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Krankenversicherung - Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG.

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    Krankenversicherung - Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG.

    Bin neu in diesem Forum.
    In der Steuererklärung VZ 2025 habe ich für mich und meine Ehefrau (beide Rentenbezieher)
    Krankenversicherungsbeiträge wie immer eingetragen und ersehe
    nun aus der unverbindlichen
    Steuerberechnung von Elster einen
    Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG.
    Alle Daten wurden bei Elster aus dem Vorjahr (VZ 2024) übernommen und mit den neuen
    aus 2025 aktualisiert.

    Gibt es hier plötzlich eine Änderung bzw. wie hoch ist der Höchstbetrages für 2025?
    Wir sind beide schon lange in der GKV Krankenversicherung der Renter und haben daher
    keinen Anspruch auf Krankengeld im Krankheitsfall. In diesem Fall sollte doch keine
    Kürzung der Beiträge vorgenommen werden.
    Woran könnte das liegen, dass so eine Berechnung erfolgt.
    Danke für Infos.

    #2
    In welcher Zeile der Anlage Vorsorgeaufwand hast du denn die KV-Beiträge eingetragen ? Die gehören in die Zeile 16,

    die Zeile 17 muss leer bleiben. Ob Mein ELSTER richtig rechnet, muss ich erst ausprobieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ob Mein ELSTER richtig rechnet, muss ich erst ausprobieren
      Ich habe keinen Fehler gefunden, bei mir wird nicht gekürzt..
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Habe mal die Daten aus 24 für eine 25er Erklärung übernommen. Sah für mich alles richtig aus und warf auf Grund der gestiegenen Freibeträge eine entsprechend höhere Erstattung aus.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          Sah für mich alles richtig aus und warf auf Grund der gestiegenen Freibeträge eine entsprechend höhere Erstattung aus.
          Die Steuerberechnung für 2025 ist nach meinen bisherigen Tests auf dem aktuellen Stand. Ich habe unsere Erklärung für 2025 inzwischen auch

          in einem kommerziellen Steuerprogramm angelegt, die Berechnungen stimmen centgenau überein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Salami ,

            bei Elster aus dem Vorjahr (VZ 2024) übernommen und mit den neuen aus 2025 aktualisiert.
            Woher hast du denn die neuen Daten aus 2025? Die DRV bestätigt etwa Ende Januar2026 und
            die restlichen relevaten Meldungen werden vielleicht Mitte bis Ende Februar2026 getätigt.
            Frühestens dann macht es Sinn den Bescheinigungsabruf laufen zu lassen.
            Bisher steht da nur die Religion drin und die kennst du ja selbst .

            Gruß - Hans

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              #7
              Woher hast du denn die neuen Daten aus 2025? Die DRV bestätigt etwa Ende Januar2026 und
              die restlichen relevaten Meldungen werden vielleicht Mitte bis Ende Februar2026 getätigt.​
              Das ist zwar richtig, aber es gibt Leute, die können ihre Renten selbst ausrechnen und zwar einschließlich des Rentenanpassungsbetrags und

              der KV/PV-Beiträge bzw. KV-Zuschüsse. Bei mir ist das Berechnungsschema in Excel hinterlegt und seit Anfang Juli 2025 sind die Werte für 2025 aktuell.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Das ist zwar richtig, aber es gibt Leute, die können ihre Renten selbst ausrechnen
                Na ja - dann! Rechnen kann man vieles, mach ich auch oft. Aber entscheidend ist ja doch was bescheinigt wird, wie bei den Zinsen halt auch.
                Und so eilig hab ich's auch wieder nicht.

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Aber entscheidend ist ja doch was bescheinigt wird,
                  Bescheinigt wurde bisher immer exakt das, was ich auch selbst ausgerechnet hatte. Das ist ja keine höhere Mathematik.

                  Ich lege unsere Erklärung nur wegen des Forums hier so früh im Jahr an, übermittelt wird Anfang März, falls es ausnahmsweise

                  eine Erstattung gibt, ansonsten erst am vorletzten Tag der Abgabefrist. Für 2025 gibt es ausnahmsweise eine Erstattung.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Ich lege unsere Erklärung nur wegen des Forums hier so früh im Jahr an
                    Ich bin halt immer schon neugierig ob sich was verändert hat, ob Seiten oder Zeilen fehlen oder dazugekommen sind.
                    Dann blätter ich halt mal durch und vergleiche mit meinen Vorjahreseingaben u.s.w.!
                    Ist halt auch ne Marotte. Abschicken tu ich auch erst so gegen Ende März.

                    Gruß - Hans

                    Kommentar


                      #11
                      - bei der Anlage Vorsorgeaufwand sind die Beiträge bei mir und meiner Ehefrau in Zeile 16 eingetragen und die Zeile 17 ist stets leer.
                      - KV und Pfl.V. errechne ich mir stets im voraus selbst. Differenz zur späteren Bescheinigung max. 0,12€, da die DRV laufend anders rundet.
                      (manchmal aufrundet und dann bei der RA wieder abrundet)
                      Danke an alle die geantwortet haben.

                      Na ja - Vielleicht hat sich die Berechnung im Elsterprogramm in einigen Wochen geändert. Oder ich muß abwarten wie der Steuerbescheid
                      lautet, sonst muß ich dies mit dem FA klären.
                      Gruß Salami

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                        #12
                        Hallo Salami ,

                        Differenz zur späteren Bescheinigung max. 0,12€, da die DRV laufend anders rundet. - Oder ich muß abwarten
                        Das mach ich auch so, bevor ich "geschätzte" Zahlen eintrage, warte ich halt noch ein paar Tage - was soll's.
                        Auch bei den Zinsen oder bei der Kirchensteuer ist das so. Da weis man auch nie wie die runden, vorher oder nachher.
                        Da gilt ja letztlich auch, was bescheinigt wird.
                        Und sooo eilig hab ich's auch wieder nicht.


                        Gruß - Hans
                        Zuletzt geändert von Hans53; Gestern, 04:56.

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                          #13
                          Na ja - Vielleicht hat sich die Berechnung im Elsterprogramm in einigen Wochen geändert.
                          Da Mein ELSTER richtig rechnet (Siehe Beitrag '#3), muss da nichts geändert werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo zusammen,
                            habe endlich den Fehler gefunden. Er lag für meine Betriebsrente bei der Anlage N - hier in Zeile 12. Ich hatte nur die Zeile 11 ausgefüllt und die
                            für mich sehr wichtige Zeile 12 verkehrt interpretiert.
                            Jetzt bin ich zufrieden, Gruß Salami

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                              #15
                              Er lag für meine Betriebsrente bei der Anlage N - hier in Zeile 12.
                              Über die Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand kann man selbst dann stolpern, wenn bereits Bescheinigungen vorliegen.

                              Die Lohnsteuerbescheinigung liefert dafür keinen Wert, die Zeile 12 muss immer von Hand ausgefüllt werden.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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