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Negativer Betrag in der Riester Bescheinigung

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    Negativer Betrag in der Riester Bescheinigung

    Meine Schwiegertochter will zum ersten Mal in ihrem Leben Steuererklärungen machen. Sie ist auch nicht verpflichtet, immer Steuerklasse 1 und durchgängig gearbeitet.
    2021 hatte sie schon keine Beiträge mehr in ihrem Riestervertrag. Die gesendete Beitrags-Übersicht weist null Euro aus .
    Aber in 2024 weist der Leistungsbescheid einen negativen Betrag auf. Sie kann es mir nicht erklären und hat auch keine weiteren Unterlagen. Aber der Beleg-Abruf trägt etwa -900 € ein. Einfach so hinnehmen und eintragen oder lieber gar keine Steuererklärung machen. Da kommt aber eine Erstattung raus.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    1. Frage: wieso hat deine Schwiegertochter die Steuerklasse 1 als verheiratete Person? Da hat man doch normalerweise Steuerklasse 3, 4 oder 5.
    2. Frage: wenn die Elster-Vorausberechnung bereits eine Erstattung berechnet, warum dann nicht einreichen wollen?

    Ansonsten kann man nur spekulieren, wenn man die Voraussetzung nicht genau kennt. Aber deine Schwiegertochter hat doch bestimmt weitere Aufwendungen, die sie steuerlich absetzen kann, z.B. Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten oder Haftplichtversicherung als Vorsorgeaufwand oder Spenden als Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen als sog. Haushaltsnahe Aufwendungen etc.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Hallo Koschte und andere Forums-Erst- und -Wenig-Nutzer!

      *****
      1. Liebe Leut, könntet Ihr doch bitteschön Eure Beiträge "abschließend" durchlesen - um den Inhalt zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren?
      Hierfür gibt es eine Änderungsfunktion!

      2. Und: Könntet Ihr doch bitteschön die Begriffe verwenden, die auch auf dem Stück Papier stehen, das ihr gerade vor Euch liegen habt und zu dem es Fragen gibt?

      3. Und: Könntet Ihr, bevor Ihr hier das Forum befragt, bei der steuerplichtigen Person selbst zuerst mal nachfragen und die Sache versuchen zu klären?
      In Ihrem Fall also die Schwiegertochter befragen und sich vor allem von ihr alle (!) Riesterunterlagen geben lassen, nicht nur ein oder zwei Riester-Schreiben!

      *****
      Ihr Beitrag hinterlässt leider nur Rätsel über Rätsel ...

      neben den von HundKatzeMaus schon aufgeworfenen Fragen ergeben sich noch folgende Fragen:

      1. Ist Ihre Schwiegertochter geschieden oder verwitwet?

      2.
      2021 hatte sie schon keine Beiträge mehr in ihrem Riestervertrag.
      was soll das denn bedeuten "hatte ... schon ..." - weshalb diese Feststellung ?

      3.
      Die gesendete Beitrags-Übersicht weist null Euro aus
      ist das nun die "Bescheinigung nach § 92 EStG" oder ist es die "Vertrags-Entwicklungs-Übersicht" (oder so ähnlich) - etwas anderes kann es nicht sein, eine "Beitrags-Übersicht" gibt es nicht!

      außerdem ist es doch die Ihnen "zu-gesendete" Übersicht, also die, die sie "erhalten" hat - da wurde doch nix "gesendet" !

      4.
      Aber in 2024 weist der Leistungsbescheid einen negativen Betrag auf.
      was ist denn bitteschön ein "Leistungsbescheid" - sowas gibt es nicht!

      meinten Sie etwa "In der Leistungs-Mitteilung (Mitteilung über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung) informiert Sie Ihr Anbieter zu Beginn der Leistung und bei Änderung der Leistungshöhe über die zugeflossenen Leistungen."

      wenn dem so ist, dann erhält Ihre Schwiegertochter ja schon eine Riester-Rente - oder hat Sie an der Riester-Rente "herumgefummelt" und irgend etwas gekündigt/teilgekündigt, Teil-Auszahlung erhalten, Vertrag umgestellt oder nachträgliche Umbuchungen von Vertrag alt zu Vertrag neu veranlasst oder wie oder was?

      Rätsel über Rätsel ...

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        #4
        Hallo Koschte ,

        bevor Ihr hier das Forum befragt
        bitte laß' dich hier nicht von einem Einzelnen verunsichern. Natürlich darfst du hier jederzeit Fragen stellen.
        Es sind auch genug hilfsbereite und nette Leute da, die sie dir gerne beantworten, auch wenn sie nicht meisterhaft formuliert sind.
        Vollkommenheit ist hier nur für "Steuerfuzzis" und selbsterklärte "Besserwisser" nötig.

        Ansonsten hat dir ja HundKatzeMaus schon ein paar weiterführende Tip's gegeben und wenn du noch ein paar Info's nachlegst,
        kommen sicher noch einige zielgerichtete Beiträge dabei raus.

        Also mach weiter so und eine besinnliche Zeit.

        Gruß - Hans

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          #5
          Auf der Leistungsmitteilung für 2024 ist für gewöhnlich eine Nummer angegeben. Aus der Nummer sollte sich ergeben, wo genau die Leistung zu erfassen ist.

          Vielleicht funktioniert auch der Bescheinigungsabruf, wobei ich mir nicht sicher bin, nachdem hier ein Verlust bescheinigt wird.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo an alle Interessierte!

