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GWG bei 5 Stromgeneratoren für 4500€ brutto - Sofortabzug oder Abschreibung?

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    GWG bei 5 Stromgeneratoren für 4500€ brutto - Sofortabzug oder Abschreibung?

    Hallo zusammen,

    ich habe für meinen Betrieb 5 Stromgeneratoren zur Vermietung angeschafft und bin umsatzsteuerpflichtig.

    Die Eckdaten:
    • 5 Stromgeneratoren
    • Gesamtrechnung: 4.500 € brutto
    • Kein einzelner Generator kostet mehr als 900 € brutto
    • Die Generatoren sind einzeln nutzbar und separat vermietbar
    • Die Rechnung weist die Einzelpreise je Gerät aus

    Meine Frage:
    Kann ich die gesamten 4.500 € brutto sofort steuerlich geltend machen, oder muss ich die Stromgeneratoren abschreiben?

    Hintergrund meiner Überlegung:
    Da ich umsatzsteuerpflichtig bin, ist für die GWG-Grenze der Nettopreis je Wirtschaftsgut maßgeblich. Pro Generator liege ich damit unter der Grenze von 800 € netto.
    Unklar ist für mich, ob trotz der hohen Gesamtrechnung der Einzelwert des jeweiligen Wirtschaftsguts maßgeblich ist oder ob die Rechnungssumme dazu führt, dass eine Abschreibung über mehrere Jahre erforderlich ist.

    Wie ist die korrekte steuerliche Behandlung in diesem Fall?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    1. Wenn du von 2025 sprichst, ist die GwG-Grenze höher als € 800, s. Suchmaschine.

    2. Soweit nicht eine wirtschaftliche Einheit besteht, werden solche Gegenstände normalerweise einzeln bewertet.

    https:/www.finanzen.net/wirtschaftslexikon/grundsatz-der-einzelbewertung

    Bei größeren Investitionspaketen größerer Firmen, z.B. mehrere hundert SAP-Lizenzen, sollte man besser den Steuerberater oder wie in meiner Ex-Firma den Bereich Steuern der Firma fragen. Bei 3 Generatoren hätte ich hingegen keinen Kläungsbedarf gehabt.

    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #3
      Hallo A.N. ,

      Bei 3 Generatoren hätte ich hingegen keinen Kläungsbedarf gehabt.
      Das ist allerdings eine Frage aus der Buchhaltung und betrifft "MeinElster" überhaupt nicht.

      Gruß - Hans

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für eure Rückmeldungen und die Hinweise zur GWG-Grenze sowie zur Einzelbewertung der Wirtschaftsgüter. Das hilft mir sehr bei der Einordnung des Sachverhalts. Ich werde die Punkte entsprechend prüfen und bei Bedarf zusätzlich mit dem Steuerberater abstimmen.

        Kommentar


          #5
          Ich werde die Punkte entsprechend prüfen und bei Bedarf zusätzlich mit dem Steuerberater abstimmen.
          Das ist ein weiser Entschluß.

          Gruß - Hans - Frohe Weihnachten

          Kommentar

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