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Einschätzung zur Steuererklärung 2024 Krankengeld, ALG I

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    Einschätzung zur Steuererklärung 2024 Krankengeld, ALG I



    Hallo zusammen,




    ich hätte gerne eine Einschätzung zu unserer Steuererklärung für das Jahr 2024, vor allem im Zusammenhang mit dem Progressionsvorbehalt.

    Ich habe bereits unterschiedliche Angaben aus Apps und Rechnern erhalten (zwischen –3.000 € Erstattung bis +4.000 € Nachzahlung), und das verunsichert mich sehr. Vielleicht können mir hier erfahrene Nutzer eine realistischere Einschätzung geben.

    Unsere Situation 2024

    Ich (Ehefrau) Steuer Klasse 5
    • Vom 01.01.2024 bis 12.02.2024: Arbeitslosengeld I
      → 757,68 €
    • Vom 13.02.2024 bis 12.12.2024: Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse
      → 5.412,00 € brutto
    • Beide Beträge unterliegen dem Progressionsvorbehalt, wurden vom Sozialträger bereits an das Finanzamt übermittelt.
    • Keine weiteren Einkünfte.
    Mein Mann
    • Steuerklasse 3, das gesamte Jahr über.
    • Bis 05.06.2024: Azubi
      → Arbeitslohn: 6.406,67 € (0 € Lohnsteuer)
    • Ab 06.06.2024: Übernahme in Festanstellung
      → Arbeitslohn: 21.636,44 €
      → Einbehaltene Lohnsteuer: 536,73 €
    • Gesamtarbeitslohn 2024: 28.043 €
    • Keine Kirchensteuer, keine weiteren Einkünfte
    • Nur Werbungskostenpauschal
    Unsere Ausgaben / Besonderheiten
    • Kinderwunschbehandlung: eigener Kostenanteil ca. 1.000 €
      → Meines Wissens nach aufgrund der zumutbaren Belastung wahrscheinlich nicht abziehbar.
    • Kleinere Ausgaben wie Arbeitskleidungsreinigung, Kontoführungsgebühren etc.
    • Keine Versicherungen oder Sonderausgaben über den Standard hinaus.

    Unsere Frage / Verunsicherung

    Wir wissen nun nicht, in welchem Bereich die Steuererstattung bzw. Nachzahlung realistisch liegt.

    Apps und Online-Rechner errechnen uns völlig unterschiedliche Ergebnisse — von deutlicher Erstattung bis zu sehr hohen Nachzahlungen um die 4.000–5.000 €.

    Ich habe bereits den Lohnsteuerhilfeverein kontaktiert, aber die Wartezeit macht mich wahnsinnig nervös. Der Progressionsvorbehalt ist mir soweit klar – aber die Höhe der möglichen Nachzahlung bereitet mir wirklich Sorge.


    Meine Fragen an euch:
    1. Wie stark wirkt der Progressionsvorbehalt bei diesen Zahlen üblicherweise?
    2. Was wäre nach eurer Erfahrung eine realistisch zu erwartende Nachzahlung/Erstattung bei dieser Konstellation?
    3. Kann es tatsächlich zu so hohen Nachzahlungen (3.000–5.000 €) kommen, obwohl mein Mann nur rund 536 € Lohnsteuer gezahlt hat?
    4. Ist irgendwo ein Denkfehler möglich, oder passen die Werte zusammen?



    Ich freue mich über jede Einschätzung – mir geht es vor allem darum, ein realistischeres Gefühl zu bekommen, bevor ich die endgültige Berechnung vom Lohnsteuerhilfeverein erhalte.




    Vielen Dank!

    #2
    Mach den Bescheinigungsabruf und füge die Daten in mein Elster ein. Dann hast du eine vernünftige Berechnung. Eine Nachzahlung kann schon sein, eben weil nur 536 Euro Lohnsteuer gezahlt wurden. Aber bei Zusammenveranlagung und 28.000 Arbeitslohn kann selbst mit Progressionsvorbehalt nicht soviel rauskommen.

