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Nutzung Elster-Konto von verstorbenen Mutter

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    Nutzung Elster-Konto von verstorbenen Mutter

    Hallo zusammen,

    meine Mutter (Rentnerin) und ich waren in der vergangenen Woche dabei die Steuererklärung für 2024 über ihr Elster-Konto zu finalisieren und einzureichen. Uns wurde bereits ein Aufschub bis Ende November 2025 gewährt. Leider ist sie in der Zwischenzeit verstorben.

    Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit ergeben sich folgende Fragen für mich:
    1. Darf ich ihr ELSTER-Konto für die Abgabe der 2024 Steuererklärung weiterhin nutzen? Ich lese online unterschiedliche Aussagen und bin mir nicht sicher, ob sich diese eher auf die finale Steuererklärung für 2025 beziehen anstatt auf die bereits fällige für 2024.
    2. Zusätzlich sollten aufgrund eines neuen Feststellungsbescheides des GdB von 60 auf 100 mit Merkzeichen "H" - welcher rückwirkend auf 2021 datiert wurde - die bestehenden Steuerbescheide von 2021 bis 2023 angepasst werden. Dieses wollte ich per Nachricht und Empfehlung im anderen Thread über die sonstigen Nachrichten an das Finanzamt schicken. Darf ich das ebenfalls über das ELSTER Konto meiner Mutter?
    Hilfreiche Informationen:
    • Mir liegen die Login Informationen zu Elster vor.
    • Ich habe eine notariell beglaubigte Vollmacht, die ebenfalls über den Tod hinaus gilt.
    • Ich bin der einzige Sohn und falls Info relevant - werde Alleinerbe sein



    #2
    Da das Konto beim Tod des Kontoinhabers nicht gesperrt wird, kann es technisch weiter genutzt werden.

    Wenn eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt, sehe ich auch rechtlich kein Problem. Der Erbnachweis sollte zu gegebener Zeit

    trotzdem geführt werden. Hier in Bayern teilen die Nachlassgerichte den Finanzämtern mit, wer Erbe geworden ist, allerdings erst nach

    der amtlichen Feststellung der Erben. Das ist aber nach meiner Kenntnis nicht in allen Bundesländern so geregelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Minki75,

      das Konto wird nicht von Amtswegen gelöscht, es bleibt also bestehen und verwendbar. Du kannst es nur nicht weiter verlängern,
      falls pfx-Datei ! Deren Verfallsdatum kannst du ja kontrollieren.
      Natürlich darfst du die Sachen deiner Mutter auch weiterhin erledigen, bzw. zu Ende bringen, es ist ja ihr Konto!
      Die 2025-er Erklärung würde ich dann auch im Frühjahr zügig machen, solange das Konto noch besteht.

      Gruß - Hans

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        #4
        Du kannst es nur nicht weiter verlängern, falls pfx-Datei ! Deren Verfallsdatum kannst du ja kontrollieren.​
        Da irrst du dich wahrscheinlich ! Verlängern geht auch nach dem Tod, man darf den Termin nur nicht übersehen, eine Zugangserneuerung wäre nicht möglich.

        Zumindest 2021 war die Verlängerung kein Problem, da habe ich das Konto einer Angehörigen nach deren Tod problemlos verlängern können .

        Wenn er weiter Zugriff auf die E-Mailadresse hat, erhält er auch die Erinnerungsmails.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          eine Zugangserneuerung wäre nicht möglich.
          Danke. Genau, so war das, du hast natürlich recht, deshalb war mir eben wichtig, die pfx-Datei im Auge zu behalten,
          falls er überhaupt mit Zertifikatsdatei arbeitet.

          Gruß - Hans

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            #6
            Vielen Dank! Wir haben mit der Zertifikatsdatei gearbeitet und diese glücklicherweise vor 1-2 Monaten erneuert. Das sollte hoffentlich dann ja für eine Weile passen und den Zugang problemlos gewährleisten.

            Müsste dann glaube ich als Anpassung nur entsprechend im Hauptvordruck bei Zeile 8 das Sterbedatum einfügen.

            Hamburger Finanzamt hatte eben auch telefonisch bestätigt, dass ich das Konto weiter nutzen darf. Das vereinfacht alles ein wenig.

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              #7
              Das Zertifikat gilt ab Verlängerung 3 Jahre, das reicht in jedem Fall. Wenn die Mutter jetzt, also 2025 verstorben ist, muss ja nur noch für 2025

              eine Erklärung eingereicht werden. In die Erklärung für 2024 müsste das Sterbedatum wahrscheinlich noch nicht eingetragen werden, die Frage

              bezieht sich m. E. auf das Erklärungsjahr. Da aber das Jahr angegeben werden kann bzw. muss, ist der Eintrag auch nicht schädlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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