Ich bin wieder als Freiberufler (Grafiker) tätig und habe eine Frage dazu.
Ich verstehe, dass Rechnungen ins EU-Ausland nicht unter die E-Rechnungs-Pflicht fallen, die dieses Jahr (2025) begonnen hat. Kann mir das jemand bestätigen? Ich gehe davon aus, dass die E-Rechnung nur für Inlandstransaktionen gilt.
Vielen Dank.
Ich verstehe, dass Rechnungen ins EU-Ausland nicht unter die E-Rechnungs-Pflicht fallen, die dieses Jahr (2025) begonnen hat. Kann mir das jemand bestätigen? Ich gehe davon aus, dass die E-Rechnung nur für Inlandstransaktionen gilt.
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