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Handy aus Frankreich im Onlineshop kaufen - Steuerabzug (französische MwSt)

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    Handy aus Frankreich im Onlineshop kaufen - Steuerabzug (französische MwSt)

    Hallo Leute!
    Bin Einzelunternehmer und hab ein Diensthandy für mich (Kundengespräche und Erstellung von Fotos für Kundenaufträge).
    Jetzt benötige ich ein neues Handy, da ich auch eine bessere Kamera benötige und hab eins gefunden, welcher ich mir auch aufgrund der guten Kamera (Oppo Find x9 Pro) gerne kaufen würde. Das Handy ist in Deutschland jedoch nicht zu bestellen, da Oppo aktuell keinen Vertrieb in Deutschland hat. Durchaus aber im EU-Ausland. Habe jetzt einen Shop aus Frankreich gefunden. Dort würde ich gerne das Handy kaufen. Wie muss ich jetzt vorgehen, wenn ich Steuerrechtlich das Handy richtig absetzen möchte und wie verbuche ich das dann bei Elster?​

    #2
    ... und wie verbuche ich das dann bei Elster?​
    ELSTER umfasst kein Buchhaltungsprogramm. Für die Buchhaltung gibt es diverse Foren, da bist du mit solchen Fragen besser aufgehoben.

    Steuerrechtlich wäre das ein innergemeinschaftlicher Erwerb.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Steuerlich richtig wäre es, wenn du dem französischen Händler deine deutsche USt-ID mitteilen würdest und er das Handy ohne französische Umsatzsteuer berechnen würde. Du müsstest dann in deiner Umsatzsteuervoranmeldung den bezahlten Nettopreis in Kennziffer 89 eintragen und 19% davon in Kennziffer 61 (und nachher in der Jahres-USt-Erklärung auch irgendwo).

      Falls das nicht geht (z.B. weil der französische Händler auf seiner Shop-Website keine EIngabemöglichkeit für deine USt-ID anbietet) und französische Umsatzsteuer berechnet, kann man sich die nachher über das BZST erstatten lassen (da gibts Online-Formulare auf der BZST-Website). Unter 50 € pro Jahr Vorsteuer gibt's aber nix zurück!

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        #4
        Das Handy kannst du doch auch in Deutschland erwerben, bei der Google-Suche u.a. hier: https://www.gomibo.de/oppo-find-x9-p...ce=4101&cntd=1
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Das Handy kannst du doch auch in Deutschland erwerben
          Auf der Seite des von Dir verlinkten niederländischen Händlers heißt es allerdings Gerade nicht auf Lager.
          Angehängte Dateien

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            #6
            Nur das Modell in weiss, aber das graue Modell ist noch vorhanden und in 2 Wochen lieferbar, ausserdem sollte das ja auch nur ein Beispiel sein.

            Aber du hast recht, es ist ein niederlaendisches Unternehmen. Ich hatte mich durch die de-Endung irritieren lassen und nicht in das Impressum gesehen. Tschuldigung!
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Aber du hast recht, es ist ein niederlaendisches Unternehmen.
              Wenn keine Niederlassung in Deutschland besteht, sind wir wieder beim innergemeinschaftlichen Erwerb.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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