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Negatives zu versteuerndes Einkommen bei Abfindung

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    Negatives zu versteuerndes Einkommen bei Abfindung

    Guten Tag,

    ich habe in 2024 eine höhere Abfindung erhalten, und sie wird über die 1/5-Regelung versteuert werden, ich bin Steuerklasse 3, weitere Einkünfte hatte ich nur etwa 200€ Zinsen, sonst nichts.
    In einem Zwischenschritt bei der Steuerberechnung wird ja eine Differenz berechnet die bei mir negativ ausfällt. Ein Mitarbeiter des Finanzamt teilte mir mit, dass diese negative Zahl für die weitere Berechnung trotzdem auf 0 gesetzt wird, was ich nicht verstehe. Kann jemand sehen, warum?

    Mit freundlichen Grüßen,
    Mary-Jay

    #2
    Es gibt keine negative festzusetzende Einkommensteuer. Nach § 32a Abs. 1 EStG beträgt daher die Einkommensteuer bis zur Höhe des Grundfreibetrags 0 €, egal ob das zu versteuernde Einkommen 11.000 € oder - 35 Mrd. € beträgt.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Mary-Jay Beitrag anzeigen
      eine Differenz
      Um welchen Betrag handelt es sich denn da genau?

      Kommentar

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