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BZSt Formular zur Erstattung der Kapitalertragssteuer / Doppelbesteuerungsabkommen

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    BZSt Formular zur Erstattung der Kapitalertragssteuer / Doppelbesteuerungsabkommen

    Hallo,

    hat jemand Erfahrung mit dem Ausfuellen des Formulars " Erstattung der deutschen Abzugsteuer auf Kapitalerträge nach § 50c Abs. 3 / § 44 Abs. 9 / § 50g Einkommensteuergesetz / § 32 Abs. 6 Körperschaftsteuergesetz in Verbindung mit § 43b EStG oder einem Doppelbesteuerungsabkommen" beim Bundeszentralamt fuer Steuern?

    Meine doppelt gezahlten Steuer resultieren aus Dividenden und Veräußerungsgewinnen bei Anteilsverkäufen.

    Bei der Aufstellung der Erträge muss ich die "Art des Kapitalertrags" angeben. Mir ist nicht klar unter welcher Kategorie ich die Steuern einordnen muss, die sich aus Gewinnen durch Anteilsverkäufen (Verkauf von ETFs) ergeben haben, und nicht aus Dividenden.

    Kann mir da jemand weiterhelfen?
    Vielen Dank!
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    #2
    Hallo, ich teile dies aufgrund meiner praktischen Erfahrung mit der Beantragung von Steuererstattungen nach der deutschen Kapitalertragsteuer, in der Hoffnung, dass es Ihnen hilft, Verwirrung bezüglich der Einstufung zu vermeiden.

    Gewinne aus dem Verkauf von Aktien/ETFs (Kapitalgewinne aus Veräußerungen) werden nicht als Dividenden eingestuft, sondern fallen unter die Kategorie „Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren“. Auf dem Formular des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) müssen Sie angeben, dass es sich um einen Gewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren und nicht um Ausschüttungen handelt.

    Einige wichtige Hinweise:
    • § 43b EStG gilt in der Regel für Dividenden zwischen juristischen Personen, während Gewinne aus dem Verkauf von ETFs/Aktien je nach Status des Steuerpflichtigen und dem Doppelbesteuerungsabkommen häufig unter § 50c oder 50g EStG fallen.
    • Handelt es sich bei dem ETF um einen ausschüttenden ETF, müssen Dividenden und Verkaufsgewinne getrennt verbucht und dürfen nicht zusammengeführt werden.
    • Bitte fügen Sie Ihren Unterlagen einen Transaktionsbericht Ihres Brokers bei, aus dem die „Kapitalgewinne aus Verkäufen“ klar hervorgehen. Dies erleichtert den Finanzbehörden die Prüfung.

    Bitte geben Sie nach Möglichkeit Folgendes an:
    • Sind Sie eine Privatperson oder eine juristische Person?
    • Handelt es sich bei dem ETF um einen ausschüttenden oder einen kumulativen ETF?
    • Befindet sich Ihr Broker in Deutschland oder im Ausland?​

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