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Trennung in 2025 - bitte um Eure Hilfe - da bis Ende des Jahres nicht viel Zeit noch

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    Trennung in 2025 - bitte um Eure Hilfe - da bis Ende des Jahres nicht viel Zeit noch

    Hallo zusammen,

    (bitte um Eure Hilfe - da bis Ende des Jahres nicht viel Zeit noch und lieben Dank im Voraus). Ich versuche seit zwei Wochen das zu erledigen aber ich kriege das nicht hin ...

    meine Frau und ich haben uns in 2025 getrennt und wir wohnen nicht mehr in der gleichen Wohnung. Wir haben gemeinsame Kinder. Ich hätte ein paar Fragen, bezüglich was genau auf elster.de beantragt werden muss.

    Ich nehme an Folgendes:

    1) Hauptvordruck
    2) Anlage Kind
    3) Anlage Steuerklassenwechsel

    Meine Fragen wären:

    1) im Hauptvordruck, soll man "2 - Ehegatte / Lebenspartner(in)" ausfüllen oder gar nicht? Weil der/die Ex- nicht als Ehegatte / Lebenspartner(in) mehr zählt. Oder muss man das trotzdem eingeben ?

    2) Anlage Kind => füllt derjenige sie aus, wer Steuerklasse II bekommt. Ich denke so stimmt oder ?

    3) in der Anlage "Steuerklassenwechsel" man kann unter "Neue Steuerklassenkombination" keine Steuerklasse II oder I auswählen, in diesem Fall lässt man es einfach mit "Keine Angabe" und man man füllt man einfach "3 - Erklärung zum dauernden Getrenntleben" aus, um dem Finanzamt die Trennung mitzuteilen so bekommt man Steuerklasse II ? Stimmt so ?

    4) Der andere Elternteil bekommt automatisch Steuerklasse I oder muss man das explizit auch beantragen?

    Viele Grüße & vielen Dank
    Tischler​

    #2
    Hast schon eine KI befragt, die Dir dieses Gemenge an teilweise in bestimmten Situationen richtigen Informationen gegeben hat?

    Hast Du Dir die Formulare eigentlich mal angeschaut?

    Zitat von Tischler80 Beitrag anzeigen
    bezüglich was genau auf elster.de beantragt werden muss​
    Was möchtest Du denn beantragen?

    Zitat von Tischler80 Beitrag anzeigen
    Ich nehme an Folgendes:
    1) Hauptvordruck
    2) Anlage Kind
    3) Anlage Steuerklassenwechsel
    Mit Hauptvordruck meinst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung? Ok, damit kann man das Finanzamt über die Trennung informieren.

    Zitat von Tischler80 Beitrag anzeigen
    im Hauptvordruck, soll man "2 - Ehegatte / Lebenspartner(in)" ausfüllen oder gar nicht?
    Das siehst Du ja, ob Elster den fehlenden Ehegatten beanstandet.

    Zitat von Tischler80 Beitrag anzeigen
    Anlage Kind => füllt derjenige sie aus, wer Steuerklasse II bekommt. Ich denke so stimmt oder ?
    Für den ergibt das Ausfüllen des Antrags womöglich Sinn.

    Zitat von Tischler80 Beitrag anzeigen
    füllt man einfach "3 - Erklärung zum dauernden Getrenntleben" aus, um dem Finanzamt die Trennung mitzuteilen so bekommt man Steuerklasse II ? Stimmt so ?​
    Zur Information des Finanzamts wäre die Erklärung zum dauernden Getrenntleben sinnvoll. Steuerklasse ii wird beantragt, indem man die Anlage Kind entsprechend ausfüllt.

    Ehegatten, die sich getrennt habe, bekommen grundsätzlich beide die Steuerklasse 1. Steuerklasse 2 wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag gewährt.

    Ja, schade, dass Du nicht mitgeteilt hast, dass es um den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geht. Vielleicht sind Deine Infos doch nicht so durcheinander wie ich das im ersten Moment verstanden hab. Aber durchlesen will ich's jetzt nicht nochmal.

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      #3
      Wenn es um die Einkommensteuererklärung gehen sollte:

      - für 2025 kann noch die Zusammenveranlagung beantragt werden (müssen aber beide beantragen). Falls Einzelveranlagung gewünscht ist, brauchen keine Angaben zum Ehegatten gemacht werden
      - Anlage Kind fügt jeder Elternteil seiner Einkommensteuererklärung bei, da beide Anspruch auf den Kinderfreibetrag/Kindergeld haben. Wer es tatsächlich ausgezahlt bekommt ist egal

      - die Steuerklasse 1 wird automatisch erteilt, sobald ihr geschieden seid oder nachdem dem Finanzamt die Trennung mitgeteilt wurde
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Das 1) und 2) zur Einkommensteuererklaerung gehoert und 3) ein seperater Antrag in Elster ist, hast du ja schon selber rausgefunden, nur hast du ihn hier versehentlich als Anlage bezeichnet. Nun gut, ich kann damit leben.

