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Verkauf GmbH und Teileinkünfteverfahren

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    Verkauf GmbH und Teileinkünfteverfahren

    Hallo,

    da ich zu der Kombination der beiden Begriffe nichts gefunden habe stelle ich hier eine neue Frage ein.

    Ich habe 2024 Anteile an einer GmbH verkauft.
    Diese möchte ich nun im Teileinkünfteverfahren mit 40% steuerfrei und 60% zu versteuern beim FA einreichen.

    Das Finanzamt meinte in den Zeilen 56-58,
    was ich merkwürdig finde, da ich weder über 55Jahre alt bin, noch berufsunfähig.

    Dann ist mir auch nicht klar wie ich dem Finanzamt mein Ansinnen von 60%/40% mitteile.
    Ich finde dazu nichts in den Anlagen.
    Ergibt sich das einfach folgerichtig durch das eintragen in das "richtige" Kästchen?

    Über Tipps freue ich mich :-)


    #2
    Hallo Steuer-Andy!

    bitte die Anlage G vollständig durchlesen ...

    dann landen Sie, da noch keine 55 und auch nicht bu, nach dem Lesen der Zeilen 56 ff. doch ratz-fatz bei den Zeilen 64 ff. ...

    und dann sollten doch nach Zeile 79 die Zeile 80 ff. erscheinen - seien Sie mutig und klicken auf den blauen Button "weitere Daten hinzufügen", dann öffnet sich eine gänzlich neue Erfassung-Welt mit den Zeilen 80 bis 92 ... !


    grafik.png

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      #3
      Um den votrag von Uwe noch zu ergänzen bzw. die Frage des TE zu beantworten:

      In Zeile 93 ist nur der steuerpflichtige Teil (60%) des tatsächlichen Veräußerungsgewinns zu erklären.
      Die Einzelangaben zu dem Veräußerungsgewinn (name der GmbH, Beteiligungsquote, etc.) kommen in die Zeilen 80 - 92​
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        Hallo und guten Morgen,

        vielen herzlichen Dank für die beiden Antworten.
        Ich komme leider erst morgen wieder zum testen.

        Ich freu mich aber schon heute riesig so schnell Antworten zu bekommen. Ein wirklich von Herzen kommendes Dankeschön

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          #5
          Hallo,
          es hat sich tatsächlich eine neue Welt aufgetan.
          Leider auch eine neue Frage dadurch....
          Wenn ich es richtig verstehe, dann gibt es drei Optionen (in rot dargestellt)

          1
          Veräußerungsgewinn, für den der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG wegen dauernder Berufsunfähigkeit oder Vollendung des 55. Lebensjahrs beantragt wird

          Das unterstrichene trifft bei mir nicht zu. Damit trage ich hier nichts ein.

          2
          Veräußerungsgewinn(e), für den / die der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG nicht beantragt wird oder nicht zu gewähren ist

          Das könnte zutreffen, aber da eine GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, kommt die Option 3 zum Zuge.

          3
          bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft / Genossenschaft / optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AStG, § 13 UmwStG)

          Hier trage ich alles ein. Auch die ursprünglichen Anschaffungskosten am Kauf der GmbH.

          Die Antwort habt ihr ja bereits beschrieben.
          Mir geht´s noch darum ob ich das ganze nun auch richtig verstanden habe.
          Stimmen meine Beschreibungen so?

          ​​

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            #6
            Hallo Steuer-Andy!

            M.E. ja - schauen Sie in die Steuerberechnung, ob die Kiste das auch so rechnet wie Sie es sich vorgestellt haben!

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              #7
              Hat alles funktioniert. Danke nochmals

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                #8
                Ich hatte sowas ähnliches auch mal beim Verkauf von GmbH-Anteilen. Bei mir hat es gereicht, die entsprechenden Zeilen in der Anlage KAP korrekt auszufüllen. Das Finanzamt zieht dann automatisch die 40/60-Regel.

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