Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob ich den richtigen Weg gewählt habe, erreiche leider jedoch meinen Sachbearbeiter beim FA nicht.
Auf dem Steuerbescheid für 2024, den ich vor kurzem erhalten habe, fehlten die freiwilligen Einzahlungen in die DRV.
Nach Rücksprache mit dem FA sollte ich die Bestätigung der DRV darüber nachreichen.
Das habe ich nun über meine Steuerprogramm (WISO) gemacht, allerdings in Form eines Einspruchs. Ich habe erst später gemerkt, dass es auch eine Funktion "Unterlagen nachreichen" gegeben hätte. Nun bin ich mir unsicher, ob ich besser den Einspruch zurücknehme und stattdessen einen Antrag auf schlichte Änderung stellen sollte.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich keinen größeren Verwaltungsakt, sondern eine schnelle Korrektur dieser fehlenden Aufwendung auslösen möchte.
Bleibt denn der Einspruch beim selben Sachbearbeiter (der den Hintergrund dazu ja kennt), oder geht der Steuerfall dann automatisch in eine andere Bearbeitungslinie wo dann der gesamte Steuerfall nochmal aufwändiger bearbeitet werden muss und entsprechend länger dauert?
Kann dazu jemand etwas sagen, der sich mit dem Thema auskennt?
Danke und Grüße
ich bin mir nicht sicher, ob ich den richtigen Weg gewählt habe, erreiche leider jedoch meinen Sachbearbeiter beim FA nicht.
Auf dem Steuerbescheid für 2024, den ich vor kurzem erhalten habe, fehlten die freiwilligen Einzahlungen in die DRV.
Nach Rücksprache mit dem FA sollte ich die Bestätigung der DRV darüber nachreichen.
Das habe ich nun über meine Steuerprogramm (WISO) gemacht, allerdings in Form eines Einspruchs. Ich habe erst später gemerkt, dass es auch eine Funktion "Unterlagen nachreichen" gegeben hätte. Nun bin ich mir unsicher, ob ich besser den Einspruch zurücknehme und stattdessen einen Antrag auf schlichte Änderung stellen sollte.
Hintergrund meiner Frage ist, dass ich keinen größeren Verwaltungsakt, sondern eine schnelle Korrektur dieser fehlenden Aufwendung auslösen möchte.
Bleibt denn der Einspruch beim selben Sachbearbeiter (der den Hintergrund dazu ja kennt), oder geht der Steuerfall dann automatisch in eine andere Bearbeitungslinie wo dann der gesamte Steuerfall nochmal aufwändiger bearbeitet werden muss und entsprechend länger dauert?
Kann dazu jemand etwas sagen, der sich mit dem Thema auskennt?
Danke und Grüße

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