Bin neu in diesem Forum.
In der Steuererklärung VZ 2025 habe ich für mich und meine Ehefrau (beide Rentenbezieher)
Krankenversicherungsbeiträge wie immer eingetragen und ersehe nun aus der unverbindlichen
Steuerberechnung von Elster einen Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG.
Alle Daten wurden bei Elster aus dem Vorjahr (VZ 2024) übernommen und mit den neuen
aus 2025 aktualisiert.
Gibt es hier plötzlich eine Änderung bzw. wie hoch ist der Höchstbetrages für 2025?
Wir sind beide schon lange in der GKV Krankenversicherung der Renter und haben daher
keinen Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall. In diesem Fall sollte doch keine
Kürzung der Beiträge vorgenommen werden.
Woran könnte das liegen, dass so eine Berechnung erfolgt.
Danke für Infos.
In der Steuererklärung VZ 2025 habe ich für mich und meine Ehefrau (beide Rentenbezieher)
Krankenversicherungsbeiträge wie immer eingetragen und ersehe nun aus der unverbindlichen
Steuerberechnung von Elster einen Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG.
Alle Daten wurden bei Elster aus dem Vorjahr (VZ 2024) übernommen und mit den neuen
aus 2025 aktualisiert.
Gibt es hier plötzlich eine Änderung bzw. wie hoch ist der Höchstbetrages für 2025?
Wir sind beide schon lange in der GKV Krankenversicherung der Renter und haben daher
keinen Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall. In diesem Fall sollte doch keine
Kürzung der Beiträge vorgenommen werden.
Woran könnte das liegen, dass so eine Berechnung erfolgt.
Danke für Infos.

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