    Kommentar


      #3
      Danke, das wollte ich gestern machen. Aber da ich ein neues Smartphone habe konnte ich mich nicht einloggen. Ich muss jetzt ca 2 Wochen auf meinen Zugangscode warten.

      Kommentar


        #4
        Bis zu 2 Wochen, nicht 2 Wochen ! ggf. kannst Du das durch eine Registrierung mit dem Perso auch auf eine Viertelstunde verkürzen.

        Ganz unabhängig davon hat Kloebi völlig Recht. Oder Du verwendest eine PC-Software oder App, bei der es einen kostenlosen Testzeitraum oder eine verschmerzbare Einschränkung (z.B. keine Datenübermittlung) gibt. Ich denke nicht, dass sich hier Jemand hinsetzt und das Ganze für Dich versucht nachzustellen mit der Gefahr, dass doch noch eine wichtige Info fehlt.

        Zusätzliche Infos / Links:



        Interaktiver Rechner zur Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer


        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Da muss man doch keine Vermutungen anstellen.

          Wo weichen die Steuerberechnungen voneinander ab?

          Kommentar


            #6
            Wenn nur einer der Ehegatten steuerpflichtige Einkünfte bezogen und der andere nur Einnahmen erzielt hat, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen,

            sollte man immer auch prüfen, wie hoch die Nachzahlung bei einer Einzelveranlagung ausfällt. Eine Nachzahlung wird es in jedem Fall geben, eine

            Erstattung ist bei dem geschilderten Sachverhalt nicht denkbar.
            . Du kannst nicht erwarten, dass wir euren Steuerfall nachstellen, das ist nicht Aufgabe

            dieses Forums.

            Korrektur siehe Beitrag '#10 !
            Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 20:29.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              grundsätzlich sollte man in solchen Fällen die Einzelveranstaltung prüfen, richtig.

              Konkret würde dabei aber ein ganzer Grundfreibetrag verloren gehen (sprich: das Einkommen würde sich fiktiv um diesen Betrag erhöhen), und das nur, um etwa 6.200 Euro Progressionsvorbehalt zu entfernen. Das kann nicht sinnvoll sein.
              Vielmehr würde bei einer Einzelveranstaltung grob der halbe Freibetrag verfallen, von der geringeren Bedeutung eines Progressionsvorbehaltes im Vergleich zu richtigem Einkommen gar nicht zu reden.

              Fazit: Jede Wette, die Zusammenveranlagung ist hier besser.

              Aber mal eben das Ergebnis überschlagen kann in solchen Fällen niemand, das muss man durchrechnen (lassen). Es gibt zwar online auch extra Rechner dafür, aber verlassen würde ich mich auf die nicht, dafür ist das Thema zu komplex.

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                Wenn man 536 Euro Steuern bezahlt hat, dann kann man übrigens auch nicht 3000 davon wieder erstattet kriegen

                Kommentar


                  #9
                  Ich weiß, bzgl der 3000 damit meinte ich, dass uns einige Apps anzeigten dass wir diese zurück zahlen müssen.
                  nicht dass wir das Geld zurück erhalten. Mir ist bewusst dass es keine Erstattung geben wird, die App WISO sagt zwar 259.- Euro. Aber das kann ich mir auch nicht vorstellen.
                  Die Frage die ich mir stelle ist ob es zu einer sehr hohen Nachzahlung kommen wird, da verschiedene Portale anzeigten 1000-2000 Euro Nachzahlung ans Finanzamt, oder aber auch 2000-3000 Euro Nachzahlung. Also Zahlungen die wir dem Finanzamt zurück zahlen müssen.

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                    #10
                    Bei überschlägiger Berechnung kommt es entgegen meiner ersten Einschätzung im Beitrag '#6 nicht mal zu einer Nachzahlung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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