weil ich diesbezüglich noch keine Nachrich per Email von Elster
            bekommen habe.
            B2.1 Muss ich für die Beantragung der "Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe" etwas anders machen?

            Es ist alles sehr unklar...​

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ich würde zunächst bis zur Freischaltung der Vollmacht abwarten.
              ...ist das gem der 2 Nachricht von Elster heute (meine vorige Nachricht) evtl schon erledigt oder benötigt EStbesch eine separate Vollmacht neben der Vollmacht zum Abruf von Belegen?

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                #8
                Es ist alles sehr unklar...​
                Du musst doch nur genau lesen !

                Die Schwiegermutter erhält per Post einen Freischaltcode, den sie dir aushändigen muss. Damit kannst du deine Bevollmächtigung genehmigen

                Da du bei Beantragung der Vollmacht auch eine Abrufvollmacht beantragt hast, wird deine bisherige Berechtigung zum Abruf von Bescheinigungen

                der Schwiegermutter in die Abrufvollmacht überführt.

                Nach Freischaltung der Vollmachten sollte die Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe möglich sein.
                Zuletzt geändert von Charlie24; 28.11.2025, 14:20. Grund: Tippfehler berichtigt
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Hallo RolfGS ,

                  Abrufvollmacht beantragt hast, wird deine bisherige Berechtigung zum Abruf
                  Ist etwas verwirrend, du darfst Vollmacht und Berechtigung nicht gleichsetzen.

                  Gruß - Hans

                  Kommentar


                    #10
                    Ok, damit ich richtig verstehe:
                    1. Wenn ich die (zweite) gestern beantragte Abrufvollmacht von der Schweigerm. habe, dann kann ich meine Bevollmächtigungen genehmigen, also die schon sein
                    a) Mai25 ex. Abrufvollmacht für Belege und
                    b) dann auch die Abrufvollmacht für EStbescheid.
                    Wie das geht steht hoffentlich in dem Brief ?
                    2. Nach dieser Freischaltung muss ich hierzu nicht mehr neu beantragen, richtig? -
                    -> Ich habe vorhing noch 3 Elster Nachrichten bekommen: Die Einwilligungserklärung für die Steuernr. meine Schwiegerm. konnte nicht erfolgreich angelegt werden weil a) die ID Prüfung des Steuerkontos wegen abweichendem Geburtsdatum fehlschlug, b) Vollmachtgeber nicht eindeutig als Inhaber des Steuerkonto ident. werden konnte und c) zur Einwilligungserklärung keine gültigen Steuerkonten angegeben wurden.

                    Es ist nicht sehr einfach... . aber danke für jede Unterstützung.

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                      #11
                      Solange die Vollmacht für die Schwiegermutter, bestehend aus Bekanntgabevollmacht und Abrufvollmacht nicht freigeschaltet ist,

                      wird die Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe m. E. nicht möglich sein. In dem Brief steht sicher, wo der Freischaltcode

                      für die Vollmacht einzugeben ist. Ob für die Einwilligung erneut ein Code benötigt wird, weiß ich nicht sicher, ich glaube aber, dass

                      das wegen der Vollmachterteilung entfällt..
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Danke, so habe das jetzt auch verstanden: ich brauche 2 Vollmachten und zweiten Freischaltcode um Bescheidabruf UND Belegabruf frei zu schalten. Die Einwilligung zur el. Bekanntgabe ist noch unklar, muss ggf neu gemacht werden (-> Formulare & Leistungen->Einwilligg zur el. Bekgabe).

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                          #13
                          Hallo RolfGS und für andere Interessierte, die die Struktur und Begrifflichkeiten von Elster verstehen wollen, um Irrungen und Wirrungen zu vermeiden!

                          1. "Bescheinigungen verwalten" mit den Unterfunktionen "Meine Bescheinigungen" und "Bescheinigungen anderer Personen":

                          Hierbei dreht es sich einzig und allein darum,
                          - die Informationen, die dem Finanzamt von Datenlieferanten elektronisch gemeldet / bescheinigt / übermittelt wurden,
                          - über Elster abzurufen und automatisch in das ESt-Formular zu übernehmen.

                          Diese Funktion hat absolut nichts mit dem "verbindlichen elektronischen Steuerbescheid" zu tun
                          - der ist keine "Bescheinigung", sondern eben ein "Bescheid"
                          --> hierfür gibt es die unter 2. beschriebene Kachel/Funktion!

                          Die Erlaubnis auf Abruf von "Bescheinigungen anderer Personen"
                          - ist nichts anderes als eine "Vollmacht, die auf den Bescheinigungsabruf beschränkt ist"
                          --> siehe auch die unter 3. beschriebene Kachel/Funktion!

                          Warum wird die "Begrifflichkeit Bescheinigung" verwendet?

                          Antwort: Weil Sie die Daten der
                          - Lohnsteuer-"bescheingung",
                          - Renten-"bescheingung",
                          - Riester-"bescheinigung",
                          - Steuer-"bescheinigung"
                          - u.a.
                          abrufen/einlesen!

                          2. "Einwlligung zur elektronischen Bekanntgabe"

                          Darüber ist nur die "Einwilligungserklärung"
                          - des Stpfl. selbst,
                          - aus seinem Elster-Konto heraus beantragt,
                          - auf Steuerbescheid- und sonstige Schreiben -Übermittlung
                          - ins eigene Elster-Konto
                          möglich!

                          Darüber ist es nicht möglich, für eine andere Person diesen Antrag zu stellen!

                          3. Die Funktion/Kachel "Vollmachten verwalten" geht weit darüber hinaus:

                          2.1. Man kann die Unter-Kachel/Funktion "Anlagen einer Abrufvollmacht"
                          wählen, wenn man nur diese möchte - mit derselben eingeschränkten Funktionalität wie oben bei "Bescheinigungen anderer Personen".

                          2.2. Oder man kann über die Unter-Kachel/Funktion "Anlegen einer Vollmacht"
                          (fast) alles was man an Vollmachten einrichten kann, auch einrichten:
                          - Untervollmachten
                          - Vollmachts-Ausschlüsse
                          - unterschiedliche Bekanntgabevollmachten (betrifft Papier-/Postweg)
                          - Vollmachtsdauer
                          - Gültigkeitsregeln gegenüber anderen Vollmachtnehmern
                          - die "Bescheinigungs-Abrufbefugnis" ist darin automatisch enthalten, kann aber ausgeschlossen werden
                          - die "Einwilligung zur elektronischen Bereitstellung von Bescheiden und sonstigen Schreiben" ist zur Zeit noch nicht automatisch darin enthalten, kann deshalb hier separat bewilligt werden.











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