Hallo zusammen,
ich habe für meinen Betrieb 5 Stromgeneratoren zur Vermietung angeschafft und bin umsatzsteuerpflichtig.
Die Eckdaten:
Meine Frage:
Hintergrund meiner Überlegung:
Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, ist für die GWG-Grenze der Nettopreis je Wirtschaftsgut maßgeblich. Pro Generator liege ich damit unter der Grenze von 800 € netto.
Unklar ist für mich, ob trotz der hohen Gesamtrechnung der Einzelwert des jeweiligen Wirtschaftsguts maßgeblich ist oder ob die Rechnungssumme dazu führt, dass eine Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich ist.
Wie ist die korrekte steuerliche Behandlung in diesem Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe.
ich habe für meinen Betrieb 5 Stromgeneratoren zur Vermietung angeschafft und bin umsatzsteuerpflichtig.
Die Eckdaten:
- 5 Stromgeneratoren
- Gesamtrechnung: 4.500 € brutto
- Kein einzelner Generator kostet mehr als 900 € brutto
- Die Generatoren sind einzeln nutzbar und separat vermietbar
- Die Rechnung weist die Einzelpreise je Gerät aus
Meine Frage:
Kann ich die gesamten 4.500 € brutto sofort steuerlich geltend machen, oder muss ich die Stromgeneratoren abschreiben?
Hintergrund meiner Überlegung:
Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, ist für die GWG-Grenze der Nettopreis je Wirtschaftsgut maßgeblich. Pro Generator liege ich damit unter der Grenze von 800 € netto.
Unklar ist für mich, ob trotz der hohen Gesamtrechnung der Einzelwert des jeweiligen Wirtschaftsguts maßgeblich ist oder ob die Rechnungssumme dazu führt, dass eine Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich ist.
Wie ist die korrekte steuerliche Behandlung in diesem Fall?
Vielen Dank für eure Hilfe.

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