            Man sollte sich hier im Forum bei der Sachverhaltsdarstellung etwas mehr anstrengen!

            Das, und nur das, habe ich mit meinem Beitrag bezweckt!

            Dass mich deshalb dieser "besonders ehrenwerte Herr" Hans53 mit "Steuerfuzzi" und "Besserwisser" abkanzelt/beleidgt - wie soll man das nennen?

            Na Schwamm drüber, so isser halt nun mal, dieser "werte Herr" ...jeder Leser soll selbst beurteilen, wer von uns beiden wie weit über's Ziel hinausgeschossen ist!

            Kommentar


              #7
              Koschte: Unabhängig von der Steuerklärung würde ich klären wollen, wo die -900 € eigentlich herkommen, z.B. beim Anbieter nachfragen.

              Vielleicht wird oder wurde der Vertrag ja auch Online geführt wie viele solcher Verträge heute, dann gibt es dazu vielleicht ein Online-Dokument.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

              Kommentar


                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Auf der Leistungsmitteilung für 2024 ist für gewöhnlich eine Nummer angegeben. Aus der Nummer sollte sich ergeben, wo genau die Leistung zu erfassen ist.

                Vielleicht funktioniert auch der Bescheinigungsabruf, wobei ich mir nicht sicher bin, nachdem hier ein Verlust bescheinigt wird.
                Der Bescheinigungs-Abruf hat funktioniert, deshalb hatte ich mich ja über die Erstattung gewundert und geguckt, wo das herkommt. Ansonsten kriegt sie in dem Jahr gar nichts raus. Im Gegenteil sie müsste 1 Euro nachzahlen
                Zuletzt geändert von Koschte; 06.12.2025, 21:34.
                Mit freundlichen Grüßen,
                Koschte

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                  #9
                  Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                  1. Frage: wieso hat deine Schwiegertochter die Steuerklasse 1 als verheiratete Person? Da hat man doch normalerweise Steuerklasse 3, 4 oder 5.
                  2. Frage: wenn die Elster-Vorausberechnung bereits eine Erstattung berechnet, warum dann nicht einreichen wollen?

                  Ansonsten kann man nur spekulieren, wenn man die Voraussetzung nicht genau kennt. Aber deine Schwiegertochter hat doch bestimmt weitere Aufwendungen, die sie steuerlich absetzen kann, z.B. Fahrten zur Arbeit als Werbungskosten oder Haftplichtversicherung als Vorsorgeaufwand oder Spenden als Sonderausgaben oder Handwerkerleistungen als sog. Haushaltsnahe Aufwendungen etc.

                  Die hat leider gar nichts und hatte damals auch noch die Steuerklasse eins. Ich bin hier seit 2011 Mitglied. Und seit 1990 hab ich im Finanzamt gearbeitet bis Ende 2024, wo ich in Erwerbsminderungsrente gegangen bin. Und entschuldigt, dass auch ich mich mal verschrieben habe . Aber sowas hatte ich selbst in meiner ganzen Zeit nicht gesehen, aber ich war auch nur Lohnsteuer-Außenprüfer.
                  Egal, ich nehme das jetzt einfach so hin, wie es die Einfüllfunktion liefert.
                  Mit freundlichen Grüßen,
                  Koschte

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Auf der Leistungsmitteilung für 2024 ist für gewöhnlich eine Nummer angegeben. Aus der Nummer sollte sich ergeben, wo genau die Leistung zu erfassen ist.

                    Vielleicht funktioniert auch der Bescheinigungsabruf, wobei ich mir nicht sicher bin, nachdem hier ein Verlust bescheinigt wird.
                    Auf dem Handy kann man kann man immer schlecht lesen, ich glaube ich hab jetzt mich über den falschen User aufgeregt. Ich werde sie noch mal ausführlich befragen. Ich glaube sie hat den Vertrag vorzeitig aufgelöst und möglicherweise haben die ganzen Rückzahlungen einen Verlust bewirkt. Ich hoffe das Finanzamt dort fragt nicht groß nach und nimmt auch die Bescheinigung so wie sie kommt

                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Koschte

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                      #11
                      Ich glaube sie hat den Vertrag vorzeitig aufgelöst und möglicherweise haben die ganzen Rückzahlungen einen Verlust bewirkt. Ich hoffe das Finanzamt dort fragt nicht groß nach und nimmt auch die Bescheinigung so wie sie kommt​
                      An so etwas hatte ich auch gedacht. Die Bescheinigungen werden nach meiner Erfahrung ungeprüft übernommen, es sei denn, die Übernahme scheitert,

                      was ich vor Jahren einmal hatte. Da die Bescheinigung übernommen wurde, wird da nichts passieren.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Koschte!

                        Danke!

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                          #13
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Es sind auch genug hilfsbereite und nette Leute da, die sie dir gerne beantworten, auch wenn sie nicht meisterhaft formuliert sind.
                          die sich allerdings auch darüber freuen, wenn sie nicht mehrmals nachfragen müssen.
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Vollkommenheit ist hier nur für "Steuerfuzzis" und selbsterklärte "Besserwisser" nötig.
                          Dir scheint leider nicht klar zu sein, das hauptsächlich deine Beiträge provokativ sind. Erst kürzlich musste Charlie24 einen Thread schließen, in dem ausschließlich du provokative Bemerkung um dich geworfen hast.

                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          … kommen sicher noch einige zielgerichtete Beiträge dabei raus.
                          Es wäre schön, wenn du dich auf solche Beiträge beschränken würdest.

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