Hallo,
bekanntermaßen darf man ja als Mieter sowie als Eigentümer einer Immobilie die Ausgaben für haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen des Vorjahres des jeweiligen Steuerjahres in der Steuererklärung geltend machen, da oftmals die Nebenkostenabrechnung des jeweiligen Steuerjahres bis zum Ablauf der Abgabefrist der Steuererklärung noch nicht vorliegt.
Ich bin Vermieter eines kleinen Ladenlokals und nun sagte mir der Verwalter, dass man als Vermieter sogar die gesamte Nebenkostenabrechnung des Vorjahres des jeweiligen Steuerjahres (also nicht nur haushaltsnahe Dienstleitungen und Handwerkerleistungen sondern alle Ausgaben-Positionen) als Ausgaben geltend machen kann gegenüber den Einnahmen aus Vermietung. Weil die Nebenkostenabrechnung des jeweiligen Steuerjahres bis zur Abgabefrist der Steuererklärung ohne Steuerberater (Fristende hier in NRW meistens 31.Juli) nun mal oft noch nicht vorliegt. Kann das jemand bestätigen? Ich habe starke Zweifel an dieser Darstellung des Verwalters, weil ich von diesem Vorgehen noch nie etwas gehört habe. Ich kenne das nur bezüglich der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wie oben erwähnt.
bekanntermaßen darf man ja als Mieter sowie als Eigentümer einer Immobilie die Ausgaben für haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen des Vorjahres des jeweiligen Steuerjahres in der Steuererklärung geltend machen, da oftmals die Nebenkostenabrechnung des jeweiligen Steuerjahres bis zum Ablauf der Abgabefrist der Steuererklärung noch nicht vorliegt.
Ich bin Vermieter eines kleinen Ladenlokals und nun sagte mir der Verwalter, dass man als Vermieter sogar die gesamte Nebenkostenabrechnung des Vorjahres des jeweiligen Steuerjahres (also nicht nur haushaltsnahe Dienstleitungen und Handwerkerleistungen sondern alle Ausgaben-Positionen) als Ausgaben geltend machen kann gegenüber den Einnahmen aus Vermietung. Weil die Nebenkostenabrechnung des jeweiligen Steuerjahres bis zur Abgabefrist der Steuererklärung ohne Steuerberater (Fristende hier in NRW meistens 31.Juli) nun mal oft noch nicht vorliegt. Kann das jemand bestätigen? Ich habe starke Zweifel an dieser Darstellung des Verwalters, weil ich von diesem Vorgehen noch nie etwas gehört habe. Ich kenne das nur bezüglich der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wie oben erwähnt.

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