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"Häusliches Arbeitszimmer" versus "Berücksichtigung der Tagespauschale"

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    "Häusliches Arbeitszimmer" versus "Berücksichtigung der Tagespauschale"

    Hallo zusammen,

    meine Schwester ist Lehrerin und hat einen Fragebogen zugeschickt bekommen. Sie soll nun ankreuzen, was sie beantragt: "Ich beantrage die Berücksichtigung der Tagespauschale" oder "Ich beantrage die Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers."
    In dem Schreiben des Finanzamts steht: "Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können nur geltend gemacht werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet." Etc.. Ich als Laie würde sagen, daß man das so oder so sehen kann. Aber Ihr könnt mir sicherlich sagen, was in bezug auf den Lehrberuf anzukreuzen ist.

    Danke im voraus!

    Julian

    #2
    Aber Ihr könnt mir sicherlich sagen, was in bezug auf den Lehrberuf anzukreuzen ist.
    Lehrer unterrichten üblicherweise in einer Schule und nicht im Arbeitszimmer bei sich zu Hause. Richtig ist m. E. die Tagespauschale für maximal 210 Tage.

    Mit ELSTER hat die Frage allerdings nichts zu tun. Warum da ein Fragebogen verschickt wird, verstehe ich sowieso nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort!
      Die Steuererklärung habe ich mit ELSTER gemacht, aber lange kam überhaupt keine Reaktion vom Finanzamt, dann eben der analoge Fragebogen.

      Viele Grüße

      Julian

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        #4
        Wenn man als Lehrerin Angaben zum Arbeitszimmer gemacht hat und nicht nur die Tagespauschale fuer max. 210 Tage gewaehlt hat, dann verschicken die Finanzaemter seit dem VZ 2023 eben gerne so einen Fragebogen zum haeuslichen Arbeitszimmer, denn (wie Charlie24 es schon richtig formuliert hat) Lehrer/innen arbeiten/unterrichten ueblicherweise nicht zu Hause im Arbeitszimmer. Und wenn dann eine Lehrerin die Kosten fuer das Arbeitszimmer absetzen will, dann wird das eben ueberprueft.

        Hinweis: Arbeitsmittel (z. B. Computer, Fachliteratur etc.) sind nach wie vor unabhaengig vom haeuslichen Arbeitszimmer absetzbar.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Das Wichtigste also: die Pauschale im Fragebogen ankreuzen, richtig?

          Vielen Dank noch mal!

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            #6
            Das Wichtigste also: die Pauschale im Fragebogen ankreuzen, richtig?
            Richtig, Lehrer sind ein eindeutiger Fall für die Tagespauschale. In der Anlage N für das Jahr 2024 hätten die Tage in Zeile 62 erfasst werden müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Der Hintergrund für den Fragebogen dürfte die Gesetzesänderung zum 01.01.2023 gewesen sein. Bis dahin konnten Lehrer ein AZ beschränkt bis 1240 € als WK absetzen.
              Seit der Neuregelung gibt es nur noch die Tagespauschale. Im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen gibt es u. a. bei Lehrern aber die Sonderregelung, dass die TP auch für Tage gilt an denen auch die Schule aufgesucht wurde. Somit bekommen Lehrer faktisch immer den Höchstbetrag von 1.260 € was sogar leicht über dem alten Betrag für das AZ liegt.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Vielen Dank!

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                  #9
                  Entschuldigung noch mal: Leider habe ich die zweite Frage des Bogens übersehen. "Steht Ihnen für Ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung?

                  Ja - Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend in der Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde: _____
                  Nein - Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit (auch) in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde: _____"

                  Meine Schwester geht ja täglich in die Schule und unterrichtet. Dann zu Hause wird das Arbeitszimmer für Unterrichtsvorbereitungen und Korrekturarbeiten genutzt. Ich bin mir unsicher, was von beidem anzukreuzen ist.

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                    #10
                    Ich bin mir unsicher, was von beidem anzukreuzen ist.
                    Auch wenn die Frage des Finanzamts wegen der Klammern bei "auch" etwas verwirrend formuliert ist, ist das doch klar. Richtig ist:

                    Nein - Anzahl der Kalendertage, an denen die berufliche Tätigkeit (auch) in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurde ___
                    Deiner Schwester steht in der Schule kein dauerhafter Arbeitsplatz zur Verfügung. Da kannst du dann die 210 Tage dahinter schreiben.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Vielen Dank!

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