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vorläufiger Bescheid via Elster => Wann kommt der endgültige Bescheid?

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    #16
    Gut eine Nachzahlung. Dann ziehst du noch deine Vorauszahlungen ab und weißt Bescheid. Unabhängig davon muss ja der Origfinalbescheid irgendwo hingegangen sein. Vielleicht doch zum Berater?

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      #17
      Hallo markman,

      vielleicht hast du ja der elektronischen Übermittlung zugestimmt und der Einkommensteuerbescheid befindet sich längst in deinem Elster-Postfach?
      Sieh doch bitte da mal nach.

      Gruß - Hans

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        #18
        @Hans53: ich bin mir sicher, dass ich der elektronischen Übermittlung zugestimmt habe, aber im Postfach ist der nicht drin.

        @ Kloebi: Ja, so dachte ich auch im 2. Moment, da ich zunächst fast einen Herzinfakt bekommen hatte bei der Höhe.Aber wenn ich meine Vorauszahlungen abziehe, dann bekomme ich über 15.000 EUR vom Finanzamt und diesen Betrag kann ich dann nicht nachvollziehen.

        Warten wir es nochmal ab, ein Telefonat würde ich dann Montag machen und werde das gerne dann auflösen.

        @all: Danke!

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          #19
          ich bin mir sicher, dass ich der elektronischen Übermittlung zugestimmt habe, aber im Postfach ist der nicht drin.​
          Ob man in die elektronische Übermittlung des verbindlichen Steuerbescheids eingewilligt hat, kann man nach dem Login unter

          Formulare & Leistungen > Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe leicht selbst nachprüfen.

          Bei einer aktiven Einwilligung bekommt man zwei E-Mailbenachrichtungen, eine über die Bereitstellung der Bescheiddaten und eine weitere

          über die Bereitstellung des verbindlichen Steuerbescheids. Wenn man den Abruf des Steuerbescheids übersehen hat oder der Bescheid

          versehentlich gelöscht wurde, kann der Abruf im ELSTER-Postfach neu gestartet werden. In Mein Posteingang ganz nach unten scrollen

          und auf jetzt erneut abholen klicken. Macht aber nur bei aktiver Einwilligung Sinn !
          Zuletzt geändert von Charlie24; 11.12.2025, 17:18.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
            wer über Elster seine ESt-Erklärung abgibt, hat diese eMail-Nachricht schon seit vielen Jahren erhalten - seit es die "Anzeige der Bescheiddaten" gibt!
            Meine Vermutung war ja die, dass die Steuererklärung bisher der Steuerberater gemacht hat, der auch ... immer noch? die Bescheide kriegt.

            Aber wissen tu ich's natürlich nicht.

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