Hallo zusammen,
die Suche habe ich schon bemüht, es gab auch einen Beitrag aus dem Jahr 2023, aber leider keine zufriedenstellende Antwort.
Ich möchte meine angefallenen Kosten für Verpflegung, Aufenthalt und Reise und die Studiengebühren für mein berufsbegleitendes Studium, Master, Zweitstudium, voll berufstätig (ich komme aus BW, muss einmal monatlich nach NRW) in Form von Werbungskosten absetzen. Ich habe zwei Semester das Deutschlandstipendium erhalten von 300 € im Monat. Muss ich diese Kosten von den Werbungskosten abziehen? Mir erschließt sich nicht wirklich, ob das Deutschlandstipendium als zweckfrei oder zweckgebunden zählt. Es ist nicht so, dass ich Belege einreichen musste, mir Fahrt-, Aufenhalts-, Verpflegungskosten oder Studiengebühren erstattet wurden, ich habe lediglich einen Pauschalbetrag von 300 € monatlich bekommen und konnte mit dem Geld sozusagen tun und lassen, was ich wollte. Ist hier trotzdem von einer Zweckgebundenheit auszugehen oder nicht, da ich die ganzen Kosten ja auch ohne Stipendium tragen müsste?
Ich wäre über Antworten dankbar.
LG
die Suche habe ich schon bemüht, es gab auch einen Beitrag aus dem Jahr 2023, aber leider keine zufriedenstellende Antwort.
Ich möchte meine angefallenen Kosten für Verpflegung, Aufenthalt und Reise und die Studiengebühren für mein berufsbegleitendes Studium, Master, Zweitstudium, voll berufstätig (ich komme aus BW, muss einmal monatlich nach NRW) in Form von Werbungskosten absetzen. Ich habe zwei Semester das Deutschlandstipendium erhalten von 300 € im Monat. Muss ich diese Kosten von den Werbungskosten abziehen? Mir erschließt sich nicht wirklich, ob das Deutschlandstipendium als zweckfrei oder zweckgebunden zählt. Es ist nicht so, dass ich Belege einreichen musste, mir Fahrt-, Aufenhalts-, Verpflegungskosten oder Studiengebühren erstattet wurden, ich habe lediglich einen Pauschalbetrag von 300 € monatlich bekommen und konnte mit dem Geld sozusagen tun und lassen, was ich wollte. Ist hier trotzdem von einer Zweckgebundenheit auszugehen oder nicht, da ich die ganzen Kosten ja auch ohne Stipendium tragen müsste?
Ich wäre über Antworten dankbar.
LG

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