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EST-Steuererklärung über ELSTER für minderjähriges Kind

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    EST-Steuererklärung über ELSTER für minderjähriges Kind

    Guten Morgen,

    Mein Sohn ist für eine Modell Agentur tätig und erziel ab und an Geld hierfür. Er liegt jedoch deutlich unter dem Grundfreibetrag und daher möchten wir hier die abgeführte Steuer erstattet bekommen.
    Ich habe eben versucht meinen 8 jährigen Sohn in ELSTER zu registrieren. Ich habe natürlich für Ihn eine Steueridentifikationsnummer. Nach der Eingabe eben dieser, soll das Alter eingegeben werden. Hier bekomme ich einen Abbruch, weil er mind. 18. Jahre sein muss. Was nun?

    Oder kann ich die Steuererklärung über meinen Account einreichen?

    Ich hoffe auf passende Tipps oder Problemlösungen.

    Vielen Dank an alle.

    VG

    Thomas


    #2
    kann ich die Steuererklärung über meinen Account einreichen?
    Ja klar geht das, du must halt eine neue EKSt-Erklärung für deinen Sohn einrichten und erstmal alle Daten neu eingeben.
    Nächstes Jahr kannst du dann die Vorjahresdaten übernehmen, da ist es dann leichter.
    Den Bescheinugungsabruf, unter Bescheinigungen, solltest du auch einrichten, das erleichtert vieles.
    Ob du dafür Vollmachten angeben musst, kann ich jetzt nicht sagen, aber vielleicht kommt ja noch was rein.

    Gruß - Hans

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      #3
      Zitat von tomius23 Beitrag anzeigen
      Guten Morgen,


      Oder kann ich die Steuererklärung über meinen Account einreichen?

      I
      genau so ist der Weg

      Kommentar


        #4
        Der Elster-Account ist allein für die Identifizierung des Datenübermittlers gedacht. Ob der Datenübermittler dann zufällig identisch mit der steuererklärenden Person ist (= ob Du damit Deine eigene Steuererklärung einreichst) oder nicht (= Du reichst die Steuererklärung des Sohnes ein), ist egal.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
          erstmal alle Daten neu eingeben
          Der Bescheinigungsabruf sollte trotzdem funktionieren. Ok, so wahnsinnig viel bringt der hier wahrscheinlich nicht.

          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
          Ob du dafür Vollmachten angeben musst, kann ich jetzt nicht sagens
          Ich hab bisher die Steuererklärungen meiner Kinder immer mit deren mündlichen Einverständnis erstellt. Seitdem meine Tochter volljährig ist, übermittel ich sie immer noch für sie. Meiner Meinung nach sollte es da keine Probleme geben. Anders wäre das wohl, wenn ich für das volljährige Kind einen elektronischen Bescheid möchte.

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            #6
            Anders wäre das wohl, wenn ich für das volljährige Kind einen elektronischen Bescheid möchte.
            Das würde m. E. eine Angehörigenvollmacht einschließlich Bekanntgabevollmacht voraussetzen. Ich habe mir das bei den Kindern,

            deren Erklärung ich noch übermittle, schon mal überlegt, habe es aber dann sein lassen. Die Bescheiddaten landen ja in meinem

            Konto, die reichen für die Überprüfung vollkommen aus.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24 und L. E. Fant,

              Danke für die Ergänzung!

              wenn ich für das volljährige Kind einen elektronischen Bescheid möchte.
              Der soll ja 2027 kommen!?

              Gruß - Hans

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                #8
                Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen


                Ob du dafür Vollmachten angeben musst, kann ich jetzt nicht sagen, aber vielleicht kommt ja noch was rein.

                Gruß - Hans
                Hallo,

                unabhängig von Abrufvollmachten bzw. der elek. Bekanntgabe braucht es für die Erstellung und Abgabe der Erklärung keine Vollmacht. Der § 6 Nr. 2 Steuerberatergesetz regelt die Erstellung der Erkläung für nahe Angehörige (§ 15 AO). Da zählt der eigene Sohn definitiv dazu.

                Kommentar


                  #9
                  Ich trage mich bei unseren (volljährigen) Kindern nach wie vor unter Mitwirkung auf Seite 10 des Hauptvordrucks ein.

                  Bei einem minderjährigen Kind sollte man das ebenfalls machen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                    Der soll ja 2027 kommen!?
                    Den gibt's schon, und für mich krieg ich ihn auch seit zwei oder drei Jahren.

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                      #11
                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Den gibt's schon, und für mich krieg ich ihn auch seit zwei oder drei Jahren.
                      Ja freilich gibts den schon. Ich meinte ja die Umkehr auf zwingend digital, in Bezug auf den Bescheid deiner Tochter! ('#5 - Vollmacht?)

                      Gruß - Hans

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                        #12
                        Den gibt's schon, und für mich krieg ich ihn auch seit zwei oder drei Jahren.
                        Unser eigener Bescheid wird ebenfalls elektronisch bekanntgegeben, erstmals ist das für das Jahr 2022 erfolgt.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
                          Ich meinte ja die Umkehr auf zwingend digital, in Bezug auf den Bescheid deiner Tochter!
                          So wie ich das bis jetzt verstanden hab, wird sie auch in Zukunft keinen digitalen Bescheid erhalten, aus dem einfachen Grund, dass sie kein eigenes Elster-Konto hat.

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