        Zum speziellen Thema Steuerklasse empfehle dir mal den folgenden Link: https://familienportal.de/familienpo...itwete--125206

        Und zum allgemeinen Thema Trennung/Scheidung empfehle ich dir folgenden Link: https://www.steuertipps.de/eltern-fa...heidung/themen

        Wenn du danach noch Fragen hast, kannst du hier gerne nachfragen.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Wenn es um die Einkommensteuererklärung gehen sollte:​
          M. E. geht es eindeutig um die Lohnsteuer ab 2026. Früher gab es dazu ja diverse Formulare, inzwischen nur noch eins.

          Übersichtlicher ist das dadurch aber nicht geworden, ich musste die diversen Anlagen jetzt auch erst mal durchblättern.

          Die Anlage Kind muss m. E. nur der Elternteil ausfüllen, der die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 erfüllt, es sei denn,

          der ELStAM-Status bei einem der Kinder hätte sich zufällig ebenfalls geändert. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag

          stellen, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) kann man ja nur für sich selbst (Antragsteller) beantragen.

          Die Anlage Steuerklassenwechsel müssen beide ausfüllen.
          Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 15:38. Grund: Vorletzten Satz ergänzt !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ich vermute, der mit der künftigen Steuerklasse I muss gar nichts machen. Den Antrag braucht man nur, wenn man Steuerklasse II haben möchte.

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              #7
              Ich vermute, der mit der künftigen Steuerklasse I muss gar nichts machen.
              Die Anlage Steuerklassenwechsel beinhaltet auch die Anzeige zum dauernden Getrenntleben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Hast schon eine KI befragt, die Dir dieses Gemenge an teilweise in bestimmten Situationen richtigen Informationen gegeben hat?

                Hast Du Dir die Formulare eigentlich mal angeschaut?



                Was möchtest Du denn beantragen?



                Mit Hauptvordruck meinst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung? Ok, damit kann man das Finanzamt über die Trennung informieren.



                Das siehst Du ja, ob Elster den fehlenden Ehegatten beanstandet.



                Für den ergibt das Ausfüllen des Antrags womöglich Sinn.



                Zur Information des Finanzamts wäre die Erklärung zum dauernden Getrenntleben sinnvoll. Steuerklasse ii wird beantragt, indem man die Anlage Kind entsprechend ausfüllt.

                Ehegatten, die sich getrennt habe, bekommen grundsätzlich beide die Steuerklasse 1. Steuerklasse 2 wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag gewährt.

                Ja, schade, dass Du nicht mitgeteilt hast, dass es um den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geht. Vielleicht sind Deine Infos doch nicht so durcheinander wie ich das im ersten Moment verstanden hab. Aber durchlesen will ich's jetzt nicht nochmal.
                ja es geht un den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, Danke für die schnelle Rückmeldung ....

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  M. E. geht es eindeutig um die Lohnsteuer ab 2026. Früher gab es dazu ja diverse Formulare, inzwischen nur noch eins.

                  Übersichtlicher ist das dadurch aber nicht geworden, ich musste die diversen Anlagen jetzt auch erst mal durchblättern.

                  Die Anlage Kind muss m. E. nur der Elternteil ausfüllen, der die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 erfüllt, es sei denn,

                  der ELStAM-Status bei einem der Kinder hätte sich zufällig ebenfalls geändert. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag

                  stellen, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) kann man ja nur sich selbst beantragen.

                  Die Anlage Steuerklassenwechsel müssen beide ausfüllen.
                  Danke für die schnelle Rückmeldung ....

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Hast schon eine KI befragt, die Dir dieses Gemenge an teilweise in bestimmten Situationen richtigen Informationen gegeben hat?

                    Hast Du Dir die Formulare eigentlich mal angeschaut?



                    Was möchtest Du denn beantragen?



                    Mit Hauptvordruck meinst Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung? Ok, damit kann man das Finanzamt über die Trennung informieren.



                    Das siehst Du ja, ob Elster den fehlenden Ehegatten beanstandet.



                    Für den ergibt das Ausfüllen des Antrags womöglich Sinn.



                    Zur Information des Finanzamts wäre die Erklärung zum dauernden Getrenntleben sinnvoll. Steuerklasse ii wird beantragt, indem man die Anlage Kind entsprechend ausfüllt.

                    Ehegatten, die sich getrennt habe, bekommen grundsätzlich beide die Steuerklasse 1. Steuerklasse 2 wird bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag gewährt.

                    Ja, schade, dass Du nicht mitgeteilt hast, dass es um den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung geht. Vielleicht sind Deine Infos doch nicht so durcheinander wie ich das im ersten Moment verstanden hab. Aber durchlesen will ich's jetzt nicht nochmal.
                    erstmal danke für die Schnelle Rückmeldung, KI hatte ich gefragt, aber KI: war nicht schlau genug, KI meinte ich bräuchte die "Anlage Kind" nicht auszufüllen ....

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