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Einspruch oder schlichte Änderung

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    Einspruch oder schlichte Änderung

    Hallo zusammen,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich den richtigen Weg gewählt habe, erreiche leider jedoch meinen Sachbearbeiter beim FA nicht.

    Auf dem Steuerbescheid für 2024, den ich vor kurzem erhalten habe, fehlten die freiwilligen Einzahlungen in die DRV.
    Nach Rücksprache mit dem FA sollte ich die Bestätigung der DRV darüber nachreichen.

    Das habe ich nun über meine Steuerprogramm (WISO) gemacht, allerdings in Form eines Einspruchs. Ich habe erst später gemerkt, dass es auch eine Funktion "Unterlagen nachreichen" gegeben hätte. Nun bin ich mir unsicher, ob ich besser den Einspruch zurücknehme und stattdessen einen Antrag auf schlichte Änderung stellen sollte.

    Hintergrund meiner Frage ist, dass ich keinen größeren Verwaltungsakt, sondern eine schnelle Korrektur dieser fehlenden Aufwendung auslösen möchte.
    Bleibt denn der Einspruch beim selben Sachbearbeiter (der den Hintergrund dazu ja kennt), oder geht der Steuerfall dann automatisch in eine andere Bearbeitungslinie wo dann der gesamte Steuerfall nochmal aufwändiger bearbeitet werden muss und entsprechend länger dauert?


    Kann dazu jemand etwas sagen, der sich mit dem Thema auskennt?

    Danke und Grüße
    Zuletzt geändert von Urmel65; 19.12.2025, 11:46.

    #2
    In deinem Fall wahrscheinlich egal. Zunächstmal bleibt es in der Einheit, die den Fall bearbeitet hat. Der Aufwand ist in einem solchen Fall nicht wesentlich höher. Interessat wird es nur, wenn nicht schnell abgeholfen werden kann.

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      #3
      Das FA wird den Bescheid ändern und feststellen, dass sich dadurch Dein Einspruch erledigt hat.

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        #4
        Danke für Eure schnelle Rückmeldung.

        Ich hatte mich schon über mich geärgert, dass es dadurch nun noch länger dauern könnte, nachdem ich bis heute bereits 5 Monate warten musste.
        Zudem fand ich im Gespräch den Sachbearbeiter mit dem Hintergrundwissen zu dem Vorgang ganz angenehm und unkompliziert, daher würde ich den Steuerfall gerne bis zum Abschluss bei ihm belassen.

        Dann muss ich also keine Verkomplizierung des Verwaltungsaktes befürchten und ziehe den Einspruch nicht zurück.

        Danke und beste Grüße

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          #5
          Mit dem Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" kann du dem Finanzamt alles moegliche mitteilen, so z.B. auch, dass du mit dem Einspruch am xx.xx.xxxx eigentlich keinen Einspruch einlegen wolltest, sondern nur vergessene Aufwendungen belegen wolltest.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Dann hat das FA aber noch einen zweiten Eingang zu sichten und abzulegen, obwohl es eigentlich schon erledigt ist.

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
              Mit dem Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" kann du dem Finanzamt alles moegliche mitteilen, so z.B. auch, dass du mit dem Einspruch am xx.xx.xxxx eigentlich keinen Einspruch einlegen wolltest, sondern nur vergessene Aufwendungen belegen wolltest.
              Danke für den Hinweis. Das wäre natürlich eine weitere Möglichkeit.

              Lieber wäre mir, wenn der Einspruch unschädlich für die Bearbeitung bleibt, so wie Kloebi und Hilfsprofi geantwortet hatten, und ich ihn laufen lassen kann.
              Hintergrund dazu ist, dass ich bei einer Rücknahme erneut die Einspruchsfrist im Auge behalten müsste, falls die Korrektur nicht innerhalb der 30 Tage erfolgt.
              Zudem (das ist aber geballtes Unwissen von mir) möchte ich auch meine Akte nicht unnötig belasten mit Einspruch ja, Einspruch nein dafür Antrag xx, dann evtl. wieder Einspruch ja....

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                #8
                Dann hat das FA aber noch einen zweiten Eingang zu sichten und abzulegen, obwohl es eigentlich schon erledigt ist.
                Wenn ich mal Zeit habe, werde ich die Beamten vom Finanzamt mal bedauern.

                Nein, nun mal im Ernst: wenn ich mich vertan habe, dann moechte ich schon, dass das Finanzamt das auch erfaehrt. Andersrum erwarte ich es doch auch.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Ein zweiter Eingang egal welcher Art führt nur zu mehr Aufwand, da auch nicht sichergestellt ist, dass der 2. Eingang bei der gleichen Person landet.

                  In den Veranalgungsteilbezirken beim Finnazamt sitzen teilweise bis zu 10 Personen, welche weitestgehend die gleiche Arbeit machen. Wer dann jeweils den "Posteingang" oder eine Steuererklärung bearbeitet ist glückssache.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
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                    #10
                    Zitat von Urmel65 Beitrag anzeigen
                    Dann muss ich also keine Verkomplizierung des Verwaltungsaktes befürchten und ziehe den Einspruch nicht zurück.
                    Genau so wurde es Dir ja bereits in einem anderen Forum geraten.

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                      #11
                      Welches andere Forum gibt es denn noch in der Richtung ? Ich kenne nur dieses.
                      SCJ timote
                      Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                        #12
                        Zitat von timote Beitrag anzeigen
                        Welches andere Forum gibt es denn noch in der Richtung ? Ich kenne nur dieses.
                        Da der Fragesteller nach eigenen Angaben mit WISO arbeitet, würde das Forum von Buhl naheliegen.

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